Ozeanien & Pazifik
Vanuatu: Steuern im Überblick
Eine Jurisdiktion ohne direkte Steuern. Es gibt keine Einkommensteuer, keine Körperschaftsteuer und weder eine Kapitalertrag- noch eine Erbschaftsteuer. Der Staat finanziert sich über 15 % Mehrwertsteuer und Einfuhrzölle.
Wege nach Vanuatu
Die Wege zu Aufenthalt und Staatsbürgerschaft hierher, abgewogen gegen die Steuerlage oben.
Die Steuern
- Einkommensteuer (Spitze)
- 0 %Keine Einkommensteuer.
- Körperschaftsteuer
- 0 %
- Kapitalerträge
- Keine
- USt.
- 15 %
- Dividenden (QuSt.)
- 0 %
- Zinsen (QuSt.)
- 0 %
- Lizenzgebühren (QuSt.)
- 0 %
- Sozialversicherung (Arbeitnehmer)
- 4 % an den Vanuatu National Provident Fund
- Sozialversicherung (Arbeitgeber)
- 6 % an den Vanuatu National Provident Fund
- Vermögensteuer
- Keine
- Erbschaft / Nachlass
- Keine (keine Nachlasssteuer)
- Grundsteuer
- Registrierungs- und Pachtabgaben für Landpachtverträge sowie kommunale Abgaben
- Sonstiges
- Einfuhrzölle und Gewerbelizenzgebühren
So funktioniert das System
- Steuersystem
- Keine Einkommensteuer für Privatpersonen
- Besteuerung nach Staatsangehörigkeit
- Nein
- Wegzugsbesteuerung
- Nein
- Hinzurechnungsbesteuerung
- Nein
- CRS
- Teilnehmend
Sonderregime für Neuankömmlinge
Überhaupt keine Einkommensteuer. Die Einnahmen stammen aus 12,5 % Mehrwertsteuer, Einfuhrzöllen und Gebühren für Gewerbelizenzen.
Die untenstehenden Sätze sind indikative Eckwerte (Spitzengrenzsatz, Regelsatz und Eckwertsätze), geprüft 2026-07. Tarifstufen, Zuschläge sowie Bundes-, Provinz- oder Kantonssteuern variieren; betrachten Sie dies als Referenzkarte, nicht als Beratung.