Südamerika

Venezuela: Steuern im Überblick

Ansässige werden mit ihrem Welteinkommen besteuert. Hinzu kommen eine Steuer auf große Vermögen, hohe Erbschaftsteuersätze und eine Sondersteuer auf Transaktionen in Fremdwährung und Kryptowährungen.

Weltweit (wohnsitzbasiert) Zuletzt geprüft Juli 2026

Die Steuern

Einkommensteuer (Spitze)
34 %
Körperschaftsteuer
34 %
Kapitalerträge
Besteuerung als Einkommen, bis zu 34 %.
MwSt. / IVA
16 %
Dividenden (QuSt.)
34 %, auf Ausschüttungen, die das versteuerte Nettoeinkommen übersteigen.
Zinsen (QuSt.)
34 %, für Banken 4,95 %.
Lizenzgebühren (QuSt.)
34 %, auf eine unterstellte Bemessungsgrundlage.
Sozialversicherung (Arbeitnehmer)
Rund 4 %, für IVSS und weitere Beiträge.
Sozialversicherung (Arbeitgeber)
Rund 9 %–11 %, für IVSS, FAOV und INCES.
Vermögensteuer
Der Impuesto a los Grandes Patrimonios, 0,25 %–1,5 % auf Nettovermögen ab 150 Mio. Steuereinheiten.
Erbschaft / Nachlass
Progressiv, bis zu 55 %.
Grundsteuer
Auf städtische Immobilien wird eine kommunale Grundsteuer erhoben.
Sonstiges
Die IGTF, eine Steuer auf große Finanztransaktionen von rund 3 %, gilt für Zahlungen in Fremdwährung oder Kryptowährungen.

So funktioniert das System

Steuersystem
Weltweit (wohnsitzbasiert)
Ausländische Einkünfte
Besteuert (weltweit)
Besteuerung nach Staatsangehörigkeit
Nein
Wegzugsbesteuerung
Nein
Hinzurechnungsbesteuerung
Ja
CRS
Nicht teilnehmend

Die untenstehenden Sätze sind indikative Eckwerte (Spitzengrenzsatz, Regelsatz und Eckwertsätze), geprüft 2026-07. Tarifstufen, Zuschläge sowie Bundes-, Provinz- oder Kantonssteuern variieren; betrachten Sie dies als Referenzkarte, nicht als Beratung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Einkommensteuersatz in Venezuela?

Der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer in Venezuela beträgt 34 %. Progressiv bis 34 %, bemessen in Steuereinheiten. Die nominalen Schwellenwerte sind durch die Inflation stark ausgehöhlt.

Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz in Venezuela?

Der reguläre Körperschaftsteuersatz beträgt 34 %.

Besteuert Venezuela Kapitalgewinne?

Kapitalgewinne für Privatpersonen: Besteuerung als Einkommen, bis zu 34 %..