Armenien · Aufenthalt durch Investition
Sonderaufenthaltsstatus („Sonderpass“)
Dieser Status läuft aus, mit einer harten Frist zum 1. November 2026. Nach diesem Datum werden keine neuen Pässe mehr ausgestellt, bestehende Sonderpässe bleiben jedoch bis zu dem aufgedruckten Ablaufdatum gültig. Das ist der zeitkritischste Punkt der gesamten Region. Anträge müssen vor dem 1. November 2026 eingereicht werden, also rund fünfzehn Wochen ab dem Zeitpunkt dieser Niederschrift.
Der Sonderpass trägt zwei Rechte, die nichts anderes ersetzt. Das eine ist das unmittelbare Eigentum an landwirtschaftlichen Flächen. Das andere ist die erweiterte Familienzusammenführung, die bis zu Geschwistern, Großeltern und Enkeln reicht. Beides verschwindet, wenn der Status am 1. November 2026 endet. Jede Familie, die die Voraussetzungen erfüllt und eines der beiden Rechte jemals wollen könnte, sollte jetzt einreichen und nicht im nächsten Quartal.
Qualifizierende Wege
Ein Status über 10 Jahre, ohne Investitionsschwelle.
Die Fakten
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Rund AMD 150.000 an staatlichen Gebühren, dazu Rechtskosten. Insgesamt sind USD 1.500 bis 4.000 zu erwarten.
- Art des Wegs
- Aufenthalt durch Investition
- Zeitrahmen
- 2–4 Monate (Wer das erwägt, sollte jetzt einreichen. Andernfalls ist der Status vollständig verloren.)
- Physische Anwesenheit
- Keine
- Familie
- EhepartnerKinderUnd, einzigartig, Geschwister, Großeltern und Enkel. Diese erweiterten Rechte zur Familienzusammenführung verschwinden gemeinsam mit dem Status
- Daueraufenthalt
- Der Status geht in den gewöhnlichen Rahmen des Daueraufenthalts über.
- Staatsbürgerschaft
- 3 Jahre Daueraufenthalt.
- Sprachtest
- Antragsteller müssen Kenntnisse der armenischen Sprache und der Verfassung nachweisen. Für Personen armenischer Abstammung entfällt diese Anforderung vollständig.
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Anforderungen
- Armenische ethnische Abstammung oder nachgewiesene geschäftliche Verbindungen nach Armenien.Ein einwandfreies Führungszeugnis.Biometrieerfassung persönlich in Armenien.Ein vor dem 1. November 2026 eingereichter Antrag.
- Die Frist endet am 1. November 2026. Danach ist der Status überhaupt nicht mehr zu erlangen.
- Es gibt eine Zwangsveräußerungsfalle mit zehnjähriger Zündschnur. Wer landwirtschaftliche Flächen unmittelbar besitzt, muss sie vor Ablauf des Sonderpasses auf eine armenische Gesellschaft übertragen, sich einbürgern lassen oder verkaufen. Nichts im Nachfolgerahmen erhält das unmittelbare Eigentum an landwirtschaftlichen Flächen für Nichtstaatsangehörige.
- Das Bankgeschäft für russische Staatsangehörige hat sich stark verschlechtert. Einzelheiten finden Sie in den Warnhinweisen zum gewöhnlichen Aufenthaltsprogramm. Dieser Status löst das Problem nicht.
- Armenien tauscht seit September 2025 Informationen nach dem CRS aus. Intransparenz gibt es hier nicht.