Albanien · Aufenthalt durch Investition
Einheitliche Erlaubnis (Leje Unike), einschließlich der Investorenvariante
Offen, rechtlich aber im Fluss. Rechtsgrundlage ist das Ausländergesetz 79/2021 in der Fassung des Gesetzes 43/2025, dessen Änderungen im Januar 2026 greifen. Rechtskommentatoren nennen neue Mindestbeträge von EUR 100.000 (Unternehmen oder Staatsanleihen) und EUR 300.000 (Immobilien), eingeführt durch das Gesetz 43/2025. Wir konnten diese Zahlen in keiner offiziellen Veröffentlichung der albanischen Regierung bestätigen. Historisch kannte der Immobilienweg kein Minimum, und genau das war Albaniens Alleinstellungsmerkmal. Behandeln Sie die untenstehenden Beträge als unbestätigt.
Albanien liegt auf dem schnelleren EU-Beitrittspfad. Es hat die Zwischenziele der Kapitel 23/24 erfüllt und kann seit Mai 2026 mit dem Schließen von Kapiteln beginnen. Tirana strebt den Abschluss der Verhandlungen 2027 an, mit einer Mitgliedschaft um 2030. Ein heute erworbener Aufenthaltstitel liegt damit auf einem plausiblen Weg zu EU-Rechten. Die Bedingungen des Investorenwegs sind derzeit jedoch so unklar, dass wir keinem Mandanten raten würden, darauf Kapital zu binden.
Qualifizierende Wege
UNBESTÄTIGT. Von Rechtskommentatoren als durch das Gesetz 43/2025 eingeführt genannt, in offiziellen Quellen jedoch nicht bestätigt.
UNBESTÄTIGT. Von Rechtskommentatoren als durch das Gesetz 43/2025 eingeführt genannt, in offiziellen Quellen jedoch nicht bestätigt. Historisch gab es kein Minimum.
Die Fakten
- Mindestinvestition
- €100k
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Solange die Schwellen unbestätigt bleiben, lässt sich das nicht verlässlich beziffern. Verwaltungs- und Rechtskosten sind moderat und liegen bei rund EUR 2.000–5.000.
- Art des Wegs
- Aufenthalt durch Investition
- Zeitrahmen
- 1–3 Monate (Eine vollständige Akte dauert in der Regel rund 1–3 Monate.)
- Physische Anwesenheit
- Erforderlich ist eine aktive Beteiligung an der Investition oder am Unternehmen. Das ist eine Ermessensbewertung und kein passives Häkchen.
- Familie
- EhepartnerUnterhaltsberechtigte Kinder
- Daueraufenthalt
- Im Regelfall 5 Jahre ununterbrochener Aufenthalt.
- Staatsbürgerschaft
- 7 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt plus ein gültiger Daueraufenthaltstitel zum Zeitpunkt der Antragstellung. Die Quellen widersprechen sich hier allerdings wirklich, siehe watchOuts.
- Sprachtest
- Albanische Sprache plus Grundzüge der albanischen Geschichte
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Anforderungen
- Eine qualifizierende Investition, Betrag unbestätigtAktive Beteiligung an der Investition oder am UnternehmenSteuerliche ComplianceEin einwandfreies FührungszeugnisKrankenversicherungAntragstellung über e-Albania
- Die Schwellen von EUR 100.000 und EUR 300.000 sind unbestätigt. Das ist unser größter offener Punkt zu Albanien. Praktiker leiten sie aus dem Gesetz 43/2025 ab, doch sie tauchen in keiner offiziellen Veröffentlichung der albanischen Regierung auf, die wir erreichen konnten. Nennen Sie sie keinem Mandanten ohne unmittelbare Bestätigung durch albanische Anwälte.
- Die Einbürgerung dauert wahrscheinlich 7 Jahre, nicht 5. Wikipedia und aus GLOBALCIT abgeleitete Quellen nennen 5 Jahre, was vermutlich das überholte Gesetz 8389/1998 widerspiegelt. Mehrere Praktikerquellen aus 2026 nennen dagegen 7 Jahre nach dem Gesetz 113/2020 in der Fassung des Gesetzes 77/2023, herabgesetzt von 10. Wir halten 7 für richtig, konnten den offiziellen Text des Gesetzes 113/2020 aber nicht auswerten, um den Artikel direkt zu lesen. Lassen Sie sich das von albanischen Anwälten bestätigen, bevor Sie sich auf eine der beiden Zahlen verlassen. Es gibt Verkürzungen. Bei albanischer Abstammung bis zum zweiten Grad sinkt die Frist auf 3 Jahre, bei einer mindestens 3 Jahre bestehenden Ehe mit einem albanischen Staatsbürger auf 1 Jahr, wodurch zugleich das Sprachenerfordernis entfällt.
- Aktive Beteiligung bedeutet Ermessen. Die Investoren-Einheitserlaubnis ist kein regelgebundener Anspruch. Die Bewertung ist subjektiv.
- Albaniens Hinzurechnungsregeln greifen bei 30 % passiven Einkünften und besteuern ansässige natürliche Personen mit 15 % auf diese Einkünfte. Das macht Albanien trotz des Schlagzeilensatzes von 0 % für Unternehmen holdingfeindlich.
- Die Prüfung des Einbürgerungsantrags dauert zusätzlich zur Aufenthaltsfrist 6–24 Monate.
- EU-Bürger, die sich länger als 90 Tage aufhalten, müssen sich nun binnen 3 Monaten online registrieren. Das hat sich 2025 geändert.