Europa · Firmengründung
Firmengründung in Österreich
Passend für Gründer, die eine glaubwürdige, vollständig in der EU ansässige Betriebs- oder Holdinggesellschaft mit Zugang zum Binnenmarkt wollen. Das bedeutet, einen Steuersatz von 23%, notarielle Formalien und höhere Gründungskosten in Kauf zu nehmen.
Auf einen Blick
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); seit 2024 steht Start-ups zusätzlich die leichtere FlexCo/FlexKapG offen
- Körperschaftsteuer
- Einheitliche Körperschaftsteuer von 23% (Stand 2026, seit 2024 unverändert); eine Mindestkörperschaftsteuer (rund 500 EUR im Jahr für eine GmbH) fällt auch in Verlustjahren an. Gewinnausschüttungen an natürliche Personen unterliegen zusätzlich 27,5% Kapitalertragsteuer.
- Gründungsdauer
- ~1–3 Wochen in der Praxis (wenige Werktage bei einer einfachen Einpersonengesellschaft; länger, sobald Kontoeröffnung und Notartermin einbezogen werden)
- Mindestkapital
- 10.000 EUR Mindeststammkapital (2024 von 35.000 EUR gesenkt); mindestens 5.000 EUR müssen vor der Eintragung bar eingezahlt sein
- Ansässiger Geschäftsführer
- Mindestens ein Geschäftsführer ist erforderlich; eine österreichische Ansässigkeit oder Staatsangehörigkeit ist nicht verlangt, ein nicht ansässiger Ausländer kann das Amt also führen. Hinweis: Für die gesonderte Gewerbeberechtigung kann ein gewerberechtlicher Geschäftsführer mit Wohnsitz im EWR nötig sein.
- Prüfung
- Eine «kleine» GmbH ist von der Abschlussprüfung befreit, sofern sie keinen zwingenden Aufsichtsrat hat. Größenschwellen (angepasst ab dem Geschäftsjahr 2024): klein ist, wer zwei der folgenden Werte nicht überschreitet — Bilanzsumme 6,25 Mio. EUR, Umsatz 12,5 Mio. EUR, 50 Beschäftigte. Mittelgroße und große Gesellschaften sind prüfungspflichtig.
- Gründung aus der Ferne
- Ja, weitgehend aus der Ferne. Der Gesellschaftsvertrag bedarf eines Notariatsakts, doch seit 2022 dürfen österreichische Notare Urkunden per Video errichten und Unterschriften beglaubigen, mit elektronischer Firmenbucheingabe. Rechnen Sie mit notarieller Identitäts- und KYC-Prüfung; ein vereinfachter elektronischer Weg ohne Notar existiert, richtet sich aber an in Österreich ansässige Einzelgründer.
- Staatliche Gebühr
- Die Eintragung ins Firmenbuch kostet rund 216 EUR zuzüglich rund 34 EUR Eingabegebühr; bei echten Neugründungen können diese Gerichtsgebühren nach dem NeuFöG (Neugründungs-Förderungsgesetz) entfallen. Notar- und Anwaltskosten kommen gesondert hinzu und sind typischerweise der größere Posten.
- Am besten für
- Passend für Gründer, die eine glaubwürdige, vollständig in der EU ansässige Betriebs- oder Holdinggesellschaft mit Zugang zum Binnenmarkt wollen. Das bedeutet, einen Steuersatz von 23%, notarielle Formalien und höhere Gründungskosten in Kauf zu nehmen.
Der Ablauf
- Den Gesellschaftsvertrag beziehungsweise die Errichtungserklärung entwerfen und als Notariatsakt beurkunden lassen, persönlich oder per Video bei einem österreichischen Notar
- Ein Firmenkonto eröffnen, das erforderliche Kapital einzahlen (mindestens 5.000 EUR in bar) und die Bankbestätigung einholen
- Die beurkundete Urkunde und den Antrag elektronisch beim Firmenbuch des zuständigen Gerichts einreichen; die NeuFöG-Begünstigung geltend machen, sofern sie zusteht
- Nach der Eintragung die steuerliche Erfassung beim Finanzamt abschließen (Steuernummer und UID beantragen) sowie eine etwaige Gewerbeanmeldung erledigen
Was schiefgehen kann
- Für den Gesellschaftsvertrag der GmbH ist eine notarielle Beurkundung zwingend — das verursacht Kosten und einen förmlichen Schritt, den Sie anders als in manchen anderen EU-Staaten nicht überspringen können.
- Die Mindestkörperschaftsteuer (rund 500 EUR pro Jahr für eine GmbH) fällt auch dann an, wenn die Gesellschaft keinen Gewinn oder einen Verlust erwirtschaftet.
- Gründer aus Drittstaaten stoßen häufig auf praktische Reibung: Banken sind bei der Fernkontoeröffnung langsam oder zurückhaltend, und die Gewerbeberechtigung kann einen gewerberechtlichen Geschäftsführer mit EWR-Wohnsitz verlangen, obwohl das Gesellschaftsrecht keinen ansässigen Geschäftsführer fordert.
Beliebte Relocation-Wege
Ein Umzug ist nie nur eine Gesellschaft. Das sind die Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftswege, die Familien damit verbinden.
Staatsbürgerschaft für außerordentliche Leistungen im Interesse der Republik (§ 10 Abs. 6 StbG)
Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung
Über Aufenthalt1–3 J.
Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit
Passives Einkommen
Einkommensnachweis3–12 Mon.
Rot-Weiß-Rot Karte
Talent & außergewöhnliche Fähigkeiten
Über Qualifikation2–6 Mon.
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