Kolumbien · Aufenthalt durch Investition
M-Visum: Immobilieninvestor
Die Resolución 5477 von 2022 ist weiterhin die geltende Regelung. Eine Visumreform 2025, die sie ersetzt hätte, gab es nicht, auch wenn das vielfach behauptet wird. Die Resolución 5488, ebenfalls von 2022, betrifft Visumbefreiungen.
Stecken Sie knapp unter USD 190.000 in eine Immobilie in Medellín oder Bogotá, und Sie erhalten ein verlängerbares Visum über drei Jahre sowie den Beginn einer Fünfjahresfrist. Das ist einer der günstigsten immobiliengestützten Aufenthaltstitel der Region. Wegen der Vermögensteuer sollte eine UHNW-Familie hier allerdings vermutlich niemals steuerlich ansässig werden.
Qualifizierende Wege
350 × SMMLV 1.750.905 ergibt COP 612.816.750, also rund USD 188.437 zum TRM von 3.252,11 am 15. Juli 2026. Da die Schwelle ein Vielfaches des Mindestlohns ist, verschiebt sie sich jeden Januar.
Die Fakten
- Mindestinvestition
- 612.8M COP
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Rund USD 190.000 an Immobilien, dazu USD 3.000 bis 8.000 an Rechts- und Visumgebühren.
- Art des Wegs
- Aufenthalt durch Investition
- Zeitrahmen
- 1–3 Monate (Sobald die Investition beim Banco de la República registriert ist, bearbeitet die Cancillería das Visum nach regionalen Maßstäben schnell.)
- Physische Anwesenheit
- M-Visa verfallen, wenn Sie länger als sechs Monate ununterbrochen abwesend sind.
- Familie
- Ehepartner oder dauerhafter LebenspartnerKinder unter 25 JahrenUnterhaltsberechtigte Eltern
- Daueraufenthalt
- Ein R-Visum wird nach 5 angesammelten Jahren im M-Status möglich. Es gilt ein verpflichtender fünfjähriger traspaso.
- Staatsbürgerschaft
- Die Staatsbürgerschaft erfordert 5 Jahre mit einem R-Visum, oder nur 2 Jahre, wenn Sie mit einer kolumbianischen Person verheiratet oder Elternteil eines kolumbianischen Kindes sind.
- Sprachtest
- Die Einbürgerungsprüfung umfasst die Verfassung, historia patria, geografía und castellano, dazu ein am 25. September 2023 ergänztes Kulturmodul. Antragsteller über 60 sind befreit.
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Anforderungen
- Immobilien im Wert von mindestens 350 SMMLV, gehalten im eigenen Namen des AntragstellersBeim Banco de la República registrierte InvestitionEinwandfreies FührungszeugnisIn Kolumbien gültige Krankenversicherung
- DIE FALLE: Art. 292-3 der Ley 2277 enthält genau zwei parágrafos. Keiner davon enthält die 5-Jahres-Ausnahme für Ausländer, die es unter der alten Ley 1943/2010 gab. Ein ausländischer Steueransässiger zahlt die kolumbianische Vermögensteuer auf sein weltweites Nettovermögen ab dem ersten Tag der Ansässigkeit, oberhalb von rund USD 1,16 Mio. Für eine Familie mit achtstelligem Vermögen sind das 1,5 % von allem, jedes Jahr, beginnend im ersten Jahr. Diese eine Tatsache disqualifiziert Kolumbien für die meisten UHNW-Mandanten als Steuerbasis. Visumvermittler legen sie so gut wie nie offen.
- Die steuerliche Ansässigkeit tritt nach 183 Tagen ein, ob zusammenhängend oder nicht, innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 365 Tagen. Erstreckt sich dieser Zeitraum über zwei Kalenderjahre, werden Sie ab dem zweiten Jahr ansässig (Art. 10 ET). Man stolpert leicht ungewollt hinein.
- Alle Schwellen sind in SMMLV ausgedrückt, und dieser Wert ist Gegenstand eines laufenden Rechtsstreits. Der Consejo de Estado hat das Decreto 1469/2025 am 12. Februar 2026 vorläufig ausgesetzt, weil es gegen Art. 8 der Ley 278/1996 verstößt. Die Regierung hat denselben Wert daraufhin mit dem Decreto Transitorio 0159 vom 19. Februar 2026 bis zur endgültigen Entscheidung erneut festgesetzt. Jede hier genannte Zahl erbt diese Instabilität, und alle werden jeden Januar neu festgelegt.
- Die Investition muss beim Banco de la República als Auslandsinvestition registriert werden. Nicht registrierte Käufe qualifizieren nicht.
- Die Jahre 2025 und 2026 waren turbulent. Die Ley de Financiamiento wurde am 9. Dezember 2025 zu den Akten gelegt, die Regierung rief den wirtschaftlichen Notstand aus, und das Decreto 1474/2025 senkte die Schwelle der Vermögensteuer auf 40.000 UVT bei Sätzen von bis zu 5 %. Das Verfassungsgericht hob es dann in der Sentencia C-079/2026 rückwirkend auf, mit Erstattungen durch die DIAN. Für natürliche Personen gilt 2026 das dauerhafte Regime der Ley 2277, doch der politische Appetit auf die Besteuerung von Vermögen ist offenkundig, und er kehrt immer wieder.
- Kolumbien kennt weder eine Wegzugsteuer noch eine fiktive Veräußerung beim Wegzug. Es erhebt allerdings eine impuesto de timbre por salida del país, eine Ausreiseabgabe je Reise (Decreto 0625 vom 19. Juni 2026). Verwechseln Sie beides nicht.