Liechtenstein · Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung
Einbürgerung in Liechtenstein (ordentlicher Weg über die Gemeindeabstimmung und vereinfachter Weg nach 30 Jahren)
Offen, aber außergewöhnlich schwierig und auf einzigartige Weise von einer Volksabstimmung der Gemeinde abhängig, in der Sie leben. Die Einbürgerung durch Gemeindeabstimmung ist auf etwa 2 % bis 8 % aller Einbürgerungen zusammengeschrumpft.
Liechtenstein ist der einzige europäische Staat, der Ihre Einbürgerung einer Abstimmung Ihrer Nachbarn in der Gemeindeversammlung unterwirft. Zudem verlangt es den Verzicht auf Ihre bisherige Staatsangehörigkeit, eine Regel, die die Stimmberechtigten im August 2020 mit der Ablehnung der doppelten Staatsbürgerschaft bekräftigt haben, 61,5 % zu 38,5 %. Zusammen machen diese Punkte die Einbürgerung für international mobile Familien zu einer faktisch verschlossenen Tür.
Qualifizierende Wege
10 Jahre Aufenthalt, dann stimmt Ihre Gemeinde über Ihre Aufnahme ab, danach stimmt der Landtag zu und der Regierende Fürst verleiht.
30 Jahre Aufenthalt, wobei die vor dem 20. Lebensjahr gelebten Jahre doppelt zählen.
10 Jahre, wobei die Jahre nach der Eheschließung doppelt zählen.
Die Fakten
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Nominelle Gebühren. Der eigentliche Preis sind drei Jahrzehnte Ihres Lebens oder eine Volksabstimmung über Ihre persönliche Beliebtheit.
- Art des Wegs
- Über Aufenthalt
- Zeitrahmen
- 10–30 Jahre (10 Jahre plus eine Gemeindeabstimmung, oder 30 Jahre über den vereinfachten Weg)
- Physische Anwesenheit
- Durchgehend tatsächlicher Wohnsitz
- Familie
- Ein Ehepartner kann über den Weg der Eheschließung qualifizierenMinderjährige Kinder werden einbezogen, wenn ein Elternteil sich einbürgern lässt
- Daueraufenthalt
- Nicht zutreffend. Das ist bereits die Stufe der Staatsbürgerschaft.
- Staatsbürgerschaft
- nicht zutreffend
- Sprachtest
- Deutsch, dazu Kenntnisse der liechtensteinischen Staatskunde.
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Nicht erlaubt: Sie müssten verzichten
- Anforderungen
- 10 Jahre Aufenthalt plus eine positive Abstimmung der Gemeindeversammlung, oder 30 Jahre Aufenthalt.Verzicht auf alle bisherigen Staatsangehörigkeiten.Deutschkenntnisse und staatsbürgerliches Wissen.Integration und ein einwandfreies Führungszeugnis.Zustimmung des Landtags und Verleihung durch den Regierenden Fürsten.
- Für die Einbürgerung müssen Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Eine Volksabstimmung im August 2020 zur Lockerung dieser Regel wurde abgelehnt, 61,5 % zu 38,5 %.
- Die Abstimmung in der Gemeindeversammlung ist ein echter Beliebtheitswettbewerb, ohne Rechtsmittel. Ihre Anwendung ist auf wenige Prozent der Einbürgerungen gefallen.
- Der vereinfachte Weg dauert immer noch 30 Jahre.
- Es gibt eine Asymmetrie, die man kennen sollte. Ein bestehender liechtensteinischer Staatsbürger, der sich anderswo einbürgern lässt, darf die liechtensteinische Staatsbürgerschaft behalten, sofern der andere Staat die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt. Die Beschränkung bindet die Zuziehenden, nicht die Einheimischen.
- Es gibt kein Programm für Staatsbürgerschaft durch Investition und keine Aussicht darauf.