Liechtenstein · Unternehmen & Gründer
Aufenthalt für Drittstaatsangehörige aus Gründen des besonderen nationalen Interesses
Es gibt kein Kontingent, keine veröffentlichten Kriterien und keinen Anspruch. Die Erteilung erfolgt allein im Ermessen der Regierung, dort wo Liechtenstein ein besonderes Interesse hat. In der Praxis heißt das Führungskräfte oder Investoren, die einen erheblichen lokalen wirtschaftlichen Nutzen erzeugen. Berichten zufolge handelt es sich um eine niedrige einstellige Zahl pro Jahr, eine amtliche Zählung wird jedoch nicht veröffentlicht.
Liechtensteins Antwort auf Vermögen von außerhalb des EWR lautet im Kern nein, es sei denn, das Land will genau Sie. Es gibt kein Programm, keinen festen Preis und keine veröffentlichte Zahl. Familien sind mit dem kantonalen Weg des fiskalischen Interesses in der Schweiz weit besser bedient, der zumindest eine erkennbare Struktur hat.
Qualifizierende Wege
Es gibt keinen gesetzlichen Investitionsbetrag. Die Quellen sagen übereinstimmend, dass es nicht genügt, schlicht Geld zum Investieren zu haben. Erwartet werden erhebliche Arbeitsplätze und echte wirtschaftliche Substanz.
Die Fakten
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Nicht veröffentlicht und vom Einzelfall abhängig. Rechnen Sie mit einer erheblichen lokalen wirtschaftlichen Verpflichtung sowie beträchtlichen Rechts- und Beratungskosten.
- Art des Wegs
- Unternehmen & Gründer
- Zeitrahmen
- 6–24 Monate (Vollständig ermessensabhängig, ohne Servicestandard.)
- Physische Anwesenheit
- Ein tatsächlicher Aufenthalt ist erforderlich. Bewilligungen für Drittstaatsangehörige werden in der Regel für jeweils 1 Jahr erteilt, gegenüber bis zu 5 Jahren für EWR- und Schweizer Staatsangehörige.
- Familie
- EhepartnerUnterhaltsberechtigte Kinder, im selben Ermessen
- Daueraufenthalt
- Lang und ermessensabhängig. Drittstaatsangehörige stehen vor deutlich härteren Bedingungen als EWR-Angehörige.
- Staatsbürgerschaft
- 10 Jahre Aufenthalt plus eine Gemeindeabstimmung, oder 30 Jahre über den vereinfachten Weg
- Sprachtest
- Deutsch erforderlich
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Nicht erlaubt: Sie müssten verzichten
- Anforderungen
- ein besonderes nationales Interesse an Ihrer Anwesenheit, wie es die Regierung beurteilterheblicher wirtschaftlicher Beitrag, typischerweise Arbeitsplätze und echte Substanzausreichende Mittel ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfetatsächlicher Wohnsitz
- Vollständig ermessensabhängig, ohne veröffentlichte Kriterien oder Zahlen. Die berichtete niedrige einstellige Jahreszahl ist eine inoffizielle Schätzung, die wir nicht überprüfen konnten.
- Für Drittstaatsangehörige gelten Bewilligungen in der Regel jährlich. Daraus entsteht ein dauerndes Verlängerungsrisiko.
- Geld allein genügt ausdrücklich nicht. Die Regierung erwartet wirtschaftliche Substanz.
- Für diesen Weg konnte keine amtliche Primärquelle abgerufen werden, weil llv.li den automatisierten Zugriff durchgehend blockiert hat. Lassen Sie sich das direkt beim Ausländer- und Passamt bestätigen, bevor Sie sich darauf verlassen.