Litauen · Unternehmen & Gründer
Befristete Aufenthaltserlaubnis für Gesellschafter und Geschäftsführer von Unternehmen
Offen. Dies ist ein echter Test auf ein operatives Geschäft und kein Aufenthaltsprodukt, das man einfach kaufen kann. Die Migrationsbehörde prüft aktiv, ob echte Substanz vorhanden ist.
Litauen hat bewusst das Gegenteil eines Golden Visa gebaut. Sie können sich nicht einkaufen. Sie müssen Menschen beschäftigen. Für einen Gründer, der im Baltikum wirklich etwas aufbaut, ist das ein Vorzug und kein Nachteil. Der Titel beruht auf echter Tätigkeit und ist deshalb belastbar. Für einen passiven Investor steht dieser Weg schlicht nicht zur Verfügung.
Qualifizierende Wege
Eigenkapital der Gesellschaft von mindestens EUR 28.000, davon mindestens EUR 14.000 aus eigenen investierten Mitteln des Antragstellers. Der Antragsteller muss Geschäftsführer sein oder mindestens ein Drittel des gezeichneten Kapitals halten
Eine Investition von mindestens EUR 260.000 zusammen mit fünf Vollzeitkräften berechtigt den Antragsteller zu einem dreijährigen statt zum üblichen zweijährigen Titel.
Die Fakten
- Mindestinvestition
- €28k
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- EUR 28.000 Eigenkapital sind nur die Untergrenze. Die eigentlichen Kosten liegen in der Lohnsumme. Das Unternehmen muss drei Vollzeitkräfte aus der EU oder dem EWR beschäftigen, deren Bruttolöhne zusammen mindestens dem Doppelten des litauischen Durchschnittsbruttolohns entsprechen. In der Praxis sind das allein an Gehältern EUR 60.000 bis 90.000 pro Jahr.
- Art des Wegs
- Unternehmen & Gründer
- Zeitrahmen
- 2–6 Monate (Anträge werden über MIGRIS eingereicht. Der Antragsteller muss binnen vier Monaten persönlich zur Biometrieerfassung erscheinen.)
- Physische Anwesenheit
- Vom Antragsteller wird erwartet, dass er wesentlich an der Führung der Gesellschaft mitwirkt. Das Geschäft muss tatsächlich betrieben werden und nicht nur registriert sein.
- Familie
- EhepartnerMinderjährige Kinder
- Daueraufenthalt
- 5 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- 10 Jahre Daueraufenthalt, dazu Prüfungen in Sprache und Verfassung sowie die Aufgabe jeder bisherigen Staatsbürgerschaft
- Sprachtest
- Eine Prüfung in der Staatssprache sowie ein Test zur Verfassung
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Nicht erlaubt: Sie müssten verzichten
- Anforderungen
- Die Gesellschaft ist seit mindestens sechs Monaten rechtmäßig tätigDrei Vollzeitkräfte aus der EU oder dem EWR, die den kombinierten Lohntest erfüllenDer Antragsteller ist Geschäftsführer oder hält mindestens ein Drittel des KapitalsEinwandfreies Führungszeugnis
- Die Gesellschaft muss vor dem Antrag mindestens sechs Monate rechtmäßig tätig gewesen sein. Sie können nicht in der einen Woche gründen und in der nächsten beantragen.
- Drei Vollzeitkräfte sind erforderlich, jeweils Staatsangehörige Litauens, der EU oder der EFTA oder dort Daueraufenthaltsberechtigte, mit Bruttolöhnen von zusammen mindestens dem Doppelten des Landesdurchschnitts. Das ist die eigentliche Schwelle, und sie stellt die genannten EUR 28.000 weit in den Schatten.
- Vorratsgesellschaften und Treuhandkonstruktionen halten der Prüfung hier nicht stand. Die Migrationsbehörde prüft auf echte Substanz, und bei der Verlängerung brechen dünne Strukturen typischerweise zusammen.
- Die Staatsbürgerschaft setzt die Aufgabe Ihres bisherigen Passes voraus. Die Ausnahme zur doppelten Staatsbürgerschaft nach Artikel 7 gilt für Eingebürgerte nicht.
- Russische Staatsangehörige: Anträge auf befristete Aufenthaltstitel sind bis auf enge Ausnahmen ausgesetzt.