Malta · Digitaler Nomade
Nomad Residence Permit (Aufenthalt für digitale Nomaden)
Die Einkommensschwelle stieg für Anträge ab dem 1. April 2024 auf EUR 42.000 brutto pro Jahr. Wer vor diesem Datum beantragt hat, behält die alte Schwelle von EUR 32.400. Inhaber, die in Malta steuerlich ansässig werden, zahlen pauschal 10 % auf qualifizierende ausländische Einkünfte aus Fernarbeit. Das erste Jahr dieser Einkünfte ist steuerfrei.
Für eine UHNW-Familie ist das selten das richtige Instrument. Der Satz von 10 % gilt nur für qualifizierende Einkünfte aus abhängiger Fernarbeit, nicht für Kapitalerträge, Dividenden oder Veräußerungsgewinne, und bringt für eine portfoliogetriebene Bilanz daher wenig. Am besten passt er für den erwerbstätigen Erwachsenen einer Familie, der günstig eine maltesische Steueransässigkeit möchte, während das eigentliche Vermögen anderswo liegt.
Qualifizierende Wege
Mindestbruttojahreseinkommen. Ein Arbeitsvertrag ist erforderlich.
Mindestbruttojahreseinkommen.
Mindestbruttojahreseinkommen. Auftraggeberverträge sind erforderlich.
Die Fakten
- Minimum
- €42k
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Je Antragsteller fällt eine Verwaltungsgebühr an, dazu kommen Krankenversicherung und Unterkunft. Die eigentlichen Kosten sind hier der Aufenthalt selbst, nicht irgendein Beitrag. Antragsteller müssen außerdem genug Einkommen nachweisen, um mindestens fünf Monate nach der Antragstellung abzudecken, also rund EUR 17.500.
- Art des Wegs
- Einkommensnachweis
- Zeitrahmen
- 1–3 Monate (Im Vergleich zu Maltas Investitionswegen in der Regel schnell.)
- Physische Anwesenheit
- Es gibt keinen Mindestaufenthalt, der Satz von 10 % greift jedoch erst, sobald der Inhaber in Malta steuerlich ansässig wird. In der Praxis heißt das mehr als 183 Tage in Malta.
- Familie
- Ehepartner oder LebenspartnerUnterhaltsberechtigte Kinder
- Daueraufenthalt
- Keiner. Zeit mit dem Nomad Permit zählt weder auf den dauerhaften Aufenthalt noch auf die Einbürgerung an.
- Staatsbürgerschaft
- Keiner
- Sprachtest
- nicht zutreffend
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Anforderungen
- Drittstaatsangehörige (nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz)Mindestbruttojahreseinkommen von EUR 42.000 (EUR 32.400 für Antragsteller vor dem 1. April 2024)Arbeit, die aus der Ferne über Telekommunikation für einen ausländischen Arbeitgeber, ein ausländisches Unternehmen oder ausländische Auftraggeber erbracht wirdGültiges ReisedokumentKrankenversicherung für die EU und das Vereinigte KönigreichGültiger Miet- oder Kaufvertrag über eine Immobilie in MaltaPolizeiliches Führungszeugnis und Hintergrundüberprüfung
- Der Titel baut kein Kapital auf. Es gibt keinen dauerhaften Aufenthalt, keine Einbürgerungsfrist und keine Bestandssicherheit.
- Der Satz von 10 % deckt nur ausländische Einkünfte aus Fernarbeit. Ausländische Kapitalerträge, die nach Malta gebracht werden, unterliegen den gewöhnlichen Non-Dom-Regeln, und die Mindeststeuer von EUR 5.000 kann trotzdem anfallen.
- Arbeit für maltesische Auftraggeber oder einen maltesischen Arbeitgeber fällt nicht in den Anwendungsbereich des Titels.
- Die offizielle Seite von Residency Malta zur Zulässigkeit nennt die Schwelle von EUR 42.000 und führt die Antragstellerkategorien auf. Sie veröffentlicht weder die Laufzeit des Titels noch die Verlängerungsbedingungen, die Gebühren oder die steuerliche Behandlung mit 10 %. Diese Angaben stammen aus sekundären Quellen, klären Sie sie also mit der Agentur, bevor Sie sich darauf verlassen.