Marokko · Ruhestand
Carte de Séjour für Ruheständler und nicht erwerbstätige Personen
Offen, doch es handelt sich um eine gewöhnliche Aufenthaltserlaubnis, nicht um ein eigens gestaltetes Programm. Ein gesetzliches Mindesteinkommen ist nicht veröffentlicht. Marokko hat kein wie auch immer geartetes Programm für Aufenthalt oder Staatsbürgerschaft durch Investition.
Der Nachlass von 80 % auf repatriierte ausländische Renten ist das ganze Angebot, und er besteht 2026 fort. Er ergibt eine effektive Belastung ausländischer Renteneinkünfte im Bereich von 5 bis 8 %. Für einen Ruheständler mit einer großen leistungsorientierten Rente und ohne Bedarf an einem neuen Pass schlägt Marokko die meisten beworbenen Mittelmeer-Rentenregime allein rechnerisch, ganz unauffällig.
Qualifizierende Wege
Ein gesetzliches Minimum ist nicht veröffentlicht. In der Praxis sollten Sie mit rund EUR 1.500 pro Monat rechnen, dazu Rentennachweis und ein marokkanisches Bankkonto.
Die Fakten
- Minimum
- €1.5k
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Niedrig. Ein paar hundert Euro an amtlichen Gebühren zuzüglich überschaubarer Beratungskosten. Die eigentliche Rechnung liegt im Steuerergebnis, nicht in den Einstiegskosten.
- Art des Wegs
- Rentennachweis
- Zeitrahmen
- 2–6 Monate (Stellen Sie den Antrag innerhalb von 90 Tagen nach der Ankunft. Verlängerungen müssen mindestens 60 Tage vor Ablauf eingereicht werden.)
- Physische Anwesenheit
- In der Praxis erheblich. Die Karte ist für Menschen gedacht, die tatsächlich in Marokko leben, und der Steuervorteil setzt die Repatriierung der Rente voraus.
- Familie
- EhepartnerUnterhaltsberechtigte Kinder
- Daueraufenthalt
- Eine Karte über 10 Jahre nach rund 4 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts (3 Jahre bei Ehe mit einer marokkanischen Person)
- Staatsbürgerschaft
- 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt (2 Jahre für Ehepartner marokkanischer Staatsangehöriger), guter Leumund und nachgewiesene Integrationsfähigkeit. Die Einbürgerung wird allerdings per königlichem Dekret gewährt und bleibt wirklich eine Ermessensentscheidung.
- Sprachtest
- Arabisch und Integration werden in der Praxis beurteilt
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Anforderungen
- Nachweis der Rente oder passiver Einkünftemarokkanisches BankkontoNachweis der Unterkunfteinwandfreies Führungszeugnisärztliches AttestAntrag innerhalb von 90 Tagen nach Ankunft
- Verwechseln Sie die Rentenbefreiung von 2026 nicht mit Ihrer Rente. Das Finanzgesetz 2025/2026 hat Renten aus CNSS, CMR, RCAR und CIMR ab dem 1. Januar 2026 vollständig befreit. Das sind ausschließlich marokkanische Inlandssysteme. Renten aus ausländischer Quelle sind nicht erfasst und stützen sich weiterhin auf die Ermäßigung von 80 % nach Art. 76. Mindestens eine prominente Beratungsseite bewirbt das als vollständige Befreiung ab 2026, was für ausländische Ruheständler schlicht falsch ist.
- Die Ermäßigung von 80 % setzt voraus, dass die Rente ordnungsgemäß in nicht konvertierbaren Dirham nach Marokko repatriiert wird. Geld, das im Ausland bleibt, erhält keine Entlastung. Und Dirham lassen sich nicht frei zurücktauschen.
- Marokko besteuert Ansässige mit bis zu 37 % auf das Welteinkommen. Der Rentennachlass ist eng gefasst. Ihre Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinne erhalten keine solche Behandlung.
- Der Ansässigkeitstest läuft über ein rollierendes Fenster von 365 Tagen, nicht über ein Kalenderjahr. Wer innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 365 Tagen 183 Tage verbringt, wird ansässig. Das ist eine subtilere Falle als die übliche Regel, und sie erwischt Menschen, die ihre Jahre sorgfältig aufgeteilt zu haben glauben.
- Für die Rentnerkarte ist kein Mindesteinkommen veröffentlicht. Damit besteht auch kein Anspruch. Die Bewilligung liegt im Verwaltungsermessen, und Ablehnungen müssen nicht begründet werden.
- Marokko verweigert sich dem CRS nicht dauerhaft, also dem System, mit dem Staaten Daten zu Finanzkonten automatisch austauschen. Die Verpflichtungstabelle der OECD vom 22. Mai 2026 hält fest, dass Marokko sich zum Austausch im Jahr 2025 verpflichtet, ihn aber noch nicht vollzogen hat, und nennt 2028 als das Jahr, in dem der Austausch beginnen soll. Planen Sie mit einem Austausch bis 2028.
- Die Einbürgerung erfolgt per königlichem Dekret. Sie liegt im Ermessen, ist langsam und nichts, worauf sich ein Plan bauen lässt.