Slowakei · Staatsbürgerschaft durch Abstammung
Slowakische Staatsbürgerschaft für Nachkommen (Änderung von 2022)
Dieser Weg ist offen, seit die Änderung am 1. April 2022 in Kraft trat, die das Erfordernis einer Bescheinigung als im Ausland lebender Slowake beseitigt hat. Er reicht zudem eine Generation tiefer als das tschechische Gegenstück.
Dieser Weg reicht bis zu den Urgroßeltern zurück, eine Generation tiefer als die tschechische Großelterngrenze, und er verlangt keine Aufenthaltsdauer. Er verlangt allerdings einen slowakischen Aufenthaltstitel, und das ist der eigentliche Reibungspunkt. Hinzu kommt eine Falle in der Reihenfolge: Wer die slowakische Staatsbürgerschaft annimmt, verschließt sich den tschechischen Erklärungsweg dauerhaft.
Qualifizierende Wege
Mindestens ein Elternteil, Großelternteil oder Urgroßelternteil muss tschechoslowakischer Staatsbürger und im Gebiet der heutigen Slowakischen Republik geboren gewesen sein. Beachten Sie hier die doppelte Bedingung. Der Vorfahr muss die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft besessen haben und auf dem heutigen slowakischen Staatsgebiet geboren sein.
Sie brauchen entweder 3 Jahre ununterbrochenen Aufenthalt in der Slowakei oder einen Aufenthaltstitel zuzüglich eines bedeutenden Beitrags zu slowakischen Gemeinschaften im Ausland. Für diese Gruppe entfällt die Sprachanforderung.
Wer die slowakische Staatsbürgerschaft zwischen dem 17. Juli 2010 und dem 31. März 2022 verloren hat, kann sie zurückerlangen, sofern die ausländische Staatsangehörigkeit erst nach mindestens 5 Jahren Aufenthalt in jenem Land erworben wurde und sofern ein slowakischer Aufenthaltstitel vorliegt.
Die Fakten
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Verwaltungsgebühren zuzüglich Archivrecherche. Der eigentliche Kostenpunkt in der Praxis ist die Erlangung eines slowakischen Aufenthaltstitels, der zwingend ist.
- Art des Wegs
- Über Abstammung
- Zeitrahmen
- 1–2.5 Jahre (Einschließlich der Erlangung des zuvor erforderlichen Aufenthaltstitels)
- Physische Anwesenheit
- Ein slowakischer Aufenthaltstitel ist erforderlich, eine ununterbrochene Aufenthaltsdauer jedoch nicht. Antragsteller können den Daueraufenthalt über 5 Jahre zusammen mit dem Antrag auf Staatsbürgerschaft beantragen.
- Familie
- Jeder Nachkomme kommt aus eigenem Recht in Betracht
- Daueraufenthalt
- Der Daueraufenthalt über 5 Jahre kann zusammen mit dem Antrag auf Staatsbürgerschaft beantragt werden
- Staatsbürgerschaft
- Unmittelbar, ohne erforderliche Aufenthaltsdauer, sobald der Aufenthaltstitel vorliegt
- Sprachtest
- Für im Ausland lebende Slowaken abgeschafft. Auch der Weg für Nachkommen sieht den üblichen Sprachtest nicht vor.
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Anforderungen
- ein Elternteil, Großelternteil oder Urgroßelternteil, der tschechoslowakischer Staatsbürger und auf dem heutigen slowakischen Staatsgebiet geboren warein slowakischer Aufenthaltstiteleine lückenlose Kette von Personenstandsurkunden
- Hier gibt es eine Falle in der Reihenfolge. Der tschechische Erklärungsweg nach Abschnitt 31(3) schließt slowakische Staatsbürger ausdrücklich aus. Kommt ein Mandant für beides in Betracht, ist die Reihenfolge von größter Bedeutung. Wer die slowakische Staatsbürgerschaft zuerst annimmt, verschließt sich den tschechischen Weg dauerhaft. Tschechien schließt außerdem Vorfahren aus, die nach 1969 slowakische Staatsbürger wurden.
- Eine doppelte Bedingung wird hier vielen zum Verhängnis. Der Vorfahr muss die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft besessen haben und auf dem Gebiet der heutigen Slowakischen Republik geboren sein. Ein in Böhmen oder Mähren geborener tschechoslowakischer Staatsbürger kommt nicht in Betracht.
- Ein slowakischer Aufenthaltstitel ist erforderlich. Dies ist kein reiner Konsularweg wie in Tschechien. Ihn heute zu erlangen bedeutet, um einen der 700 jährlichen Plätze des Geschäftswegs zu konkurrieren, sofern keine andere Grundlage greift.
- In der Praxis ist der eigentliche Engpass der Archivnachweis über tschechoslowakische, ungarische und österreichisch-ungarische Register.