Slowakei · Unternehmen & Gründer
Vorübergehender Aufenthalt zum Zweck der unternehmerischen Tätigkeit
Seit dem 1. Juli 2025 ist dies deutlich schwieriger geworden. Es gilt nun eine jährliche nationale Quote von 700 Antragstellern über alle slowakischen Botschaften und Konsulate zusammen, aufgeteilt je Vertretung mit 1 bis 190 Plätzen. Anträge werden nur bei Konsulaten im Ausland angenommen, und ein Geschäftsplan ist zwingend.
Die am 1. Juli 2025 eingeführte nationale Quote von 700 Plätzen ist das mit Abstand größte praktische Risiko des slowakischen Geschäftswegs. Die meisten Beratungsunterlagen haben das noch nicht nachvollzogen. Die Zuteilung je Vertretung liegt teils bei nur einem Platz, sodass die Wahl des Konsulats inzwischen eine echte strategische Entscheidung ist. Die Quote kann schlicht ausgeschöpft sein.
Qualifizierende Wege
Ein Privatkonto mit EUR 3.409,56 und ein Geschäftskonto mit EUR 5.682,60, geführt auf zwei Bankkonten im eigenen Namen des Antragstellers (Zahlen gültig vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026).
Ein Privatkonto mit EUR 3.409,56 und ein Geschäftskonto mit EUR 28.413 (Zahlen gültig vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026).
Die Fakten
- Mindestinvestition
- €3.4k
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- EUR 9.092 an nachgewiesenen Mitteln für den Weg als Selbstständiger oder EUR 31.823 für einen Geschäftsführer einer s.r.o., dazu Kosten für Gründung und Beratung.
- Art des Wegs
- Unternehmen & Gründer
- Zeitrahmen
- 3–6 Monate (Eine Entscheidung ergeht innerhalb von 90 Tagen, dazu kommt die Zustellzeit der Botschaft. Der Titel wird für 3 Jahre erteilt.)
- Physische Anwesenheit
- Echte unternehmerische Tätigkeit
- Familie
- EhepartnerMinderjährige KinderÜber die Familienzusammenführung
- Daueraufenthalt
- 5 Jahre ununterbrochener Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Auf dem gewöhnlichen Weg bedeutet das 8 Jahre ununterbrochenen Daueraufenthalt und das Bestehen eines slowakischen Sprachtests.
- Sprachtest
- Slowakische Sprachprüfung auf dem gewöhnlichen Weg
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Anforderungen
- einer der 700 jährlichen Quotenplätzezwei Bankkonten auf den Namen des Antragstellers selbst, die die Schwellen erfüllenzwingender GeschäftsplanAntragstellung bei einem slowakischen Konsulat im Ausland
- Eine harte nationale Quote begrenzt die Antragsteller auf 700 pro Jahr über alle Vertretungen hinweg, mit einer Zuteilung von 1 bis 190 Plätzen je Vertretung. Die Wahl der Vertretung ist nun eine strategische Entscheidung, und die Quote kann ausgeschöpft sein. Die meisten Beratungsunterlagen haben das noch nicht nachvollzogen.
- Anträge werden nur bei slowakischen Botschaften und Konsulaten im Ausland angenommen. Innerhalb der Slowakei können Sie nicht einreichen.
- Ein Geschäftsplan ist nun zwingend. Das Außenministerium äußert sich dazu, ob die Tätigkeit der slowakischen Wirtschaft nützt. Diese Stellungnahme ist nur beratend, wirkt aber dennoch als Schleuse.
- Die finanziellen Schwellen werden jährlich angepasst. Die aktuellen Zahlen gelten vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026, prüfen Sie sie also vor der Budgetierung.
- Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-Staaten dürfen nur auf einer von mehreren Grundlagen unternehmerisch tätig sein: Daueraufenthalt, ein vorübergehender Aufenthaltstitel zum Zweck der unternehmerischen Tätigkeit, Familienzusammenführung, Studium, Forschung und Entwicklung, der Status als im Ausland lebender Slowake oder ein langfristiger Aufenthaltstitel der EU aus einem anderen Mitgliedstaat.