Slowakei · Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung
Beibehaltung der slowakischen Staatsbürgerschaft bei Einbürgerung im Ausland
Das strafende Gesetz von 2010 wurde durch die Änderung von 2022 erheblich entschärft, aber nicht aufgehoben. Die Beibehaltung ist nun möglich, hängt jedoch von einer Anzeige innerhalb von 90 Tagen ab.
Ab dem 17. Juli 2010 entzog die Slowakei jedem automatisch die Staatsbürgerschaft, der durch eine Willenshandlung eine ausländische Staatsangehörigkeit erwarb. Die Regel war wirklich strafend, und sie traf viele Menschen unvorbereitet. Die Änderung von 2022 hat sie entschärft, doch die Beibehaltung der slowakischen Staatsbürgerschaft hängt nun von einer Anzeige innerhalb von 90 Tagen ab. Ein Mandant, der sich nach fünf Jahren Aufenthalt im Ausland einbürgern lässt und die Anzeige schlicht versäumt, riskiert den Verlust der slowakischen Staatsbürgerschaft.
Qualifizierende Wege
Zulässig, wenn die ausländische Staatsangehörigkeit aus Eheschließung, Geburt oder Adoption stammt oder nach mindestens 5 Jahren Aufenthalt in jenem Land erworben wird. Eine Anzeige bei den Behörden ist innerhalb von 90 Tagen erforderlich.
Die Fakten
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Nicht zutreffend
- Art des Wegs
- Über Aufenthalt
- Physische Anwesenheit
- Nicht zutreffend
- Familie
- Dies gilt für jede Person einzeln
- Daueraufenthalt
- Nicht zutreffend
- Staatsbürgerschaft
- Nicht zutreffend. Es geht um die Beibehaltung einer bereits gehaltenen Staatsbürgerschaft.
- Sprachtest
- Nicht zutreffend
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Anforderungen
- ausländische Staatsangehörigkeit, erworben durch Eheschließung, Geburt, Adoption oder nach 5 Jahren AufenthaltAnzeige bei den slowakischen Behörden innerhalb von 90 Tagen
- DIE ANZEIGE BINNEN 90 TAGEN IST EINE LEBENDIGE FALLE. Die Beibehaltung der slowakischen Staatsbürgerschaft hängt davon ab, dass sie eingereicht wird. Notieren Sie die Frist in dem Moment, in dem eine ausländische Einbürgerung auch nur erwogen wird.
- Das Gesetz von 2010 ist entschärft, nicht aufgehoben. Der Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit außerhalb der zulässigen Gründe, also Eheschließung, Geburt, Adoption oder 5 Jahre Aufenthalt, löst weiterhin den Verlust der slowakischen Staatsbürgerschaft aus.
- Personen, denen die Staatsbürgerschaft zwischen dem 17. Juli 2010 und dem 31. März 2022 entzogen wurde, können sie zurückerlangen, aber nur, wenn die ausländische Staatsangehörigkeit nach mindestens 5 Jahren Aufenthalt in jenem Land erworben wurde, und nur, wenn sie einen slowakischen Aufenthaltstitel besitzen.