Slowenien · Digitaler Nomade
Befristete Aufenthaltserlaubnis für digitale Nomaden
In Kraft seit dem 21. November 2025 aufgrund der Änderung ZTuj-2I des Ausländergesetzes. Die Einkommensschwelle folgt einer Formel und liegt beim 2-Fachen des durchschnittlichen monatlichen Nettogehalts. Ein fester Euro-Betrag wurde nicht veröffentlicht. Siehe die Warnhinweise.
Diese Erlaubnis sieht aus wie die kroatische, verhält sich aber wie ihr Gegenteil. Die slowenische Finanzverwaltung hat klar erklärt, dass die Definition des digitalen Nomaden allein aufenthaltsrechtlichen Zwecken dient. Auf die Steuerpflichten wirkt sie sich nicht aus. Eine Befreiung gibt es nicht. Bei einer Erlaubnis über 12 Monate lässt sich das Überschreiten von 183 Tagen kaum vermeiden. Ab diesem Punkt werden Sie in Slowenien steuerlich ansässig und mit Ihrem Welteinkommen zu bis zu 50 % besteuert, rückwirkend ab dem Tag Ihrer ersten Einreise.
Qualifizierende Wege
Mindestens das 2-Fache des durchschnittlichen monatlichen Nettogehalts nach der zuletzt im Amtsblatt veröffentlichten Zahl. Auf Grundlage der SURS-Daten für 2026 sind das etwa EUR 3.300-3.360 pro Monat. Ein amtlicher Euro-Betrag wird nicht veröffentlicht. Lassen Sie sich den genauen Betrag daher am Tag Ihrer Antragstellung vom Konsulat bestätigen.
Die Fakten
- Minimum
- €3.3k
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Nur amtliche und konsularische Gebühren, im unteren dreistelligen Euro-Bereich. Die eigentlichen Kosten sind hier nicht die Gebühren, sondern die mögliche slowenische Steuerbelastung.
- Art des Wegs
- Einkommensnachweis
- Zeitrahmen
- 1–3 Monate (Antragstellung bei slowenischen diplomatischen oder konsularischen Vertretungen im Ausland oder bei den örtlichen Verwaltungseinheiten, wenn Sie sich bereits rechtmäßig im Land aufhalten.)
- Physische Anwesenheit
- Ein Mindestaufenthalt ist nicht vorgeschrieben. Beachten Sie aber die 183-Tage-Steuerfalle in den Warnhinweisen.
- Familie
- Der sofortige Familiennachzug ist zulässig, ungewöhnlicherweise ohne Beschränkung, die an die bisherige Aufenthaltsdauer des Nomaden oder an die Gültigkeit der Erlaubnis anknüpft. In diesem Punkt ist Slowenien großzügiger als Kroatien
- Daueraufenthalt
- Nicht über diese Erlaubnis. Sie ist auf 12 Monate begrenzt und nicht verlängerbar.
- Staatsbürgerschaft
- Über diesen Weg keiner.
- Sprachtest
- nicht zutreffend
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Anforderungen
- Sie müssen Staatsangehöriger eines Nicht-EU-/EWR-Staates sein.Die Einkünfte müssen von einem ausländischen Arbeitgeber oder aus ausländischer selbstständiger Tätigkeit stammen.Kein Zugang zum slowenischen Arbeitsmarkt.Einkommen von mindestens dem 2-Fachen des durchschnittlichen monatlichen Nettogehalts.Krankenversicherung und Unterkunft müssen vorhanden sein.
- Es gibt KEINE Steuerbefreiung, Punkt. Die slowenische Finanzverwaltung hat bestätigt, dass der Nomadenstatus keine steuerliche Wirkung hat. Wer dies als steuerliches Gestaltungsmittel auf einer Stufe mit dem kroatischen verkauft, ist entweder falsch informiert oder hat die FURS-Hinweise nicht gelesen.
- Die Erlaubnisdauer von 12 Monaten führt Sie geradewegs in den 183-Tage-Ansässigkeitstest. Überschreiten Sie ihn, werden Sie mit Ihrem Welteinkommen zu bis zu 50 % besteuert, wobei die Ansässigkeit rückwirkend ab dem Tag Ihrer ersten Einreise gilt.
- Die Sozialversicherung läuft auf einer eigenen Spur, unabhängig von Ihrem Visastatus. Als Selbstständiger müssen Sie die Beiträge selbst melden und über OPSVZ abführen. Arbeiten Sie für einen ausländischen Arbeitgeber, müssen Sie ebenfalls selbst melden, und auch die Arbeitgeberbeiträge können verpflichtend sein. Das gilt unabhängig von Ihrer Einstufung als Nomade, sobald die Arbeit auf slowenischem Boden erbracht wird.
- Die Grenze liegt bei 12 Monaten, und sie ist nicht verlängerbar. Danach gilt eine Sperrfrist von 6 Monaten, bevor Sie erneut beantragen können.
- Ein amtlicher Euro-Betrag für das Einkommen wird nicht veröffentlicht. Das Gesetz knüpft die Schwelle an die zuletzt im Amtsblatt veröffentlichte Gehaltszahl. Aggregatorseiten, die rund EUR 3.098 nennen, arbeiten offenbar mit einer veralteten Gehaltsbasis. Lassen Sie sich den aktuellen Wert vom Konsulat bestätigen.
- Die Ansässigkeit kann auch vor Erreichen von 183 Tagen ausgelöst werden, über den gewöhnlichen Aufenthalt oder darüber, dass der Mittelpunkt Ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Interessen im Land liegt.