Slowenien · Unternehmen & Gründer
Befristeter Aufenthalt für Unternehmensgründer und Selbstständige
Offen. Dies ist Sloweniens faktischer Investorenweg und zugleich der einzige. Ein Golden Visa gibt es nicht.
Die Zahl von EUR 7.500 Stammkapital wird breit und irreführend als Investitionsschwelle für ein slowenisches Golden Visa vermarktet. Sie ist nichts dergleichen. Sie ist schlicht das gesetzliche Mindestkapital für die Gründung einer d.o.o. Die eigentlichen Anforderungen sind sechs Monate nachgewiesener Geschäftstätigkeit, ein echter Beschäftigter und, nach übereinstimmender Auffassung der Berater, EUR 50.000 an Anlagevermögen.
Qualifizierende Wege
Das Mindeststammkapital von EUR 7.500 ist eine gesellschaftsrechtliche Formalie und nicht die eigentliche Schwelle. Das Unternehmen muss sechs Monate tatsächliche Geschäftstätigkeit nachweisen. Das bedeutet entweder die Vollzeitbeschäftigung eines EU- oder slowenischen Staatsangehörigen über 6 Monate oder einen Umsatz von EUR 10.000 pro Monat über 6 Monate. In jedem Fall muss das Unternehmen mindestens einen Beschäftigten aus der EU oder aus Slowenien haben.
Die Fakten
- Mindestinvestition
- €7.5k
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Das Stammkapital von EUR 7.500 ist unerheblich. Wirtschaftlich entscheidend sind der sechsmonatige Tätigkeitsnachweis, mindestens ein Beschäftigter aus der EU oder aus Slowenien auf der Lohnliste und die häufig genannten EUR 50.000 an Anlagevermögen. Diese letzte Zahl ließ sich anhand einer Primärquelle nicht bestätigen.
- Art des Wegs
- Unternehmen & Gründer
- Zeitrahmen
- 6–12 Monate (Der sechsmonatige Tätigkeitsnachweis des Unternehmens muss erfüllt sein, bevor die Erlaubnis erteilt wird. Die Uhr läuft also lange vor Ihrer Antragstellung an.)
- Physische Anwesenheit
- Tatsächlicher, fortlaufender Betrieb des Unternehmens
- Familie
- EhegatteMinderjährige KinderÜber den Familiennachzug
- Daueraufenthalt
- 5 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt, wobei die Verlängerungen davon abhängen, dass das Unternehmen aktiv bleibt
- Staatsbürgerschaft
- 10 Jahre Aufenthalt insgesamt, davon 5 ununterbrochene Jahre unmittelbar vor der Antragstellung, dazu eine slowenische Sprachprüfung und der Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit
- Sprachtest
- Eine verpflichtende slowenische Sprachprüfung vor einer staatlich bestellten Kommission
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Nicht erlaubt: Sie müssten verzichten
- Anforderungen
- eingezahltes Stammkapital von EUR 7.500sechs Monate nachgewiesener Geschäftstätigkeit (Beschäftigung oder Umsatz von EUR 10.000 pro Monat)mindestens ein Beschäftigter mit der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats oder Slowenienseinwandfreies Führungszeugnis
- Die Zahl von EUR 7.500 ist eine gesellschaftsrechtliche Formalie und keine Investitionsschwelle, was Marketingseiten auch behaupten mögen. Wenn ein Berater sie als Einstiegspreis nennt, ist das ein Warnsignal.
- Der sechsmonatige Tätigkeitsnachweis bedeutet, dass Sie das Unternehmen finanzieren und führen müssen, bevor die Erlaubnis überhaupt existiert. Dieses Reihenfolgerisiko tragen allein Sie.
- Die selbstständige Tätigkeit, s.p. genannt, setzt ausdrücklich voraus, dass Sie bereits seit mindestens einem Jahr eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen, bevor Sie die selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Ausgenommen ist, wer im Unternehmensregister als selbstständig freiberuflich tätig eingetragen ist. Das trifft Menschen, die einreisen und sofort freiberuflich starten wollen.
- Die Anforderung von EUR 50.000 an Anlagevermögen taucht in Beraterquellen durchgängig auf, ließ sich aber weder auf gov.si noch im ZTuj-2 als Primärquelle bestätigen. Prüfen Sie das, bevor Sie danach budgetieren.
- Die Staatsbürgerschaft am Ende setzt den Verzicht auf Ihren bestehenden Pass voraus. Zudem müssen Sie eine slowenische Sprachprüfung bestehen. Für die meisten UHNW-Familien ist das ein hartes Ausschlusskriterium.
- Sloweniens Spitzensteuersatz von 50 % bedeutet, dass Erfolg im Unternehmen mit dem höchsten Satz dieser Region besteuert wird.