Slowenien · Unternehmen & Gründer

Befristeter Aufenthalt für Unternehmensgründer und Selbstständige

Offen Zuletzt geprüft Juli 2026

Offen. Dies ist Sloweniens faktischer Investorenweg und zugleich der einzige. Ein Golden Visa gibt es nicht.

Die Zahl von EUR 7.500 Stammkapital wird breit und irreführend als Investitionsschwelle für ein slowenisches Golden Visa vermarktet. Sie ist nichts dergleichen. Sie ist schlicht das gesetzliche Mindestkapital für die Gründung einer d.o.o. Die eigentlichen Anforderungen sind sechs Monate nachgewiesener Geschäftstätigkeit, ein echter Beschäftigter und, nach übereinstimmender Auffassung der Berater, EUR 50.000 an Anlagevermögen.

Qualifizierende Wege

€7.5k
Gründer einer slowenischen d.o.o.

Das Mindeststammkapital von EUR 7.500 ist eine gesellschaftsrechtliche Formalie und nicht die eigentliche Schwelle. Das Unternehmen muss sechs Monate tatsächliche Geschäftstätigkeit nachweisen. Das bedeutet entweder die Vollzeitbeschäftigung eines EU- oder slowenischen Staatsangehörigen über 6 Monate oder einen Umsatz von EUR 10.000 pro Monat über 6 Monate. In jedem Fall muss das Unternehmen mindestens einen Beschäftigten aus der EU oder aus Slowenien haben.

Die Fakten

Mindestinvestition
€7.5k
Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
Das Stammkapital von EUR 7.500 ist unerheblich. Wirtschaftlich entscheidend sind der sechsmonatige Tätigkeitsnachweis, mindestens ein Beschäftigter aus der EU oder aus Slowenien auf der Lohnliste und die häufig genannten EUR 50.000 an Anlagevermögen. Diese letzte Zahl ließ sich anhand einer Primärquelle nicht bestätigen.
Art des Wegs
Unternehmen & Gründer
Zeitrahmen
6–12 Monate (Der sechsmonatige Tätigkeitsnachweis des Unternehmens muss erfüllt sein, bevor die Erlaubnis erteilt wird. Die Uhr läuft also lange vor Ihrer Antragstellung an.)
Physische Anwesenheit
Tatsächlicher, fortlaufender Betrieb des Unternehmens
Familie
EhegatteMinderjährige KinderÜber den Familiennachzug
Daueraufenthalt
5 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt, wobei die Verlängerungen davon abhängen, dass das Unternehmen aktiv bleibt
Staatsbürgerschaft
10 Jahre Aufenthalt insgesamt, davon 5 ununterbrochene Jahre unmittelbar vor der Antragstellung, dazu eine slowenische Sprachprüfung und der Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit
Sprachtest
Eine verpflichtende slowenische Sprachprüfung vor einer staatlich bestellten Kommission
Doppelte Staatsbürgerschaft
Nicht erlaubt: Sie müssten verzichten
Anforderungen
eingezahltes Stammkapital von EUR 7.500sechs Monate nachgewiesener Geschäftstätigkeit (Beschäftigung oder Umsatz von EUR 10.000 pro Monat)mindestens ein Beschäftigter mit der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats oder Slowenienseinwandfreies Führungszeugnis
Was schiefgehen kann
  • Die Zahl von EUR 7.500 ist eine gesellschaftsrechtliche Formalie und keine Investitionsschwelle, was Marketingseiten auch behaupten mögen. Wenn ein Berater sie als Einstiegspreis nennt, ist das ein Warnsignal.
  • Der sechsmonatige Tätigkeitsnachweis bedeutet, dass Sie das Unternehmen finanzieren und führen müssen, bevor die Erlaubnis überhaupt existiert. Dieses Reihenfolgerisiko tragen allein Sie.
  • Die selbstständige Tätigkeit, s.p. genannt, setzt ausdrücklich voraus, dass Sie bereits seit mindestens einem Jahr eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen, bevor Sie die selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Ausgenommen ist, wer im Unternehmensregister als selbstständig freiberuflich tätig eingetragen ist. Das trifft Menschen, die einreisen und sofort freiberuflich starten wollen.
  • Die Anforderung von EUR 50.000 an Anlagevermögen taucht in Beraterquellen durchgängig auf, ließ sich aber weder auf gov.si noch im ZTuj-2 als Primärquelle bestätigen. Prüfen Sie das, bevor Sie danach budgetieren.
  • Die Staatsbürgerschaft am Ende setzt den Verzicht auf Ihren bestehenden Pass voraus. Zudem müssen Sie eine slowenische Sprachprüfung bestehen. Für die meisten UHNW-Familien ist das ein hartes Ausschlusskriterium.
  • Sloweniens Spitzensteuersatz von 50 % bedeutet, dass Erfolg im Unternehmen mit dem höchsten Satz dieser Region besteuert wird.
Quellen (2)

Weg zu Daueraufenthalt und Staatsbürgerschaft

Daueraufenthalt. 5 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt, wobei die Verlängerungen davon abhängen, dass das Unternehmen aktiv bleibt

Staatsbürgerschaft. 10 Jahre Aufenthalt insgesamt, davon 5 ununterbrochene Jahre unmittelbar vor der Antragstellung, dazu eine slowenische Sprachprüfung und der Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit

Sprachtest. Eine verpflichtende slowenische Sprachprüfung vor einer staatlich bestellten Kommission

Doppelte Staatsbürgerschaft. Nicht erlaubt: Sie müssten verzichten

Häufige Fragen

Wie lange dauert es bis zur Staatsbürgerschaft über das Befristeter Aufenthalt für Unternehmensgründer und Selbstständige?

10 Jahre Aufenthalt insgesamt, davon 5 ununterbrochene Jahre unmittelbar vor der Antragstellung, dazu eine slowenische Sprachprüfung und der Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit. Es gilt eine Sprachanforderung: eine verpflichtende slowenische Sprachprüfung vor einer staatlich bestellten Kommission.

Was kostet das Befristeter Aufenthalt für Unternehmensgründer und Selbstständige?

Die Mindestinvestition beträgt €7.5k. Das Stammkapital von EUR 7.500 ist unerheblich. Wirtschaftlich entscheidend sind der sechsmonatige Tätigkeitsnachweis, mindestens ein Beschäftigter aus der EU oder aus Slowenien auf der Lohnliste und die häufig genannten EUR 50.000 an Anlagevermögen. Diese letzte Zahl ließ sich anhand einer Primärquelle nicht bestätigen.

Wie viel Zeit muss ich in Slowenien verbringen?

Tatsächlicher, fortlaufender Betrieb des Unternehmens.

Wen kann ich in den Antrag einbeziehen?

Ehegatte; Minderjährige Kinder; Über den Familiennachzug.

Bevor Sie hierfür Kapital binden

Nennen Sie uns Ihre Staatsbürgerschaft, Ihre Steuerlast und wo Ihre Familie in zehn Jahren sein möchte. Wenn dieser Weg für Sie falsch ist, sagen wir es.

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