Slowenien · Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung
Gewöhnliche Einbürgerung
Im Grundsatz offen, faktisch aber für die meisten UHNW-Familien geschlossen, da der Verzicht auf die bestehende Staatsangehörigkeit verlangt wird.
Zehn Jahre, die Aufgabe Ihres bestehenden Passes und eine slowenische Sprachprüfung. Für eine UHNW-Familie ist diese Kombination indiskutabel. Deshalb führt der einzig realistische Weg zur slowenischen Staatsbürgerschaft über den engen Abstammungsweg des Artikels 13.
Qualifizierende Wege
10 Jahre Aufenthalt insgesamt, davon 5 ununterbrochene Jahre unmittelbar vor der Antragstellung
Die Fakten
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Nur Verwaltungsgebühren
- Art des Wegs
- Über Aufenthalt
- Zeitrahmen
- 10–13 Jahre (10 Jahre Aufenthalt zuzüglich Bearbeitung)
- Physische Anwesenheit
- 10 Jahre insgesamt, davon 5 ununterbrochen und unmittelbar vor der Antragstellung
- Familie
- Der Weg über den Ehegatten verlangt 3 Jahre Ehe zuzüglich 1 Jahr ununterbrochenen Aufenthalts
- Daueraufenthalt
- Sie benötigen den Daueraufenthalt, bevor Sie die Staatsbürgerschaft beantragen können.
- Staatsbürgerschaft
- 10 Jahre, und Sie müssen Ihre bestehende Staatsangehörigkeit aufgeben.
- Sprachtest
- Eine slowenische Sprachprüfung ist verpflichtend und wird vor einer staatlich bestellten Kommission abgelegt.
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Nicht erlaubt: Sie müssten verzichten
- Anforderungen
- 10 Jahre Aufenthalt insgesamt, davon 5 ununterbrochene Jahre unmittelbar vor der AntragstellungVerzicht auf Ihre ausländische Staatsangehörigkeiteine slowenische Sprachprüfunggesicherte Mittel zum Lebensunterhalt und ein einwandfreies Führungszeugnis
- Sie müssen auf Ihre ausländische Staatsangehörigkeit verzichten oder nachweisen, dass sie automatisch verloren geht.
- Die slowenische Sprachprüfung ist verpflichtend. Die Themenseite auf gov.si lässt sie aus, doch das ist eine Lücke der Seite, nicht des Gesetzes. Die Anforderung ist im Staatsbürgerschaftsgesetz bestätigt.
- Andere Wege nach Artikel 12 gehen schneller. Ehegatten brauchen 3 Jahre Ehe zuzüglich 1 Jahr Aufenthalt. Ehemalige Staatsangehörige brauchen 6 Monate. Flüchtlinge brauchen 5 Jahre, wobei die Verzichtspflicht entfällt. Hochschulabsolventen brauchen 7 Jahre, davon 1 ununterbrochen.