Ost- und Südafrika
Südafrika: Steuern im Überblick
Ein wohnsitzbasiertes System, das das Welteinkommen besteuert: Der Spitzensatz für Privatpersonen liegt bei 45 %, die Körperschaftsteuer bei 27 %, und bei Wegzug fällt eine Wegzugsbesteuerung auf Veräußerungsgewinne an.
Wege nach Südafrika
Die Wege zu Aufenthalt und Staatsbürgerschaft hierher, abgewogen gegen die Steuerlage oben.
Financially Independent Permit (unbefristetes Aufenthaltsrecht, Abschnitt 27(f))
Passives Einkommen
Visum und unbefristetes Aufenthaltsrecht für Ruheständler (Abschnitt 20 und 27(e))
Ruhestand
Geschäftsvisum und unbefristetes Aufenthaltsrecht (Abschnitt 27(c))
Unternehmen & Gründer
Besuchervisum für Fernarbeit
Digitaler Nomade
Beendigung der südafrikanischen Steueransässigkeit (früher „financial emigration“)
Steuerregime
Arbeitsvisum für kritische Qualifikationen
Talent & außergewöhnliche Fähigkeiten
Die Steuern
- Einkommensteuer (Spitze)
- 45 %Progressiv von 18 % bis 45 %; Spitzensatz auf zu versteuerndes Einkommen über rund ZAR 1,82 Mio.
- Körperschaftsteuer
- 27 %
- Kapitalerträge
- 18 % maximal effektiv (Einbeziehungsquote 40 % × 45 %)
- USt.
- 15 %
- Dividenden (QuSt.)
- 20 %
- Zinsen (QuSt.)
- 15 %
- Lizenzgebühren (QuSt.)
- 15 %
- Sozialversicherung (Arbeitnehmer)
- 1 % UIF (gedeckelt)
- Sozialversicherung (Arbeitgeber)
- 1 % UIF + 1 % Skills Development Levy
- Vermögensteuer
- Keine
- Erbschaft / Nachlass
- Nachlasssteuer 20 % (25 % über ZAR 30 Mio.)
- Grundsteuer
- Kommunale Abgaben auf den Immobilienwert; Grunderwerbsteuer bis 13 %
- Sonstiges
- Schenkungsteuer 20 %/25 %
So funktioniert das System
- Steuersystem
- Weltweit (wohnsitzbasiert)
- Ausländische Einkünfte
- Besteuert (weltweit)
- Besteuerung nach Staatsangehörigkeit
- Nein
- Wegzugsbesteuerung
- Ja, der Wegzug ist mit Kosten verbunden
- Hinzurechnungsbesteuerung
- Ja
- CRS
- Teilnehmend
Sonderregime für Neuankömmlinge
Abschnitt 10(1)(o)(ii) stellt die ersten ZAR 1,25 Mio. an ausländischem Arbeitseinkommen frei, sofern Sie 183 Tage im Ausland arbeiten, davon 60 Tage am Stück.
Die untenstehenden Sätze sind indikative Eckwerte (Spitzengrenzsatz, Regelsatz und Eckwertsätze), geprüft 2026-07. Tarifstufen, Zuschläge sowie Bundes-, Provinz- oder Kantonssteuern variieren; betrachten Sie dies als Referenzkarte, nicht als Beratung.
Quellen (2)
Weitere Quellen