Tunesien · Freihafen & Sonderzone
Offshore-Banken- und Exportgesellschaftsregime
Beide wurden auf Druck des OECD-Forums für schädliche Steuerpraktiken abgeschafft, der Bestandsschutz endete am 31. Dezember 2020. Nun gilt die gewöhnliche Körperschaftsteuer, deren Satz selbst durch das Finanzgesetz 2025 von 15 % auf 20 % gestiegen ist. Die Rechtsform der vollständig exportierenden, gebietsfremden Gesellschaft besteht weiterhin und verlangt mindestens 66 % ausländisch gehaltenes Kapital, das in konvertierbarer Währung eingebracht wird, doch sie trägt keinen der alten Steuervorteile mehr.
Der Offshore-Sektor Tunesiens war dreißig Jahre lang eine reale Größe, und nun ist er verschwunden. Die Gesellschaftshülle besteht fort, weshalb veraltete Angebote sie bis heute anführen. Die Form ist verfügbar. Der Nutzen nicht.
Qualifizierende Wege
abgeschafft; der Bestandsschutz endete am 31. Dezember 2020
abgeschafft; der Bestandsschutz endete am 31. Dezember 2020
Die Fakten
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Nicht zutreffend. Das Programm wurde abgeschafft.
- Art des Wegs
- Freihafen & Sonderzone
- Physische Anwesenheit
- nicht zutreffend
- Daueraufenthalt
- nicht zutreffend
- Staatsbürgerschaft
- nicht zutreffend
- Sprachtest
- nicht zutreffend
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Nicht erlaubt: Sie müssten verzichten
- Abgeschafft. Der Bestandsschutz endete am 31. Dezember 2020, es gibt also keine Übergangsvergünstigung mehr zu finden.
- Die verbliebene Form der gebietsfremden Gesellschaft ist eine Falle für Unkundige. Gründen können Sie sie weiterhin, und steuerlich bringt sie Ihnen nichts.
- Nun gilt die gewöhnliche Körperschaftsteuer, die auf 20 % gestiegen ist, mit Sektorsätzen von 35 bis 40 %.