Belarus · Freihafen & Sonderzone
Ansässigkeit im Hi-Tech-Park (Dekret Nr. 8)
Offen, aber ein schwächeres Angebot als sein Ruf. Das Regime läuft nach dem Parkstatut, genehmigt durch das Präsidialdekret Nr. 12 vom 22. September 2005 in der Neufassung des Dekrets Nr. 8 vom 21. Dezember 2017, mit einer durch den Präsidialerlass Nr. 102 vom 12. April 2023 auf mehr als vierzig Kategorien erweiterten Liste zulässiger Tätigkeiten. Der vielzitierte Einkommensteuersatz von 9 % für Parkbeschäftigte gilt nicht: Das Personal zahlt die gewöhnlichen 13 %, und diese Behandlung läuft bis zum 1. Januar 2028.
Die Unternehmensseite dieses Regimes ist wirklich stark und wird oft untertrieben: 0 % Gewinnsteuer auf die Tätigkeit als Ansässiger, Umsatz vollständig außerhalb der Mehrwertsteuer und pauschal 1 % des Umsatzes anstelle von beidem. Der Teil, der vermarktet wird — der Satz von 9 % für Ingenieure —, ist seit 2023 abgeschaltet; Parkbeschäftigte zahlen also die gewöhnlichen 13 % und sind den neuen Stufen von 25 % über 350.000 BYN und 30 % über 600.000 BYN voll ausgesetzt. Der dauerhafte persönliche Vorteil besteht darin, dass die Sozialbeiträge auf den Landesdurchschnittslohn und nicht auf das tatsächliche Gehalt berechnet werden, was die Kosten einer gut bezahlten Ingenieurin deutlich deckelt.
Qualifizierende Wege
Anstelle von Gewinn- und Mehrwertsteuer führen Ansässige 1 % des Bruttoumsatzes des Vorquartals an die Parkverwaltung ab.
Die Fakten
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- 1 % des Bruttoumsatzes an die Parkverwaltung, anstelle von Gewinnsteuer und Mehrwertsteuer auf die Tätigkeit als Ansässiger. Es gibt keine Kapitalschwelle; der Aufwand sind der Geschäftsplan und das Aufnahmeverfahren.
- Art des Wegs
- Freihafen & Sonderzone
- Zeitrahmen
- 2–6 Monate (Die Aufnahme hängt vom Businessplan ab und davon, dass die Tätigkeit auf der zugelassenen Liste steht.)
- Physische Anwesenheit
- Für die Gesellschaft. Die Parkansässigkeit ist ein Status für Gesellschaften und verschafft dem Gründer selbst keinen Aufenthalt; er benötigt eine Erlaubnis auf einem der gewöhnlichen Gründe.
- Daueraufenthalt
- Unmittelbar keiner. Der Parkstatus stützt eine befristete Erlaubnis auf Geschäftsgrund, erzeugt sie aber nicht.
- Staatsbürgerschaft
- Unmittelbar keiner.
- Sprachtest
- Nicht anwendbar.
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Nicht erlaubt: Sie müssten verzichten
- Anforderungen
- eine Tätigkeit auf der Liste zulässiger Tätigkeiten des Parksein angenommener Geschäftsplan und die Aufnahme durch die Parkverwaltungquartalsweise Abführung von 1 % des Bruttoumsatzes
- DER SATZ VON 9 % FÜR BESCHÄFTIGTE IST NICHT VERFÜGBAR. Parkpersonal zahlt 13 % und liegt ab 2026 wie alle anderen bei 25 % über 350.000 BYN und 30 % über 600.000 BYN. Die 13-%-Behandlung läuft bis zum 1. Januar 2028.
- Geschäfte mit digitalen Token werden mit 9 % besteuert und fallen nicht unter die 0 %.
- Ansässige müssen innerhalb der Liste zulässiger Tätigkeiten bleiben; ein Abdriften kostet den Status.
- Die Quellensteuer auf Dividenden an Ansässige von Staaten, die Belarus als unfreundlich einstuft, beträgt 25 % — nicht den innerstaatlichen Satz von 15 % und keinen Abkommenssatz —, weil die Verordnung des Ministerrats Nr. 164 vom 7. März 2024 die einschlägigen Abkommensartikel ausgesetzt hat. Diese Aussetzung gilt erklärtermaßen bis zum 31. Dezember 2026, ohne veröffentlichte Nachfolgeregelung.
- Belarus liegt für die meisten praktischen Zwecke im selben Sanktionsperimeter wie Russland. Visa stellte im März 2026 die Bedienung der Karten dreier belarussischer Banken in der EU, im Vereinigten Königreich, in Norwegen, Island und Liechtenstein ein, und Mastercard sperrte ab dem 21. April 2026 Karten der Alfa-Bank und der Belgazprombank in der EU, im Vereinigten Königreich und in der EFTA. Ausländische Karten funktionieren innerhalb von Belarus uneinheitlich, je nachdem, welcher Bank das Terminal gehört. Die bindende Restriktion sind grenzüberschreitende Abwicklung und Korrespondenzbanken, nicht der Steuersatz.