Russland · Freihafen & Sonderzone
Sonderverwaltungsregionen und Status der internationalen Holdinggesellschaft (МХК)
Offen — und seit dem 1. Januar 2026 wesentlich anspruchsvoller. Gesellschaften, die den МХК-Status vor dem 25. Februar 2022 erlangten, konnten den Dividendensatz von 0 % ohne Erfüllung des Substanztests nutzen; dieser Bestandsschutz endete am 31. Dezember 2025. Jede internationale Holdinggesellschaft muss nun Artikel 284.10 vollständig erfüllen.
Dies ist der einzige Weg, auf dem eine ausländische Gesellschaft nach Russland umziehen kann, und die Sätze sind wirklich niedrig: 0 % auf eingehende Dividenden, 5 % auf Dividenden einer börsennotierten internationalen Holding bis 2029, 5 % oder 10 % auf Zinsen und Lizenzgebühren bis 2036 und 0 % auf qualifizierte Anteilsveräußerungen. Es ist zugleich das klarste Beispiel auf dieser Website für ein Regime, bei dem der Steuersatz der einfache Teil ist und die Substanz die gesamten Kosten ausmacht.
Qualifizierende Wege
Die 300 Mio. RUB sind die Investitionsverpflichtung binnen drei Jahren — Infrastrukturbau, Übertragung von Ausrüstung oder gemeinnützige Zuwendung an die Region.
Es gibt nur zwei Sonderverwaltungsregionen, nicht drei. In der Sonderverwaltungsregion Russki-Insel saßen 2025 rund 150 Gesellschaften.
Die Fakten
- Mindestinvestition
- 300M RUB
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- 300 Mio. RUB zugesagte Investition binnen drei Jahren, dazu fünfzehn angestellte, in Russland steueransässige Mitarbeiter und Geschäftsräume in der Region. Registrierungs- und Rechtskosten sind neben der Substanzanforderung ein Rundungsfehler.
- Art des Wegs
- Freihafen & Sonderzone
- Zeitrahmen
- 4–12 Monate (Die Redomizilierung überträgt Gesellschafterregister, Rechte und Pflichten mit – die Gesellschaft wechselt ihr Personalstatut und ihren Sitz, statt neu gegründet zu werden.)
- Physische Anwesenheit
- Für die Gesellschaft, nicht für die Familie: mindestens fünfzehn Vollzeitbeschäftigte, die in Russland steueransässig sind und in der Region leben, mindestens 50 m² Bürofläche innerhalb der Region und sämtliche Vorstandssitzungen physisch in Russland.
- Daueraufenthalt
- Unmittelbar keiner. Dies ist ein Steuerregime für Gesellschaften, keine Einwanderungsroute, auch wenn die zugrunde liegende Gesellschaft einen Investorenantrag nach eigenen Kriterien stützen kann.
- Staatsbürgerschaft
- Keiner.
- Sprachtest
- Nicht anwendbar.
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Anforderungen
- Registrierung in einer der beiden Sonderverwaltungsregionenmehr als 90 % der Einkünfte aus den in Artikel 309.1 genannten passiven Quellenmindestens fünfzehn in Russland steueransässige Vollzeitbeschäftigte in der Regionmindestens 50 m² Bürofläche innerhalb der Sonderverwaltungsregion300 Mio. RUB qualifizierende Investition binnen drei Jahrenkontrollierende Personen mit mindestens 75 %, davon mindestens eine russisch steueransässig oder russischer Staatsbürger
- DER BESTANDSSCHUTZ IST WEG. Jede internationale Holdinggesellschaft, die sich ohne Erfüllung des Artikels 284.10 auf den Dividendensatz von 0 % gestützt hat, verlor diesen Schutz am 1. Januar 2026; ein Nichtbestehen des Tests entzieht die Vergünstigungen rückwirkend samt Zinsen.
- Der Substanztest ist keine Papierübung: fünfzehn in Russland steueransässige Beschäftigte physisch in Kaliningrad oder Wladiwostok, 50 m² Büro, 300 Mio. RUB Investition binnen drei Jahren, mehr als 90 % passive Einkünfte und Vorstandssitzungen in Russland.
- Dividenden an Anteilseigner aus unfreundlichen Staaten oberhalb von 10 Mio. RUB im Kalendermonat verlassen Russland nicht. Sie werden nach dem Präsidialdekret Nr. 95 vom 5. März 2022 in Rubel einem gesperrten Konto vom Typ „C“ gutgeschrieben. Der Wert wird verbucht; zugänglich ist er nicht.
- DER AUSSTIEG IST STRAFEND BEPREIST. Seit Oktober 2024 trifft einen Verkäufer aus einem unfreundlichen Staat ein zwingender Abschlag von mindestens 60 % auf den unabhängig ermittelten Marktwert zuzüglich eines Beitrags von 35 % an den Föderationshaushalt, gestaffelt mit 25 % nach einem Monat, 5 % nach einem Jahr und 5 % nach zwei Jahren. Übrig bleiben vor Steuern rund 5 % des Schätzwerts. Transaktionen über 50 Mrd. RUB bedürfen der persönlichen Zustimmung des Präsidenten.
- Das Präsidialdekret Nr. 520 verbietet bis zum 31. Dezember 2027 jeden Eigentümerwechsel in strategischen Unternehmen sowie im Brennstoff-, Energie- und Finanzsektor vollständig. Es gibt keinen Genehmigungsweg, nur eine gesonderte Entscheidung des Präsidenten.
- Das Präsidialdekret Nr. 436 vom 1. Juli 2025 schafft allerdings einen geschützten Kanal für NEUES ausländisches Geld über Konten vom Typ „И“, frei repatriierbar und von acht Gegensanktionsdekreten ausgenommen. Für vor 2022 gehaltene Positionen bringt es nichts, und es beruht auf einem Dekret, das ein anderes Dekret ändern kann.
- Ihre westlichen Berater dürfen Ihnen möglicherweise nicht helfen. Artikel 5n der EU-Verordnung 833/2014 verbietet Buchführungs-, Prüfungs-, Steuer-, Unternehmens- und Managementberatungs-, Rechtsberatungs- und IT-Beratungsleistungen an in Russland niedergelassene Einheiten und erfasst auch mittelbare Erbringung, Outsourcing und EU-Bürger als Beschäftigte. Die US-Feststellung nach der Executive Order 14071 verbietet Buchführung, Trust- und Gesellschaftsgründung sowie Managementberatung für jede in Russland befindliche Person. Das Vereinigte Königreich verbietet die entsprechende Liste gegenüber mit Russland verbundenen Personen. Die drei Regime sind unterschiedlich zugeschnitten und müssen jeweils gesondert geprüft werden.