Asien-Pazifik · Firmengründung

Firmengründung in Australien

Passend für Gründer, die eine glaubwürdige, gut regulierte Basis im asiatisch-pazifischen Raum wollen und einen echten ansässigen Direktor aufstellen können. Für eine kontaktarme oder rein von Nominees geführte Struktur ist es nicht gebaut.

Zuletzt geprüft Juli 2026

Auf einen Blick

Rechtsform
Proprietary limited company (Pty Ltd), auf Anteile beschränkt — das übliche geschlossene Privatvehikel; höchstens 50 Gesellschafter, die keine Arbeitnehmer sind
Körperschaftsteuer
30% nominell; ein Satz von 25% für «Base Rate Entities» gilt, wenn der aggregierte Umsatz unter 50 Mio. AUD liegt und höchstens 80% der Erträge passiv sind (Stand 2026). Nichtansässige profitieren nicht von Franking Credits, sodass im Ergebnis häufig die 30% tragen.
Gründungsdauer
Die Gesellschaft selbst lässt sich online am selben Tag bis in ~1–2 Werktagen eintragen; für ausländische Gründer realistisch länger, weil jeder Direktor zuerst eine Director ID benötigt.
Mindestkapital
Kein Mindesteinzahlungskapital. Aktien müssen gegen irgendeinen Wert ausgegeben werden; Gesellschaften werden routinemäßig mit nominalem Kapital gegründet (etwa einer Aktie zu 1 AUD).
Ansässiger Geschäftsführer
Ja — mindestens ein Direktor muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Australien haben (Corporations Act 2001, s201A). Nichtansässige dürfen 100% der Anteile halten, können diese Anforderung aber nicht selbst erfüllen; zu bestellen ist eine tatsächlich in Australien ansässige Person (Staatsbürger, Daueraufenthaltsberechtigter oder qualifizierter Langzeitansässiger, ab 18). Es handelt sich um eine verschuldensunabhängige Pflicht.
Prüfung
Kleine proprietary companies sind in der Regel von Prüfung und Einreichung bei der ASIC befreit. Eine «große» proprietary company — die 2 von 3 Tests erfüllt: konsolidierter Umsatz ab 50 Mio. AUD, Bruttovermögen ab 25 Mio. AUD oder mindestens 100 Beschäftigte — muss geprüfte Abschlüsse aufstellen. Hinweis: Eine kleine proprietary company unter ausländischer Kontrolle muss ebenfalls geprüfte Abschlüsse einreichen, sofern keine besondere ASIC-Befreiung greift.
Gründung aus der Ferne
Ja — die Eintragung erfolgt vollständig online über die ASIC oder einen eingetragenen Agenten; eine Beurkundung von Unterlagen ist nicht erforderlich. Vor der Bestellung muss jedoch jeder Direktor, auch aus dem Ausland, persönlich eine Director Identification Number beantragen, was eine Identitätsprüfung erfordert und für Nichtansässige ohne myGovID langsam sein kann.
Staatliche Gebühr
636 AUD ASIC-Eintragungsgebühr für eine Gesellschaft mit Stammkapital (ab 1. Juli 2026; bis 30. Juni 2026 waren es 611 AUD). Die jährliche Überprüfungsgebühr für eine gewöhnliche Proprietary Company beträgt 342 AUD.
Am besten für
Passend für Gründer, die eine glaubwürdige, gut regulierte Basis im asiatisch-pazifischen Raum wollen und einen echten ansässigen Direktor aufstellen können. Für eine kontaktarme oder rein von Nominees geführte Struktur ist es nicht gebaut.

Der Ablauf

  1. Einen verfügbaren Gesellschaftsnamen wählen beziehungsweise reservieren, die Satzung festlegen oder die gesetzlichen Ersatzregeln übernehmen und Gesellschafter sowie mindestens einen in Australien ansässigen Direktor benennen
  2. Für jeden Direktor vor der Bestellung eine Director Identification Number besorgen (Nichtansässige weisen ihre Identität über die Verfahren von ASIC/ABRS nach)
  3. Das Formular 201 bei der ASIC einreichen (unmittelbar oder über einen eingetragenen Agenten) mit Angaben zu Gesellschaftern, Direktoren und Sitz; die Gebühr von 636 AUD zahlen und die ACN samt Eintragungsbescheinigung erhalten
  4. Sich beim ATO für Steuernummer, ABN und, sofern der Umsatz es erfordert, für die GST registrieren und danach ein australisches Bankkonto eröffnen — für ausländische Gründer typischerweise der langsamste Schritt
Was schiefgehen kann
  • Das Erfordernis eines ansässigen Direktors ist die eigentliche Hürde: Sie müssen eine tatsächlich in Australien ansässige Person finden, die bereit ist, die gesetzliche Direktorenhaftung zu tragen, nicht bloß einen Strohmann auf dem Papier — ein Verstoß ist eine Straftat ohne Verschuldenserfordernis.
  • Ausländisch beherrschte kleine Proprietary Companies können weiterhin unter die Prüfungs- und Offenlegungspflicht fallen, sofern keine Befreiung der ASIC vorliegt; nehmen Sie nicht an, «klein = keine Prüfung».
  • Die Eröffnung eines australischen Bankkontos und die Erteilung der Director ID sind für Nichtansässige die praktischen Engpässe und können trotz schneller ASIC-Eintragung Wochen kosten; auch der Satz von 30% ohne Anrechnungsvorteil für Nichtansässige mindert die vordergründige Attraktivität.

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