Asien-Pazifik · Firmengründung

Firmengründung in Hongkong

Bietet territoriale Besteuerung von Auslandseinkünften. Funktioniert außerdem als asiatisch-pazifisches Holding- oder Handelstor, mit starkem Abkommenszugang zum chinesischen Festland.

Zuletzt geprüft Juli 2026

Auf einen Blick

Rechtsform
Private company limited by shares (Limited / Ltd) — die auf Anteile beschränkte Privatgesellschaft nach der Companies Ordinance (Cap. 622)
Körperschaftsteuer
Zweistufige Gewinnsteuer: 8,25% auf die ersten 2 Mio. HKD steuerpflichtigen Gewinns, 16,5% darüber. Territorialprinzip — im Ausland erzielte Gewinne können über einen Offshore-Antrag befreit sein, doch die IRD prüft solche Anträge 2026 strenger und lehnt häufiger ab (Sätze Stand 2026).
Gründungsdauer
~24 Stunden über die elektronische e-Registry bei unkomplizierter Einreichung; realistisch 3–5 Werktage von Anfang bis Ende.
Mindestkapital
Keines vorgeschrieben; üblicherweise wird eine Aktie zu 1 HKD ausgegeben.
Ansässiger Geschäftsführer
Kein ansässiger Direktor erforderlich (ein Direktor beliebiger Staatsangehörigkeit genügt); zwingend ist jedoch ein in Hongkong ansässiger Company Secretary oder ein lizenzierter TCSP als Gesellschaftssekretär.
Prüfung
Zwingende jährliche Abschlussprüfung durch einen bei der HKICPA registrierten Wirtschaftsprüfer für jede Gesellschaft, unabhängig von der Größe; eine Umsatzbefreiung für kleine Gesellschaften gibt es nicht — ausgenommen sind nur Gesellschaften mit zuerkanntem Ruhestatus.
Gründung aus der Ferne
Ja, vollständig aus der Ferne über die e-Registry; die Unterlagen werden elektronisch unterzeichnet, ein persönlicher Schritt entfällt.
Staatliche Gebühr
1.545 HKD Gründungsgebühr (elektronische Einreichung; 1.720 HKD auf Papier) an das Companies Registry, dazu eine einjährige Business Registration Certificate von 2.350 HKD, die das IRD ab dem 1. April 2026 erhebt (Stand 2026).
Am besten für
Bietet territoriale Besteuerung von Auslandseinkünften. Funktioniert außerdem als asiatisch-pazifisches Holding- oder Handelstor, mit starkem Abkommenszugang zum chinesischen Festland.

Der Ablauf

  1. Einen englischen und/oder chinesischen Gesellschaftsnamen wählen und seine Verfügbarkeit beim Companies Registry bestätigen lassen.
  2. Mindestens einen Direktor und Gesellschafter bestellen, einen in Hongkong ansässigen Company Secretary (oder lizenzierten TCSP) und einen Sitz vor Ort sichern; beglaubigte Pass- und Adressnachweise der wirtschaftlich Berechtigten zusammenstellen.
  3. Das Gründungsformular (NNC1) und die Satzung vorbereiten.
  4. Elektronisch über die e-Registry einreichen und die Gründungsgebühr zahlen; die Business Registration Certificate wird gleichzeitig ausgestellt.
  5. Die Gründungsbescheinigung erhalten (meist binnen eines Arbeitstags) und das Register der maßgeblichen Kontrollpersonen anlegen.
  6. Ein Bank- oder Fintech-Konto eröffnen und sich beim Inland Revenue Department für die Gewinnsteuer registrieren.
Was schiefgehen kann
  • Die territoriale Offshore-Befreiung existiert wirklich, ist aber nicht mehr leicht zu bekommen: 2026 lehnt die IRD mehr Anträge auf Offshore-Gewinne ab und verlangt dokumentierten Nachweis, dass die gewinnbringende Tätigkeit vollständig außerhalb Hongkongs stattfand.
  • Die Kontoeröffnung ist der eigentliche Engpass — klassische Banken prüfen streng nach KYC- und Geldwäscherecht und brauchen 4–8 Wochen; Fintech-Alternativen (Airwallex, Statrys, Aspire) sind schneller, aber enger im Leistungsumfang.
  • Jede nicht ruhende Gesellschaft muss unabhängig vom Umsatz einen HKICPA-Abschlussprüfer bestellen und sich jährlich prüfen lassen — laufende Kosten selbst für nahezu ruhende Holdingvehikel.
  • Unter dem Regime zur Befreiung ausländischer Einkünfte (FSIE) sind ausländische passive Einkünfte (Dividenden, Zinsen, IP-Einkünfte, Veräußerungsgewinne) einer Konzerngesellschaft steuerpflichtig, sofern die Substanzvoraussetzungen nicht erfüllt sind — wesentlich für reine Holdingstrukturen; prüfen Sie die aktuellen Substanzanforderungen.

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