Asien-Pazifik · Firmengründung
Firmengründung in Indien
Passend für ausländische Gründer, die eine vollständig eigene operative Tochtergesellschaft wollen, um Indiens Binnenmarkt zu erreichen und vor Ort einzustellen. Sie müssen das Erfordernis eines ansässigen Direktors sowie ganzjährige Prüfungs- und ROC-Pflichten hinnehmen.
Auf einen Blick
- Rechtsform
- Private limited company (Pvt Ltd) nach dem Companies Act 2013 — das Standardvehikel für eine indische Tochter in ausländischer Hand
- Körperschaftsteuer
- Basissatz 25% (Umsatz bis 400 Crore INR) oder sonst 30%. Die meisten optieren in das begünstigte Regime nach Section 115BAA: 22% zuzüglich 10% Zuschlag und 4% Cess, effektiv rund 25,17%. Neue Produktionsunternehmen (gegründet nach dem 1. Oktober 2019, Produktionsbeginn bis 31. März 2024) können Section 115BAB mit 15% nutzen, effektiv rund 17,16%. Stand 2026.
- Gründungsdauer
- ~7–15 Werktage, sobald alle apostillierten Unterlagen und digitalen Signaturzertifikate vorliegen; Namensfreigabe und die SPICe+-Bearbeitung machen den größten Teil der Wartezeit aus
- Mindestkapital
- Kein gesetzliches Mindest- oder genehmigtes Kapital (die frühere Untergrenze von 1 Lakh INR wurde 2015 gestrichen); das genehmigte Kapital wird erklärt und bestimmt die Stempelsteuer
- Ansässiger Geschäftsführer
- Ja — Section 149(3) verlangt mindestens einen Direktor, der sich im vorangegangenen Geschäftsjahr mindestens 182 Tage in Indien aufgehalten hat. Das kann ein indischer Staatsbürger oder ein Ausländer sein, der die Tageszahl erfüllt; eine Privatgesellschaft braucht mindestens zwei Direktoren.
- Prüfung
- Die Abschlussprüfung ist für jede Gesellschaft jährlich zwingend, ohne Befreiung nach Größe, Umsatz oder Ruhen. Sie muss von einem bei der ICAI registrierten praktizierenden Chartered Accountant durchgeführt werden.
- Gründung aus der Ferne
- Ja — vollständig aus der Ferne über das Portal MCA21/SPICe+; eine Reise ist nicht nötig. Reisepass und Adressnachweis ausländischer Direktoren müssen im Wohnsitzland beglaubigt und apostilliert (Haager Staaten) oder konsularisch legalisiert werden, und jeder ausländische Direktor braucht ein digitales Signaturzertifikat (DSC).
- Staatliche Gebühr
- Die MCA-Eintragungsgebühr (SPICe+ Teil B) beträgt null bei einem genehmigten Kapital bis 15 Lakh INR; die Namensreservierung kostet 1.000 INR und die kombinierte PAN- und TAN-Vergabe 143 INR. Die bundesstaatliche Stempelsteuer auf die Gründung ist gesondert und je Bundesstaat unterschiedlich.
- Am besten für
- Passend für ausländische Gründer, die eine vollständig eigene operative Tochtergesellschaft wollen, um Indiens Binnenmarkt zu erreichen und vor Ort einzustellen. Sie müssen das Erfordernis eines ansässigen Direktors sowie ganzjährige Prüfungs- und ROC-Pflichten hinnehmen.
Der Ablauf
- Für jeden vorgesehenen Direktor ein digitales Signaturzertifikat (DSC) besorgen, dazu bei Bedarf eine DIN (die DIN kann innerhalb von SPICe+ für bis zu drei Personen bei der Gründung beantragt werden)
- Den Gesellschaftsnamen über SPICe+ Teil A im MCA-Portal reservieren
- Den integrierten SPICe+ Teil B einreichen, mit e-MoA (INC-33), e-AoA (INC-34) und dem verknüpften Formular AGILE-PRO-S (PAN, TAN, GST, EPFO, ESIC, Bankkonto), unter Beifügung der apostillierten Unterlagen ausländischer Direktoren
- Die Gründungsbescheinigung mit CIN, PAN und TAN erhalten; danach die FEMA- und RBI-Meldung zur Auslandsinvestition (Formular FC-GPR) vornehmen, nachdem der ausländische Gesellschafter das Kapital überwiesen hat
Was schiefgehen kann
- Das Erfordernis eines ansässigen Direktors ist zwingend — ausländische Gründer ohne in Indien ansässigen Direktor müssen einen Nominee beziehungsweise lokalen Direktor bestellen, was laufende Kosten verursacht und Governance-Fragen aufwirft
- Die Compliance ist schwerer, als die niedrige Gründungsgebühr vermuten lässt: jährliche gesetzliche Prüfung (ohne Befreiung), ROC-Jahresmeldungen, Board-Sitzungen und bei ausländischem Eigentum FEMA- beziehungsweise RBI-Meldungen wie das Formular FC-GPR beim Kapitalzufluss
- Ausländische Investitionen unterliegen den FDI-Regeln — die meisten Sektoren laufen über den automatischen Weg, einige sind beschränkt oder gedeckelt, und für die Anteilsausgabe an Nichtansässige gelten Preisvorgaben; branchenspezifische Lizenzen können eigene Kapitalbedingungen setzen
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