Naher Osten · Firmengründung
Firmengründung in Bahrain
Am besten für ausländische Gründer, die eine zu 100% eigene, steuerarme Basis im Golf-Kooperationsrat mit echter Substanz vor Ort wollen, also einem Büro und einem ansässigen Manager, statt einer reinen Papierholding.
Auf einen Blick
- Rechtsform
- With Limited Liability company (W.L.L.) — Bahrains übliche Gesellschaft mit beschränkter Haftung und das gewohnte Vehikel ausländischer Gründer
- Körperschaftsteuer
- 0% — Bahrain erhebt auf gewöhnliche Gesellschaften keine allgemeine Körperschaftsteuer. Ausnahmen: Gewinne aus Öl, Gas und dem Kohlenwasserstoffsektor werden mit 46% besteuert, und für große multinationale Gruppen (konsolidierter Umsatz ab 750 Mio. EUR) gilt für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2025 eine inländische Mindestergänzungssteuer von 15% (Säule Zwei). Zusätzlich gilt eine Umsatzsteuer von 10%. (Stand 2026)
- Gründungsdauer
- ~1–3 Wochen (die Sijilat-Einreichung geht schnell, doch Sicherheitsprüfung ausländischer Gesellschafter, Beglaubigung der Unterlagen und Bank-Onboarding kosten Zeit)
- Mindestkapital
- Seit den Reformen des Handelsgesellschaftsgesetzes von 2020 kein gesetzliches Minimum — das Kapital muss lediglich dem Unternehmensgegenstand angemessen sein; in der Praxis erwarten Banken eine Einzahlung von einigen tausend BHD. Altwerte wie 20.000 BHD sind Konvention, nicht Gesetz.
- Ansässiger Geschäftsführer
- Eine W.L.L. wird von einem oder mehreren Geschäftsführern geführt, und mindestens ein in Bahrain ansässiger Geschäftsführer ist zu bestellen. Keine Staatsangehörigkeitsbeschränkung — ein Ausländer mit bahrainischer Aufenthaltsberechtigung und Adresse kann das Amt führen. Ein eingetragenes Büro vor Ort ist zwingend.
- Prüfung
- Nach dem Handelsgesellschaftsgesetz besteht für W.L.L. eine jährliche Prüfungspflicht; der Prüfer wird auf der Hauptversammlung bestellt und muss vom MOIC lizenziert sein. Kleinstunternehmen (grob Umsatz unter 50.000 BHD mit sehr wenig Personal) reichen in der Praxis mitunter ungeprüfte Abschlüsse ein, doch ab dem zweiten Jahr sind geprüfte Abschlüsse der Regelfall.
- Gründung aus der Ferne
- Teilweise. Der Antrag auf Handelsregistrierung läuft elektronisch über Sijilat, doch ausländische Gesellschafter brauchen eine Sicherheitsfreigabe, Gesellschaftsvertrag und KYC verlangen in der Regel Beglaubigung oder Beurkundung, und die Eröffnung des Firmenkontos erfordert meist die persönliche Anwesenheit des Zeichnungsberechtigten — eine vollständig ferngesteuerte Einrichtung ist daher nicht verlässlich.
- Staatliche Gebühr
- Bescheidene staatliche Kernkosten: rund 50 BHD für die Ausstellung der Handelsregistrierung, rund 50 BHD für die Handelsnamensreservierung und rund 100 BHD für die Lizenzierung der ersten drei Tätigkeiten (zusammen etwa 200 BHD / rund 530 USD). Regulierte Tätigkeiten bringen zusätzliche Gebühren der Fachaufsicht mit sich. (Stand 2026)
- Am besten für
- Am besten für ausländische Gründer, die eine zu 100% eigene, steuerarme Basis im Golf-Kooperationsrat mit echter Substanz vor Ort wollen, also einem Büro und einem ansässigen Manager, statt einer reinen Papierholding.
Der Ablauf
- Im Sijilat-Portal (sijilat.bh) einen Handelsnamen reservieren und die ISIC-Tätigkeitscodes wählen und dabei bestätigen, dass die Tätigkeit für 100% ausländisches Eigentum offen ist.
- Den Gesellschaftsvertrag samt KYC der Gesellschafter vorbereiten und beglaubigen beziehungsweise beurkunden lassen und für ausländische Gesellschafter die Sicherheitsfreigabe einholen.
- Den Antrag auf Handelsregistrierung über Sijilat einreichen, eine eingetragene Geschäftsadresse sichern und etwaige Tätigkeitslizenzen einholen.
- Die staatlichen Gebühren zahlen und die Handelsregistrierung erhalten, danach das Kapital einzahlen und ein Firmenkonto eröffnen.
Was schiefgehen kann
- Die Schlagzeile «0% Körperschaftsteuer» wird enger: Eine inländische Mindestergänzungssteuer von 15% trifft große multinationale Konzerne (ab 750 Mio. EUR) ab dem Geschäftsjahr 2025, und es gelten allgemein 10% Umsatzsteuer — die 0% betreffen nur gewöhnliche eigenständige Gesellschaften.
- Nicht jede Tätigkeit steht zu 100% ausländischem Eigentum offen; regulierte, sicherheitsrelevante oder vorbehaltene Tätigkeiten brauchen eine zusätzliche Genehmigung oder einen Partner vor Ort, prüfen Sie also Ihre ISIC-Codes vor der Festlegung.
- Substanz ist eine echte Hürde: Ein ansässiger Manager, ein echter Geschäftssitz (viele Tätigkeiten dürfen keine rein virtuelle Adresse nutzen) und oft ein persönlicher Bankbesuch dehnen den praktischen Zeitrahmen weit über das Handelsregister auf dem Papier hinaus.
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