Naher Osten · Firmengründung

Firmengründung in Ägypten

Am besten für ausländische Gründer, die eine echte operative Präsenz in Ägyptens großem Binnenmarkt bei vollständigem Eigentum wollen. Sie müssen arabischsprachigen Papierkram, Währungs- und Devisenreibungen sowie eine Sicherheitsüberprüfung des Geschäftsführers ertragen.

Zuletzt geprüft Juli 2026

Auf einen Blick

Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sharika dhat Mas'uliyya Mahduda / ذ.م.م), das Standardvehikel für ausländische Gründer nach dem Gesellschaftsgesetz 159/1981; bis zu 100% ausländische Beteiligung zulässig
Körperschaftsteuer
22,5% einheitliche Körperschaftsteuer auf den Nettogewinn (nomineller Satz, Stand 2026). Ölexplorationsunternehmen werden mit 40,55% besteuert; die Suezkanalbehörde, die ägyptische Erdölbehörde und die Zentralbank mit 40%. Ansässige Gesellschaften werden auf das Welteinkommen besteuert; die Umsatzsteuer beträgt 14%.
Gründungsdauer
~1–2 Wochen in der Praxis, sobald die Unterlagen bereitliegen (arabischer Gesellschaftsvertrag, apostillierte Vollmacht, sicherheitsgeprüfte Geschäftsführer); die zentrale Anlaufstelle der GAFI kann Handelsregister, Steuerkarte und Umsatzsteuernummer binnen eines Werktags nach Einreichung ausstellen, doch Dokumentenvorbereitung und Sicherheitsprüfung ausländischer Geschäftsführer bestimmen den Zeitplan
Mindestkapital
Kein gesetzliches Minimum für eine LLC mit allgemeinem Gegenstand — das Kapital setzen die Gründer fest und es muss für den Gegenstand «ausreichend» sein; jeder Anteil muss mindestens 10 EGP betragen. Regulierte Tätigkeiten (etwa Import) haben eigene Kapitaluntergrenzen.
Ansässiger Geschäftsführer
Keine allgemeine Pflicht zu einem in Ägypten ansässigen oder ägyptischen Geschäftsführer — die frühere Regel wurde abgeschafft, alle Geschäftsführer dürfen Ausländer sein. Jeder Geschäftsführer muss eine verpflichtende Sicherheitsprüfung bestehen, und ausländische Geschäftsführer, die die Gesellschaft physisch führen, brauchen Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse. Bestimmte regulierte Tätigkeiten (namentlich Import zum Handel) verlangen weiterhin mindestens einen ägyptischen Geschäftsführer.
Prüfung
Für jede LLC ist ein zugelassener ägyptischer Abschlussprüfer zu bestellen — eine größenabhängige Befreiung gibt es nicht. Die Annahmeerklärung des Prüfers wird bei der Gründung bei der GAFI eingereicht, und geprüfte Abschlüsse werden jährlich eingereicht.
Gründung aus der Ferne
Ja — eine LLC lässt sich ohne Anreise der Gründer errichten, per Generalvollmacht an einen örtlichen Vertreter, im Ausland ausgestellt und apostilliert oder legalisiert (sowie ins Arabische übersetzt). Der Gesellschaftsvertrag muss auf Arabisch verfasst und vor dem Notariat der GAFI beglaubigt werden; die Sicherheitsprüfungen der Geschäftsführer gelten weiterhin.
Staatliche Gebühr
Bescheidene, kapitalabhängige Gebühren statt einer Pauschale: Eintragung ins Handelsregister rund 63,25 EGP; Beglaubigung des Gesellschaftsvertrags mit 0,025% des ausgegebenen Kapitals (mindestens 10, höchstens 1.000 EGP); jährlicher Beitrag zur Betriebslizenz mit 0,002% des eingezahlten Kapitals (mindestens 24, höchstens 2.000 EGP) zuzüglich rund 200 EGP. Kammer- und Veröffentlichungsgebühren kommen hinzu.
Am besten für
Am besten für ausländische Gründer, die eine echte operative Präsenz in Ägyptens großem Binnenmarkt bei vollständigem Eigentum wollen. Sie müssen arabischsprachigen Papierkram, Währungs- und Devisenreibungen sowie eine Sicherheitsüberprüfung des Geschäftsführers ertragen.

Der Ablauf

  1. Den Gesellschaftsnamen reservieren und eine Sicherheits- und Verwechslungsfreigabe einholen sowie den arabischen Gesellschaftsvertrag und, bei Gründung aus der Ferne, eine apostillierte Vollmacht vorbereiten
  2. Die Akte bei der zentralen Anlaufstelle der GAFI einreichen, mit Ausweisen der Gründer und Geschäftsführer sowie der Annahmeerklärung des Abschlussprüfers; die Geschäftsführer durchlaufen die Sicherheitsprüfung
  3. Den Gesellschaftsvertrag beglaubigen lassen und die Register-, Beglaubigungs- und Lizenzgebühren zahlen; die GAFI stellt Handelsregisterbescheinigung, Steuerkarte und Umsatzsteuerregistrierung aus
  4. Ein Firmenkonto eröffnen, sich bei Finanzverwaltung und Sozialversicherung registrieren und etwaige tätigkeitsbezogene Betriebslizenzen einholen
Was schiefgehen kann
  • Ein gesetzlicher Abschlussprüfer und geprüfte Jahresabschlüsse sind für alle LLC unabhängig von der Größe zwingend — kalkulieren Sie die laufende Compliance ein, nicht nur die Gründung.
  • Ausländische Geschäftsführer durchlaufen zwingend eine Sicherheitsüberprüfung, die den Zeitplan erheblich dehnen kann und außerhalb der Kontrolle des Gründers liegt; einige regulierte Tätigkeiten (etwa Import zum Weiterverkauf) verlangen weiterhin einen ägyptischen Geschäftsführer.
  • Sämtliche Gründungsunterlagen müssen auf Arabisch vorliegen; ausländische Dokumente brauchen Apostille beziehungsweise Legalisation und beglaubigte Übersetzung, und Devisenkontrolle sowie Reibungen bei der Rückführung von EGP sind eine reale betriebliche Erwägung.

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