Naher Osten · Firmengründung
Firmengründung in Saudi-Arabien
Passend für Gründer, die echten Zugang vor Ort zum saudischen Markt oder zum Golf-Kooperationsrat brauchen. Es verlangt echte Substanz: einen ansässigen Geschäftsführer, Einhaltung von Saudisierung und GOSI und eine tatsächliche Präsenz vor Ort. Keine leichte Holdingstruktur.
Auf einen Blick
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (sharikah dhat mas'uliyyah mahdudah / LLC) — das Standardvehikel für ausländische Gründer, errichtet auf Grundlage einer MISA-Auslandsinvestitionslizenz und einer Handelsregistrierung (CR)
- Körperschaftsteuer
- 20% Körperschaftsteuer auf den ausländisch gehaltenen Gewinnanteil, Stand 2026. Der saudische beziehungsweise golfstaatlich gehaltene Anteil unterliegt stattdessen der Zakat von 2,5% der Zakat-Bemessungsgrundlage; eine LLC mit gemischtem Eigentum zahlt beides auf die jeweiligen Anteile. Öl- und Kohlenwasserstofftätigkeit wird mit 50 bis 85% besteuert.
- Gründungsdauer
- Realistisch ~2–6 Wochen von Anfang bis Ende: Die MISA-Investitionslizenz kann binnen Tagen ergehen, doch Handelsregistrierung, notarielle Satzung, Registrierungen bei Kommune, GOSI und ZATCA sowie das Bankkonto kosten Zeit
- Mindestkapital
- Nach dem Gesellschaftsgesetz von 2023 kein allgemeines gesetzliches Minimum — das Kapital muss lediglich der Tätigkeit angemessen sein. Stattdessen setzt die MISA Branchenminima: null für viele Dienstleistungen, aber 500.000 SAR für einige Klassen und 30.000.000 SAR für eine Handelslizenz (Groß- und Einzelhandel) in ausländischer Hand
- Ansässiger Geschäftsführer
- Keine Pflicht zu ansässigen Direktoren oder einem Vorstand, doch die LLC muss einen General Manager bestellen, der mit gültiger Iqama im Königreich ansässig ist. Der General Manager darf beliebige Staatsangehörigkeit haben; Gesellschafter und Direktoren müssen nicht ansässig sein
- Prüfung
- Abschlussprüfung durch einen von der SOCPA lizenzierten Prüfer. Die Befreiung für Klein- und Kleinstunternehmen gilt NICHT für Einheiten in ausländischer Hand, sodass eine ausländisch gehaltene LLC faktisch stets geprüft wird und jährlich bei der ZATCA einreicht
- Gründung aus der Ferne
- Lässt sich weitgehend aus der Ferne anstoßen, per beglaubigter Vollmacht, doch Gesellschaftsunterlagen (Gründungsbescheinigung, Beschluss des Leitungsorgans, Vollmacht) müssen im Heimatland beglaubigt und apostilliert oder legalisiert sowie beglaubigt ins Arabische übersetzt werden, und die Satzung wird im Königreich beurkundet; der General Manager braucht letztlich eine Iqama im Land
- Staatliche Gebühr
- Die MISA-Investitionslizenz kostet 2.000 SAR im Jahr (historisch im ersten Jahr auf rund 12.000 SAR gebündelt), dazu Gebühren für Handelsregistrierung, Handelskammer und Beglaubigung; die MISA hat zeitweise Gebührenbefreiungen für Gründer- und Dienstleistungslizenzen gewährt, sodass der effektive Betrag schwankt
- Am besten für
- Passend für Gründer, die echten Zugang vor Ort zum saudischen Markt oder zum Golf-Kooperationsrat brauchen. Es verlangt echte Substanz: einen ansässigen Geschäftsführer, Einhaltung von Saudisierung und GOSI und eine tatsächliche Präsenz vor Ort. Keine leichte Holdingstruktur.
Der Ablauf
- Die MISA-Auslandsinvestitionslizenz für die gewählte Tätigkeit (ISIC-Code) einholen und dabei apostillierte beziehungsweise legalisierte und ins Arabische übersetzte Gesellschaftsunterlagen einreichen
- Den Handelsnamen reservieren, die Satzung entwerfen und beurkunden lassen und danach die Handelsregistrierung (CR) ausstellen lassen
- Sich bei Handelskammer, Kommune (baladi-Lizenz), ZATCA (Steuer und Umsatzsteuer), GOSI und dem Ministerium für Personalwesen registrieren; den ansässigen General Manager bestellen und seine Iqama besorgen
- Ein Firmenkonto eröffnen und das erforderliche Kapital einzahlen beziehungsweise nachweisen
Was schiefgehen kann
- Das Mindestkapital richtet sich über die MISA nach der Tätigkeit und ist keine einheitliche Zahl — eine ausländisch gehaltene Handelslizenz verlangt weiterhin 30 Mio. SAR, prüfen Sie also den genauen Wert für Ihren ISIC-Code, bevor Sie sich auf «null» verlassen
- «100% ausländisches Eigentum» ist in den meisten Sektoren erlaubt, aber nicht in allen — Medien sowie bestimmte freiberufliche und strategische Tätigkeiten bleiben beschränkt oder brauchen einen saudischen Partner beziehungsweise Zusatzgenehmigungen
- Echte Betriebspflichten greifen schnell: ein ansässiger Geschäftsführer mit Iqama, Beschäftigungsquoten zur Saudisierung (Nitaqat), GOSI, die zwingende SOCPA-Prüfung und die E-Rechnung der ZATCA — dies ist eine Substanz-, keine Papierjurisdiktion
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