Naher Osten · Firmengründung

Firmengründung in Oman

Am besten für ausländische Gründer, die eine zu 100% eigene Basis im Golf-Kooperationsrat mit moderatem Nominalsatz und Zugang zum Handel am Golf und im Indischen Ozean wollen. Rechnen Sie mit langsamerem Banking und etwas Reibung bei der Legalisation von Unterlagen.

Zuletzt geprüft Juli 2026

Auf einen Blick

Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC / sharikat mahdudat al-mas'uliyah); Einpersonen-LLCs (SPC) sind ebenfalls zulässig. Geregelt durch das Handelsgesellschaftsgesetz (RD 18/2019).
Körperschaftsteuer
15% Regelsatz der Körperschaftsteuer. Ein ermäßigter Satz von 3% gilt für qualifizierte kleine Gesellschaften (eingetragenes Kapital bis 60.000 OMR, Bruttoeinkommen unter 150.000 OMR, höchstens 25 Beschäftigte, ausgenommen Erdöl-, Bank-, Versicherungs- und Versorgungsgeschäft). Erdölunternehmen werden mit 55% besteuert; eine Ergänzungssteuer nach Säule Zwei (RD 70/2024) gilt für große multinationale Gruppen ab 2025. Umsatzsteuerfreiheit besteht nicht — 5% Umsatzsteuer fallen gesondert an. (Stand 2026.)
Gründungsdauer
~3–7 Werktage für die Handelsregistrierung (CR), sobald Name und Unterlagen geordnet sind; die vollständige Einrichtung samt Bankkonto und Genehmigungen dauert typischerweise 4–6 Wochen.
Mindestkapital
Nach den Reformen des MOCIIP für die meisten Tätigkeiten kein festes gesetzliches Minimum; das Kapital wird je Tätigkeit erklärt. Historisch waren es 20.000 OMR für LLCs in ausländischer Hand, und Banken wie regulierte Branchen erwarten weiterhin nennenswertes Betriebskapital. Beachten Sie: Kapitalschwellen lösen Prüfungspflichten aus (siehe Prüfung).
Ansässiger Geschäftsführer
Für die meisten Tätigkeiten keine gesetzliche Pflicht zu einem ansässigen (omanischen) Geschäftsführer oder Gesellschafter — 100% ausländisches Eigentum ist nach dem Auslandskapitalinvestitionsgesetz (RD 50/2019) zulässig. Mindestens ein Geschäftsführer ist zu bestellen, und eine eingetragene Geschäftsadresse in Oman ist erforderlich. Für eine Restliste vorbehaltener Tätigkeiten wird weiterhin ein lokaler Agent oder Partner verlangt.
Prüfung
Die Abschlussprüfung ist zwingend, wenn die Gesellschaft mehr als 7 Gesellschafter hat oder das Stammkapital 50.000 OMR übersteigt. Zusätzlich müssen der Körperschaftsteuererklärung geprüfte Abschlüsse beiliegen, wenn das Kapital 20.000 OMR übersteigt. Die Rechnungslegung folgt IFRS; der Prüfer muss vor Ort lizenziert sein.
Gründung aus der Ferne
Weitgehend aus der Ferne über das MOCIIP-Portal «Invest Easy» machbar, doch eine physische eingetragene Adresse ist erforderlich, und nicht ansässige Gründer handeln in der Regel über eine beglaubigte und legalisierte Vollmacht. Oman ist NICHT Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens, ausländische Gesellschafts- und Personenunterlagen müssen daher beglaubigt und konsularisch legalisiert werden (nicht apostilliert). KYC und teilweise ein persönliches Bank-Onboarding kommen hinzu.
Staatliche Gebühr
Die Gebühr für die Handelsregistrierung ist nach erklärtem Kapital gestaffelt und liegt bei rund 150–500 OMR, dazu Namensreservierung rund 10–20 OMR und die verpflichtende Mitgliedschaft in der omanischen Handelskammer (OCCI) mit rund 150–300 OMR je Stufe; Kommunalgebühren kommen mit rund 100–500 OMR hinzu. Realistisch liegt der reine Staatsaufwand bei rund 500 OMR (rund 1.300 USD). (Stand 2026.)
Am besten für
Am besten für ausländische Gründer, die eine zu 100% eigene Basis im Golf-Kooperationsrat mit moderatem Nominalsatz und Zugang zum Handel am Golf und im Indischen Ozean wollen. Rechnen Sie mit langsamerem Banking und etwas Reibung bei der Legalisation von Unterlagen.

Der Ablauf

  1. Im MOCIIP-Portal Invest Easy einen Handelsnamen reservieren und die Geschäftstätigkeiten (ISIC-Codes) wählen.
  2. Den Gründungsvertrag beziehungsweise die Satzung entwerfen und beglaubigen lassen; die Unterlagen ausländischer Gesellschafter konsularisch legalisieren und einen Geschäftsführer sowie einen Sitz bestellen.
  3. Den Antrag einreichen, die Gebühren für Handelsregistrierung, Handelskammer und Kommune zahlen und die Handelsregisterbescheinigung samt Kammermitgliedschaft erhalten.
  4. Sich steuerlich registrieren, kommunale und Tätigkeitslizenzen einholen, ein Firmenkonto eröffnen und die für Personal nötigen arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Freigaben beantragen.
Was schiefgehen kann
  • «100% ausländisches Eigentum» ist die Regel, aber nicht ausnahmslos — eine Vorbehaltsliste (etwa Teile des Transportwesens, Fischerei, Einzelhandel und Souvenirs, Schneiderei sowie strategische Sektoren) verlangt weiterhin einen omanischen Partner oder eine Sondergenehmigung; klären Sie Ihre genaue Tätigkeit vor der Festlegung.
  • Die Eröffnung des Firmenkontos ist der eigentliche Engpass — sie kann länger dauern als das Handelsregister selbst und verlangt oft eine Compliance-Prüfung vor Ort, die Angabe von 3–7 Tagen betrifft also nur den Registerschritt.
  • Da Oman nicht dem Apostille-Übereinkommen angehört, braucht jedes ausländische Dokument eine konsularische Legalisation, was Zeit und Kosten verursacht, die Gründer regelmäßig unterschätzen.

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