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Firmengründung in Costa Rica

Für Gründer, die ein kostengünstiges, territorial besteuertes Holding- oder Betriebsvehikel in Lateinamerika bei vollständigem ausländischem Eigentum wollen. Das ist keine steuerfreie Hülle. Inländische Einkünfte werden besteuert, und die jährlichen Einreichungen sind real.

Zuletzt geprüft Juli 2026

Auf einen Blick

Rechtsform
Sociedad de Responsabilidad Limitada (SRL) — die haftungsbeschränkte Gesellschaft, die die meisten ausländischen Gründer nutzen; die Sociedad Anónima (S.A.) ist die Alternative.
Körperschaftsteuer
30% nominell auf das Nettoeinkommen von Gesellschaften mit einem jährlichen Bruttoeinkommen über rund 119,2 Mio. ₡ (rund 235.000 USD); für kleinere Gesellschaften gelten gestaffelte Sätze von 5, 10, 15 und 20%. Territorialsystem — besteuert wird nur Einkommen aus costa-ricanischer Quelle. Die Stufen setzt das Dekret 45333-H fest, in Kraft seit 1. Januar 2026.
Gründungsdauer
~5–7 Werktage für die Einreichung beim Registro Nacional, sobald die Urkunde vorliegt; rechnen Sie mehrere Wochen mehr für Steuernummer und Firmenkonto ein.
Mindestkapital
Nominal — kein nennenswertes Minimum. Das SRL-Kapital wird in Vielfachen von 100 ₡ angegeben und bei der Gründung vollständig gezeichnet; Gründer erklären typischerweise einen kleinen Betrag.
Ansässiger Geschäftsführer
Nicht erforderlich. Eine SRL wird von einem oder mehreren Geschäftsführern (gerentes) geführt, die nicht ansässige Ausländer sein dürfen. Ist jedoch kein Geschäftsführer in Costa Rica ansässig, muss ein Resident Agent (agente residente) — ein zugelassener costa-ricanischer Rechtsanwalt — bestellt werden.
Prüfung
Für private SRL und S.A. besteht keine allgemeine Prüfungspflicht; Prüfungen gelten nur für regulierte Branchen (etwa Finanzunternehmen) oder wo sie anderweitig verlangt werden.
Gründung aus der Ferne
Ja. Ein ausländischer Gründer erteilt einem costa-ricanischen Rechtsanwalt eine Sondervollmacht (poder especial) — beglaubigt, apostilliert und ins Spanische übersetzt —, der die Gründungsurkunde vor einem örtlichen Notar errichtet. Eine Reise ist nicht nötig; die wirtschaftliche Berechtigung ist im RTBF-Register zu melden.
Staatliche Gebühr
Registerstempel und -abgaben (derechos de registro und timbres) sind bescheiden — rund 30.000 bis 50.000 ₡ (etwa 60 bis 100 USD); der Hauptteil der Einrichtungskosten entfällt auf Notar- und Anwaltshonorare, nicht auf die staatliche Gebühr.
Am besten für
Für Gründer, die ein kostengünstiges, territorial besteuertes Holding- oder Betriebsvehikel in Lateinamerika bei vollständigem ausländischem Eigentum wollen. Das ist keine steuerfreie Hülle. Inländische Einkünfte werden besteuert, und die jährlichen Einreichungen sind real.

Der Ablauf

  1. Den Gesellschaftsnamen festlegen (das Gesetz 10729 erlaubt einen systemvergebenen numerischen Namen samt cédula jurídica) und, bei Gründung aus der Ferne, einem costa-ricanischen Rechtsanwalt eine Vollmacht erteilen.
  2. Ein costa-ricanischer Notar entwirft und protokolliert die Gründungsurkunde (escritura), die bei einer SRL von mindestens zwei Anteilsinhabern errichtet wird.
  3. Die Urkunde beim Registro Nacional (Handelsabteilung) einreichen und die Registerstempel und -abgaben zahlen; die Gesellschaft erhält ihre cédula jurídica.
  4. Sich beim Ministerio de Hacienda für eine Steuernummer registrieren, die Angaben zur wirtschaftlichen Berechtigung im RTBF-Register einreichen und ein Firmenkonto eröffnen.
Was schiefgehen kann
  • Eine jährliche Steuer auf juristische Personen (impuesto a las personas jurídicas) ist unabhängig von der Tätigkeit jeden Januar fällig — 2026 sind es 69.330 ₡ für inaktive und bis zu 462.200 ₡ für aktive Gesellschaften; bei Nichtzahlung laufen Strafen auf und Registereinreichungen können blockiert werden.
  • Zwingend ist die jährliche Meldung der wirtschaftlichen Berechtigung im RTBF (Registro de Transparencia y Beneficiarios Finales) nach dem Gesetz 9416; versäumte Meldungen kosten empfindliche Bußgelder.
  • Eine SRL braucht mindestens zwei Anteilsinhaber und, wenn kein Geschäftsführer vor Ort ansässig ist, einen ansässigen Vertreter (einen costa-ricanischen Rechtsanwalt) — eine laufend bezahlte anwaltliche Vertretung vor Ort ist damit faktisch unvermeidbar.

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