Offshore · Firmengründung

Firmengründung in Mauritius

Grenzüberschreitende Holding- und Investitionsstrukturen, besonders nach Afrika und Indien, die Abkommenszugang wollen und bereit sind, echte mauritische Substanz zu unterhalten und zu bezahlen.

Zuletzt geprüft Juli 2026

Auf einen Blick

Rechtsform
Global Business Company (GBC) — eine auf Anteile beschränkte Privatgesellschaft nach dem Companies Act 2001 mit einer Global Business Licence der Financial Services Commission (FSC). Die rein offshore aufgestellte Alternative ist die Authorised Company (nicht ansässig, ohne Abkommenszugang).
Körperschaftsteuer
15% nominell (Stand 2026). Eine Teilbefreiung von 80% auf qualifizierende ausländische Erträge (ausländische Dividenden, Zinsen, bestimmte Leasing- und Dienstleistungserträge) senkt den effektiven Satz auf diese Erträge auf rund 3%, vorbehaltlich der Substanzbedingungen. Eine Corporate Climate Responsibility Levy von 2% fällt auf das steuerpflichtige Einkommen an, wenn der Umsatz 50 Mio. MUR übersteigt. Eine GBC ist auf Mauritius steuerlich ansässig und wird auf das Welteinkommen besteuert; eine Authorised Company ist nicht ansässig und wird nur auf Erträge aus mauritischer Quelle besteuert.
Gründungsdauer
~3–6 Wochen in der Praxis; die FSC strebt ~15 Tage ab vollständigem Antrag an, doch Onboarding und KYC bei der lizenzierten Management Company kosten zusätzlich Zeit.
Mindestkapital
Kein gesetzliches Mindeststammkapital nach dem Companies Act 2001; eine GBC wird üblicherweise mit nominalem Kapital ausgegeben (etwa ab 1 USD).
Ansässiger Geschäftsführer
Ja. Eine GBC muss von Mauritius aus geleitet und kontrolliert werden und mindestens zwei auf Mauritius ansässige Direktoren haben; sie muss jederzeit von einer FSC-lizenzierten Management Company verwaltet werden. Die ansässigen Direktoren stellt typischerweise diese Gesellschaft.
Prüfung
Für eine GBC ist die Abschlussprüfung unabhängig von der Größe zwingend: Geprüfte Abschlüsse (nach international anerkannten Standards) sind binnen 6 Monaten nach Geschäftsjahresende bei der FSC einzureichen. Die Befreiung für kleine Gesellschaften, die inländischen Privatgesellschaften offensteht, gilt für eine GBC nicht.
Gründung aus der Ferne
Ja — die Gründung erfolgt aus der Ferne über die zwingend einzuschaltende lizenzierte Management Company; ein Besuch der Gründer ist nicht nötig. Für jeden wirtschaftlich Berechtigten und Direktor sind beglaubigte (oft apostillierte) KYC-Unterlagen erforderlich: Reisepass, Adressnachweis sowie Bank- oder Berufsreferenzen.
Staatliche Gebühr
CBRD-Gründungsgebühr für eine auf Anteile beschränkte Gesellschaft rund 3.000 MUR (Stand 2026). FSC Global Business Licence: 500 USD Antrags- und Bearbeitungsgebühr zuzüglich 1.950 USD Jahreslizenzgebühr; die Jahresgebühr des Registrar of Companies liegt bei rund 300 USD. Die Honorare der lizenzierten Management Company sind gesondert und der wesentliche laufende Kostenpunkt.
Am besten für
Grenzüberschreitende Holding- und Investitionsstrukturen, besonders nach Afrika und Indien, die Abkommenszugang wollen und bereit sind, echte mauritische Substanz zu unterhalten und zu bezahlen.

Der Ablauf

  1. Eine von der FSC lizenzierte Management Company mandatieren und KYC und Sorgfaltsprüfung zu allen wirtschaftlich Berechtigten und Direktoren abschließen
  2. Den Gesellschaftsnamen reservieren und die auf Anteile beschränkte Gesellschaft nach dem Companies Act 2001 beim CBRD (Registrar of Companies) gründen
  3. Bei der FSC die Global Business Licence beantragen und dabei mindestens zwei auf Mauritius ansässige Direktoren sowie Sitz und Company Secretary bestellen
  4. Nach Erteilung der Lizenz ein Bankkonto eröffnen und die Substanz aufsetzen (Büro vor Ort, auf Mauritius abgehaltene Sitzungen) sowie die laufenden Prüfungs- und Meldevorkehrungen treffen
Was schiefgehen kann
  • Keine Jurisdiktion für Eigenregie: Eine lizenzierte Management Company ist zwingend, und ihre wiederkehrenden Gebühren machen zusammen mit zwei ansässigen Direktoren und einem Sitz vor Ort die laufenden Kosten spürbar.
  • Der effektive Satz von rund 3% und die Abkommensvorteile hängen an echter wirtschaftlicher Substanz und einer Ansässigkeitsbescheinigung; Leitung, Kontrolle und Substanz werden aktiv geprüft, und dünne Strukturen riskieren den Verlust der Abkommensentlastung.
  • Die Abgabe für unternehmerische Klimaverantwortung von 2% greift, sobald der Umsatz 50 Mio. MUR übersteigt, zusätzlich zum Satz von 15%.
  • Die günstigere Authorised Company vermeidet die mauritische Besteuerung von Auslandseinkünften, ist aber nicht ansässig und kann das Abkommensnetz nicht nutzen — klären Sie vor der Gründung, welches Vehikel tatsächlich passt.

Gründen Sie eine Firma in Mauritius?

Eine namentlich benannte Person auf der Akte, eine ehrliche Einschätzung zu Steuer und Substanz und ein Festpreis, bevor Sie sich binden.