Asien-Pazifik · Firmengründung

Firmengründung in Singapur

Ein asiatisches Holding- oder Betriebszentrum auf Grundlage territorialer Besteuerung, eines breiten Abkommensnetzes und erstklassigen Bankings.

Zuletzt geprüft Juli 2026

Auf einen Blick

Rechtsform
Private limited company (Pte Ltd) — das übliche private Vehikel mit beschränkter Haftung nach dem Companies Act 1967
Körperschaftsteuer
17% einheitlich (Stand 2026). Neue Gesellschaften erhalten in den ersten drei Jahren eine Befreiung von 75% auf die ersten 100.000 SGD des regulären steuerpflichtigen Einkommens und 50% auf die nächsten 100.000 SGD (Start-Up Tax Exemption), danach eine leichtere Teilbefreiung; für das Veranlagungsjahr 2026 gilt zudem ein Körperschaftsteuerrabatt von 50%, gedeckelt bei 40.000 SGD.
Gründungsdauer
~1 Tag online über ACRAs BizFile+, sobald der Name freigegeben ist; ein bis zwei Tage länger, wenn der Name an eine andere Behörde verwiesen wird.
Mindestkapital
1 SGD eingezahlt (kein Mindeststammkapital).
Ansässiger Geschäftsführer
Mindestens ein Direktor mit gewöhnlichem Aufenthalt in Singapur erforderlich (Companies Act, s. 145) — Staatsbürger, Daueraufenthaltsberechtigter oder Inhaber eines geeigneten Passes.
Prüfung
Befreiung für kleine Gesellschaften (zwei von drei erfüllen: Umsatz bis 10 Mio. SGD, Vermögen bis 10 Mio. SGD, bis 50 Beschäftigte).
Gründung aus der Ferne
Ja, kein Besuch nötig; Ausländer können nicht selbst einreichen und müssen einen lizenzierten Registered Filing Agent beauftragen.
Staatliche Gebühr
315 SGD an die ACRA (15 SGD Namensantrag zuzüglich 300 SGD Eintragung), Stand 2026.
Am besten für
Ein asiatisches Holding- oder Betriebszentrum auf Grundlage territorialer Besteuerung, eines breiten Abkommensnetzes und erstklassigen Bankings.

Der Ablauf

  1. Den Gesellschaftsnamen über ACRAs BizFile+ reservieren (15 SGD; die Reservierung gilt 120 Tage).
  2. Mindestens einen gewöhnlich ansässigen Direktor, einen Gesellschafter und einen qualifizierten Company Secretary bestellen und eine örtliche Sitzadresse sichern.
  3. Die Satzung vorbereiten und die KYC- und Sorgfaltsprüfungen des Einreichungsagenten abschließen.
  4. Den Gründungsantrag bei der ACRA einreichen (300 SGD); UEN und Unternehmensprofil ergehen in der Regel am selben Tag.
  5. Ein Firmenkonto eröffnen und sich zur GST registrieren, wenn der steuerpflichtige Umsatz 1 Mio. SGD übersteigt.
Was schiefgehen kann
  • Ein ausländischer Gründer muss einen vor Ort ansässigen Direktor bestellen (üblicherweise einen bezahlten Nominee) und einen lizenzierten Corporate Service Provider beauftragen — beides laufende, keine einmaligen Kosten.
  • Die GST-Registrierung ist zwingend, sobald der steuerpflichtige Umsatz 1 Mio. SGD übersteigt; der Regelsatz beträgt 9% (seit 1. Januar 2024).
  • Wirtschaftliche Substanz wird geprüft: Eine Mantelgesellschaft, die sich allein auf einen Nominee-Direktor stützt, riskiert den Verlust des Abkommenszugangs und kann beim Bank-Onboarding hängenbleiben.
  • Die Eröffnung eines Firmenkontos umfasst eine gründliche Identitätsprüfung und kann mehrere Wochen dauern; klären Sie die aktuellen Anforderungen mit der gewählten Bank.

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