Naher Osten

Oman: Steuern im Überblick

Derzeit gibt es keine Einkommensteuer für Privatpersonen, doch ab 2028 wird Oman als erster Golfstaat Spitzenverdiener besteuern, mit 5 %. Die Körperschaftsteuer liegt bei 15 %, die Mehrwertsteuer bei 5 %.

Keine Einkommensteuer für Privatpersonen Zuletzt geprüft

Wege nach Oman

Die Wege zu Aufenthalt und Staatsbürgerschaft hierher, abgewogen gegen die Steuerlage oben.

Die Steuern

Einkommensteuer (Spitze)
0 %Bis 2028 gibt es keine Einkommensteuer für Privatpersonen; dann greift ein Satz von 5 % auf Einkünfte über OMR 42.000 (~USD 109.000).
Körperschaftsteuer
15 %
Kapitalerträge
Für Privatpersonen steuerfrei. Eine Kapitalertragsteuer für natürliche Personen existiert nicht.
MwSt. / Mehrwertsteuer (VAT)
5 %
Dividenden (QuSt.)
0 %. Die Quellensteuer auf Dividenden ist derzeit ausgesetzt.
Zinsen (QuSt.)
0 %. Die Quellensteuer auf Zinsen ist derzeit ausgesetzt.
Lizenzgebühren (QuSt.)
10 %
Sozialversicherung (Arbeitnehmer)
8 %, und nur für omanische Staatsangehörige.
Sozialversicherung (Arbeitgeber)
12,5 % oder mehr für omanische Staatsangehörige und nichts für Expats.
Vermögensteuer
Keine
Erbschaft / Nachlass
Keine. Die Nachlassverteilung folgt dem Scharia-Recht.
Grundsteuer
Eine jährliche Grundsteuer gibt es nicht; auf Mieteinkünfte fällt jedoch eine Gemeindesteuer von 3 % an und auf Immobilienübertragungen eine Gebühr von 5 %.
Sonstiges
Im Januar 2028 startet eine Einkommensteuer von 5 % für Spitzenverdiener, während KMU einen Körperschaftsteuersatz von 3 % zahlen.

So funktioniert das System

Steuersystem
Keine Einkommensteuer für Privatpersonen
Besteuerung nach Staatsangehörigkeit
Nein
Wegzugsbesteuerung
Nein
Hinzurechnungsbesteuerung
Nein
CRS
Teilnehmend

Sonderregime für Neuankömmlinge

Das Königliche Dekret 56/2025 führt ab dem 1. Januar 2028 eine persönliche Einkommensteuer von 5 % ein. Abzüge gelten für Bildung, Gesundheit, Erbschaft, Zakat, Spenden und den Hauptwohnsitz. Die Mehrwertsteuer liegt bei 5 %, und es gilt zudem eine Körperschaftsteuer.

Die untenstehenden Sätze sind indikative Eckwerte (Spitzengrenzsatz, Regelsatz und Eckwertsätze), geprüft 2026-07. Tarifstufen, Zuschläge sowie Bundes-, Provinz- oder Kantonssteuern variieren; betrachten Sie dies als Referenzkarte, nicht als Beratung.

Quellen (2)

Weitere Quellen

Ihre Steuersituation ist keine Fußnote zu Ihrem Umzug

Sie ist meist die größte Zahl in der Entscheidung. Bringen Sie uns Ihre Staatsbürgerschaft, Ihre Wohnsitzhistorie und Ihre Vermögensstruktur, und wir modellieren sie, bevor Sie sich zu irgendetwas verpflichten.