Estland · Unternehmen & Gründer
Estnisches Start-up-Visum
Offen, erfordert aber die vorherige Zustimmung des Startup-Komitees. Das Komitee entscheidet binnen 10 Werktagen und verlangt für die Bewertung nichts.
Der eigentliche Vorteil ist hier leicht zu übersehen. Die Investitionsanforderung von EUR 65.000, die für gewöhnliche Titel für Unternehmensinhaber gilt, entfällt auf dem Start-up-Weg vollständig. Eine Gründerin oder ein Gründer braucht lediglich die Zustimmung des Startup-Komitees und EUR 800 im Monat an Lebensunterhaltsmitteln. Für echte Technologiegründer macht das Estland zu einem der günstigsten ernsthaften Wege der Unternehmenszuwanderung in der EU.
Qualifizierende Wege
Staatliche Gebühr. Das Visum ist bis zu 365 Tage gültig und um 183 Tage verlängerbar.
Staatliche Gebühr.
Staatliche Gebühr. Die Investitionsanforderung von EUR 65.000 entfällt auf dem Start-up-Weg.
Die Fakten
- Mindestinvestition
- €80
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- EUR 80 bis 160 an staatlichen Gebühren, dazu der Nachweis von mindestens EUR 800 im Monat an Lebensunterhaltsmitteln für den geplanten Aufenthalt. Die Investition von EUR 65.000, die von gewöhnlichen Unternehmensinhabern verlangt wird, gilt hier nicht.
- Art des Wegs
- Unternehmen & Gründer
- Zeitrahmen
- 1–4 Monate (Das Startup-Komitee entscheidet binnen 10 Werktagen. Der Antrag auf Visum oder Titel folgt, sobald diese Zustimmung vorliegt.)
- Physische Anwesenheit
- Echte Anwesenheit und aktive Mitwirkung im Start-up.
- Familie
- Ehepartner, minderjährige Kinder und unterhaltsberechtigte erwachsene Kinder können denselben Status erhalten
- Daueraufenthalt
- Nur über den Weg des befristeten Aufenthaltstitels verfügbar. Zeit mit dem Visum wird darauf in der Regel nicht angerechnet. Die amtliche Auskunft schweigt zu diesem Punkt, behandeln Sie ihn daher als ungeprüft.
- Staatsbürgerschaft
- 8 Jahre Aufenthalt, davon müssen 5 Jahre dauerhaft sein. Das steht unter dem Vorbehalt der Verzichtspflicht.
- Sprachtest
- Estnisch auf Niveau B1, dazu eine Prüfung über die Verfassung und das Staatsangehörigkeitsgesetz.
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Nicht erlaubt: Sie müssten verzichten
- Anforderungen
- die Zustimmung des Startup-Komitees (10 Werktage, kostenfrei), die ein Bestätigungsschreiben und einen eindeutigen Antragscode ergibtein in Estland registriertes, neu tätiges Unternehmen mit einem innovativen, wiederholbaren, global skalierbaren Modellmindestens EUR 800 im Monat an Lebensunterhaltsmitteln für den geplanten Aufenthalteine Krankenversicherung mit einer Mindestdeckung von EUR 30.000
- Das Komitee wendet den gesetzlichen Test streng an. Es verlangt ein innovatives und wiederholbares Geschäftsmodell mit echtem globalem Wachstumspotenzial. Beratungen, Agenturen, Handelsgesellschaften und Lifestyle-Geschäfte nehmen diese Hürde nicht.
- Der Weg über das Visum baut auf dem Weg zum dauerhaften Aufenthalt nichts auf. Angerechnet wird der Weg über den befristeten Aufenthaltstitel. Die amtliche Seite geht auf diesen Punkt nicht ein, prüfen Sie ihn daher selbst nach, bevor Sie sich darauf verlassen.
- Achten Sie auf die Zahl von EUR 130, die online kursiert. Sie entspricht keiner amtlichen Gebühr und wirkt wie eine verzerrte Fassung einer umstrittenen monatlichen Unterhaltszahl. Die tatsächliche Unterhaltsanforderung beträgt EUR 800 im Monat.
- Die realen Lebenshaltungskosten liegen deutlich über dem gesetzlichen Mindestbetrag von EUR 800. Allein die Miete in Tallinn liegt typischerweise bei rund EUR 600.
- Eine Versicherung mit einer Mindestdeckung von EUR 30.000 ist erforderlich.
- Die estnische Staatsbürgerschaft am Ende dieses Weges verlangt die Aufgabe Ihres bisherigen Passes. Für die meisten UHNW-Mandanten beendet das die Diskussion. Estland ist eine Jurisdiktion für Gesellschaften, nicht für Pässe.