Italien · Passives Einkommen
Visum für Wahlansässigkeit (Elective Residence Visa)
Das ist Italiens Weg für Ruhestand und passive Einkünfte. Die gesetzliche Untergrenze von EUR 31.000 bis 32.000 ist nominell. Die Konsulate legen in der Praxis deutlich höhere Maßstäbe an, und die Ablehnungsquoten bei Grenzfällen sind hoch.
Das ist der günstigste rechtmäßige Weg für eine vermögende Familie, tatsächlich in Italien zu leben. Es sind weder eine Investition noch ein Beitrag erforderlich, nur nachweisbare passive Einkünfte. Die meisten Mandanten unterschätzen das absolute Arbeitsverbot. Es schließt auch Fernarbeit für einen ausländischen Arbeitgeber aus, ein halb im Ruhestand befindlicher Prinzipal, der noch Aufsichtsratsvergütungen oder Beratungshonorare bezieht, ist damit nicht berechtigt. Die Konsulate prüfen das.
Qualifizierende Wege
Rund EUR 31.000 bis 32.000 je nach Konsulat, aus Renten, Dividenden, Mieten oder Rentenversicherungen.
dazu rund EUR 6.200 je unterhaltsberechtigtem Kind
Die Fakten
- Minimum
- €32k
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Die Visumsgebühr liegt bei rund EUR 116, dazu kommen die Kosten für Ihren permesso di soggiorno, die Krankenversicherung und die Unterkunft, die Sie vor der Antragstellung sichern müssen. Die eigentlichen Kosten sind die italienische Immobilie oder der einjährige Mietvertrag, die Sie halten müssen, bevor das Visum erteilt wird.
- Art des Wegs
- Einkommensnachweis
- Zeitrahmen
- 2–6 Monate (abhängig vom Konsulat; manche italienischen Konsulate haben Wartezeiten von einem Jahr auf einen Termin)
- Physische Anwesenheit
- Erheblich. Das ist ein echtes Umzugsvisum, und lange Abwesenheiten untergraben die Verlängerung.
- Familie
- EhepartnerUnterhaltsberechtigte KinderUnterhaltsberechtigte Eltern unter bestimmten Umständen
- Daueraufenthalt
- 5 Jahre ununterbrochenen Aufenthalts für den Aufenthaltstitel für langfristig Aufenthaltsberechtigte in der EU
- Staatsbürgerschaft
- 10 Jahre rechtmäßigen Aufenthalts, dazu Italienisch auf Niveau B1
- Sprachtest
- Italienisch B1
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Anforderungen
- Staatsangehörige eines Nicht-EU-StaatesErhebliche, stabile und regelmäßige passive Einkünfte von außerhalb Italiens, etwa Renten, Dividenden, Mieten oder Rentenversicherungen, von mindestens rund EUR 31.000 bis 32.000 für einen Einzelantragsteller, EUR 38.000 für ein Paar, dazu rund EUR 6.200 je KindKeine Anstellung und keine selbstständige Tätigkeit, einschließlich Fernarbeit für ausländische ArbeitgeberGeeignete Unterkunft in Italien, entweder im Eigentum oder für mindestens ein Jahr gemietet, arrangiert bevor das Visum erteilt wirdUmfassende private KrankenversicherungEinwandfreies Führungszeugnis
- Arbeit jeder Art ist untersagt, einschließlich Fernarbeit für einen ausländischen Arbeitgeber. Das wird durchgesetzt und ist der häufigste Grund für Ablehnung und Nichtverlängerung.
- Die gesetzliche Untergrenze führt in die Irre. Die Konsulate erwarten regelmäßig ein Vielfaches von EUR 32.000 und wägen Qualität und Dauerhaftigkeit der Einkünfte ab. Bei Kapitalerträgen wird üblicherweise ein Nachweis über zwei bis drei Jahre verlangt.
- Die Unterkunft, gekauft oder für mindestens ein Jahr auf Ihren Namen gemietet, muss vorhanden sein, bevor das Visum erteilt wird. Das heißt, Sie binden sich an eine italienische Immobilie, bevor Sie wissen, ob Sie das Visum bekommen.
- Das Ermessen ist hier weit, und es unterscheidet sich enorm von Konsulat zu Konsulat. Selbst eine vollständig konforme Akte begründet keinen Anspruch auf Genehmigung.
- In den ersten Jahren müssen Sie jährlich verlängern, und jede Verlängerung ist eine weitere Gelegenheit zu scheitern.
- Wenn Sie in Italien steuerlich ansässig werden, ohne in das Regime nach 24-bis oder 24-ter zu optieren, ist Ihr Welteinkommen mit rund 47,2 % exponiert, dazu IVIE und IVAFE auf ausländisches Vermögen. Diese steuerliche Folge stellt jede Einfachheit des Visums in den Schatten.
- Diese Einkommenszahlen stammen von Praktikern des Ausländerrechts und nicht aus einem einzigen aktuellen veröffentlichten Dekret. Bestätigen Sie die genauen Anforderungen direkt bei Ihrem Konsulat.