Italien · Aufenthalt durch Investition
Investorenvisum für Italien
Die Schwellen haben sich nicht verändert. Das Programm arbeitet nach dem Modell der vorherigen Genehmigung. Die Freigabe Nulla Osta wird erteilt, bevor Geld fließt.
Die Struktur mit vorheriger Genehmigung ist wirklich ungewöhnlich, und sie senkt das Risiko der Transaktion erheblich. Sie halten die staatliche Freigabe in der Hand, bevor Sie irgendetwas überweisen, das Gegenteil dessen, wie Griechenland, Malta und Zypern arbeiten. Der Haken kommt am hinteren Ende. 10 Jahre bis zur Staatsbürgerschaft, gegenüber 7 in Griechenland und 5 in Portugal, machen Italien zum langsamsten der großen Einbürgerungswege in der EU. Das Investorenvisum wirkt am besten als Instrument für Ansässigkeit und Lebensstil, nicht als Spiel um einen Pass.
Qualifizierende Wege
Ein registriertes italienisches innovatives Start-up. Das ist der günstigste Weg.
Stammkapital einer operativ tätigen italienischen Gesellschaft.
Eine Restlaufzeit von mindestens zwei Jahren.
Ein Projekt von öffentlichem Interesse in Kultur, Bildung, Migrationsmanagement, Forschung oder Kulturerbe. Die Mittel sind nicht rückholbar.
Die Fakten
- Mindestinvestition
- €250k
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Investition zuzüglich Rechts- und Einreichungsgebühren von rund EUR 10.000 bis 25.000. Einzigartig ist, dass kein Kapital fließt, bevor die Nulla Osta erteilt ist, Ihre finanzielle Exponierung vor der Genehmigung liegt also nahe null.
- Art des Wegs
- Aufenthalt durch Investition
- Zeitrahmen
- 3–6 Monate (Die Nulla Osta kommt im Grundsatz binnen rund 30 Tagen. Die Erteilung des Visums und der permesso di soggiorno folgen bei Ankunft.)
- Physische Anwesenheit
- Für das Halten oder Verlängern des Investorentitels ist keine Mindestaufenthaltsdauer erforderlich. Der Titel erlischt jedoch, wenn Sie mehr als 12 aufeinanderfolgende Monate außerhalb Italiens sind. Und wer nie Zeit in Italien verbringt, schließt sowohl den dauerhaften Aufenthalt als auch die Staatsbürgerschaft aus.
- Familie
- EhepartnerMinderjährige KinderErwachsene Kinder, die sich nicht selbst unterhalten könnenUnterhaltsberechtigte Eltern
- Daueraufenthalt
- Der Aufenthaltstitel für langfristig Aufenthaltsberechtigte in der EU setzt 5 Jahre rechtmäßigen und tatsächlichen Aufenthalts voraus, dazu einen Italienischtest auf Niveau A2.
- Staatsbürgerschaft
- 10 Jahre rechtmäßigen Aufenthalts, eine der längsten Voraussetzungen in der EU, dazu Italienisch auf Niveau B1.
- Sprachtest
- Italienisch B1
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Anforderungen
- Staatsangehörige eines Nicht-EU-Staateseine qualifizierende Investition auf einer der vier Schwellen, mindestens zwei Jahre gehaltenNachweis des rechtmäßigen Eigentums und der freien Verfügbarkeit der Mitteleine schriftliche Verpflichtung, die Investition innerhalb von drei Monaten nach der Einreise zu tätigeneine Nulla Osta des Ausschusses für das Investorenvisum, bevor das Visum erteilt wirdausreichende Mittel über die Investition hinaus, eine Krankenversicherung und ein einwandfreies Führungszeugnis
- Bis zur Staatsbürgerschaft dauert es 10 Jahre, und diese Jahre müssen tatsächlicher Aufenthalt sein. Die Freiheit des Investorenvisums von jeder Anwesenheitspflicht und der Wunsch nach der Staatsbürgerschaft passen nicht zusammen.
- Die Investition muss mindestens zwei Jahre gehalten werden. Ein früher Verkauf riskiert den Entzug und blockiert die Verlängerung.
- Der philanthropische Weg über EUR 1 Mio. ist eine reine Spende. Es gibt keinen Vermögenswert, keine Rendite und keine Möglichkeit, das Geld zurückzuholen.
- Der Titel erlischt nach 12 aufeinanderfolgenden Monaten außerhalb Italiens, obwohl es keine positive Aufenthaltspflicht gibt.
- Der erste Titel läuft zwei Jahre und wird in Schritten von drei Jahren verlängert. Die Verlängerung hängt daran, dass die Investition fortbesteht.
- Der Weg über ein innovatives Start-up für EUR 250.000 birgt echtes unternehmerisches Risiko in einer Gesellschaft in der Frühphase, und wenn sie scheitert, kann das Ihren aufenthaltsrechtlichen Status rückabwickeln.
- Italien ist eine Jurisdiktion mit hoher Steuerlast und hohen Compliance-Anforderungen. Ohne die Wahl nach Artikel 24-bis setzt die Ansässigkeit Ihr Welteinkommen rund 47,2 % aus, dazu IVIE und IVAFE auf ausländisches Vermögen.