Italien · Steuerregime
Ersatzsteuer für Neuansässige (Artikel 24-bis TUIR)
Diese Abgabe ist binnen 18 Monaten zweimal gestiegen. Begonnen hat sie bei EUR 100.000. Artikel 2 des Gesetzesdekrets Nr. 113 vom 9. August 2024 hat sie für alle, die ihre Ansässigkeit ab dem 10. August 2024 verlegen, auf EUR 200.000 verdoppelt. Das am 30. Dezember 2025 verabschiedete Haushaltsgesetz 2026 hat sie für Personen, die ihre rechtliche Ansässigkeit ab dem 1. Januar 2026 verlegen, erneut auf EUR 300.000 angehoben. Auch die Abgabe je Familienmitglied stieg, von EUR 25.000 auf EUR 50.000. Bestehende Kohorten behalten ihren Einstiegssatz. Wer 2024 gewählt hat, zahlt weiterhin EUR 100.000, und wer bis zum 31. Dezember 2025 ansässig war, zahlt weiterhin EUR 200.000.
Die Verdreifachung des Einstiegspreises binnen achtzehn Monaten ist hier die eigentliche Geschichte. Italien hat entschieden, dass dieses Regime der wirklich großen Bilanz gilt, und nimmt in Kauf, alle anderen zu verlieren. Mit EUR 300.000 zuzüglich EUR 50.000 je Kopf kostet es nun rund das Dreifache der griechischen EUR 100.000 zuzüglich EUR 20.000, und das für ein vergleichbares Leben am Mittelmeer. Was Italien weiterhin bietet und Griechenland nicht, ist der Schutz vor der Erbschaftsteuer. Ausländisches Vermögen bleibt für die Dauer des Regimes außerhalb der italienischen Erbschaftsteuer, und für eine Familie mit neunstelligem Vermögen kann das die jährliche Abgabe bei Weitem übersteigen.
Qualifizierende Wege
Eine pauschale Jahressteuer, die die gewöhnliche Besteuerung sämtlicher Einkünfte aus ausländischer Quelle ersetzt.
Angehoben von EUR 25.000.
Für alle, die bis zum 31. Dezember 2025 ansässig waren, bleibt die Abgabe je Familienmitglied bei EUR 25.000.
Für alle, die 2024 gewählt haben, bleibt die Abgabe je Familienmitglied bei EUR 25.000.
Die Fakten
- Minimum
- €300k
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Der Hauptantragsteller zahlt EUR 300.000 pro Jahr, dazu EUR 50.000 je Familienmitglied, für bis zu 15 Jahre. Eine vierköpfige Familie, die 2026 einsteigt, zahlt jährlich EUR 450.000, über die volle Laufzeit EUR 6,75 Mio. Eine qualifizierende Investition ist nicht erforderlich.
- Art des Wegs
- Steuerregime, kein Visum
- Physische Anwesenheit
- Sie brauchen die italienische Steueransässigkeit. Das bedeutet mehr als 183 Tage im Land oder einen gewöhnlichen Aufenthalt beziehungsweise eine gemeldete Ansässigkeit nach Artikel 43 des Zivilgesetzbuchs.
- Familie
- EhepartnerKinderElternAuch Geschwister und weitere bestimmte Verwandte qualifizieren sich, jeweils zu EUR 50.000
- Daueraufenthalt
- Nicht zutreffend. Das ist ein Steuerregime, das über einem aufenthaltsrechtlichen Status liegt.
- Staatsbürgerschaft
- Nicht unmittelbar zutreffend, Jahre rechtmäßigen Aufenthalts zählen aber auf die Einbürgerungsvoraussetzung von 10 Jahren an.
- Sprachtest
- Für die Einbürgerung ist Italienisch auf Niveau B1 erforderlich.
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Anforderungen
- Verlegen Sie Ihre Steueransässigkeit nach Italien.Sie dürfen in mindestens 9 der 10 Jahre vor dem Wechsel nicht in Italien steuerlich ansässig gewesen sein.Treffen Sie die Wahl in Ihrer Steuererklärung. Sie können zusätzlich eine Vorabauskunft der Agenzia delle Entrate beantragen, das ist aber freiwillig.Zahlen Sie EUR 300.000 (Kohorte 2026) jedes Jahr zum gewöhnlichen Fälligkeitstermin der Einkommensteuer.Rechnen Sie EUR 50.000 für jedes zusätzlich einbezogene Familienmitglied hinzu.
- Der Satz ist bereits zweimal gestiegen. Gehen Sie davon aus, dass er erneut steigen kann. Das ist nachweislich eine politische Variable und keine feste Größe, und nichts im Regime bindet das Parlament über die vollen 15 Jahre. Modellieren Sie eine weitere Erhöhung.
- Der Bestandsschutz knüpft daran an, wann Sie Ihre Ansässigkeit verlegt haben, nicht daran, wann Sie eingereicht haben. Wer seine zivilrechtliche Ansässigkeit bis zum 31. Dezember 2025 verlegt hat, behält den Satz von EUR 200.000. Einen Tag später kostet es EUR 100.000 pro Jahr für bis zu 15 Jahre.
- Einkünfte aus italienischer Quelle liegen vollständig außerhalb des Regimes und werden mit bis zu rund 47,2 % besteuert.
- Veräußerungsgewinne aus qualifizierten Beteiligungen sind in den ersten fünf Jahren von der Ersatzsteuer ausgenommen. Das ist eine bekannte Falle für Gründer, die kurz nach der Ankunft einen Exit planen.
- Ausländische Steueranrechnungen stehen gegen die Ersatzsteuer nicht zur Verfügung. Ausländische Quellensteuer ist reiner Verlust.
- Sie können bestimmte Jurisdiktionen aus dem Regime herausnehmen, diese Wahl ist für die betreffenden Staaten aber unwiderruflich. Sobald Sie das tun, fallen diese Einkünfte wieder unter die volle italienische Besteuerung und unter IVIE und IVAFE.
- Italien wendet weiterhin Hinzurechnungsbesteuerung und eine Wegzugsteuer an. Das Regime schaltet beides für Gesellschaftsstrukturen nicht ab.
- Es gilt eine harte Grenze von 15 Jahren ohne Verlängerung. Der Widerruf wegen Nichtzahlung wirkt rückwirkend.