Montenegro · Unternehmen & Gründer
Befristeter Aufenthalt über Firmengründung und Selbstanstellung
Offen und von den Immobilienänderungen im Januar 2026 nicht betroffen. Stammkapital ab EUR 1, zuzüglich Betriebskosten.
Für die meisten Mandanten ist dies das bessere Instrument als der Immobilienweg. Er kostet einen Bruchteil von EUR 150.000, ist von den Änderungen im Januar 2026 nicht betroffen und erlaubt, anders als die Immobilienerlaubnis, tatsächlich wirtschaftliche Tätigkeit in Montenegro. Berater greifen standardmäßig zum Immobilienweg, weil er eine Provision erzeugt. Der Weg über die Gesellschaft dient dem Mandanten in der Regel besser.
Qualifizierende Wege
Mindeststammkapital von EUR 1. Der Aufenthalt ergibt sich aus der Anstellung in der eigenen Gesellschaft.
Die Fakten
- Mindestinvestition
- €1
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- EUR 2.000–5.000 für die Gründung, zuzüglich EUR 200–500 im Monat für Buchhaltung und Lohnabrechnung.
- Art des Wegs
- Unternehmen & Gründer
- Zeitrahmen
- 1–3 Monate (Firmeneintragung plus Erteilung der Erlaubnis.)
- Physische Anwesenheit
- Erforderlich, um die Frist von 5 Jahren bis zum Daueraufenthalt aufzubauen.
- Familie
- EhepartnerMinderjährige Kinder
- Daueraufenthalt
- 5 Jahre ununterbrochener Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- 10 Jahre, mit zwingendem Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit
- Sprachtest
- Montenegrinisch auf Grundstufenniveau
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Nicht erlaubt: Sie müssten verzichten
- Anforderungen
- eingetragene montenegrinische GesellschaftArbeitsvertrag mit der eigenen GesellschaftNachweis der UnterkunftKrankenversicherungeinwandfreies Führungszeugnis
- Die Verzichtsfalle gilt identisch. Das ist eine Wette auf den Aufenthalt, nicht auf die Staatsbürgerschaft.
- Die Selbstanstellung ist zwingend. Die Gesellschaft zu besitzen reicht nicht, und Lohnabrechnung plus Sozialabgaben folgen.
- Die Körperschaftsteuer von 9 % wird durch die am 10. März 2026 im Amtsblatt veröffentlichte Pillar-Two-DMTT für Gruppen im Anwendungsbereich eingehegt. Kleine Strukturen sind nicht betroffen, aber die Richtung steht fest.
- Hinzurechnungsregeln, Wegzugsbesteuerung und die Feinheiten der Kollisionsregeln zur Ansässigkeit ließen sich aus Primärquellen nicht bestätigen.
- Montenegro nutzt den Euro, ohne in der Eurozone zu sein. Es hat keine eigene Zentralbank und keinen Kreditgeber letzter Instanz.