Neuseeland · Aufenthalt durch Investition
Active Investor Plus Visa (Investorenvisum)
Das Programm wurde zum 1. April 2025 in zwei Kategorien neu aufgebaut, Growth und Balanced. Die Englischanforderung wurde ersatzlos gestrichen, und die Anwesenheitspflicht wurde gekürzt. Seither hat es sich weiter gelockert. Ab Februar 2026 dürfen im Ausland lebende AIP-Inhaber ein neuseeländisches Wohnhaus im Wert von NZD 5 Mio. oder mehr kaufen oder bauen. Ab dem 1. Juni 2026 dürfen Growth-Antragsteller bis zu 20 % der Investition in qualifizierende Philanthropie lenken.
Das ist die erfolgreichste Neubepreisung eines Investorenvisums, die es im letzten Jahrzehnt irgendwo gegeben hat. In den ersten 14 Monaten gab es 734 Anträge für 2.390 Personen, gegenüber 116 Anträgen in zweieinhalb Jahren unter den alten Bedingungen. Visum und Pass sind allerdings zwei verschiedene Produkte. Das Visum verlangt 21 Tage, der Pass verlangt 1.350, und in dieser Lücke scheitern die Pläne der meisten Familien still und leise.
Qualifizierende Wege
Eine Haltedauer von 36 Monaten, beschränkt allein auf risikoreichere Anlagen: verwaltete Fonds und Direktbeteiligungen an neuseeländischen Unternehmen. Ab dem 1. Juni 2026 dürfen bis zu 20 % in qualifizierende Philanthropie fließen.
Eine Haltedauer von 60 Monaten, mit einem breiteren Menü einschließlich Anleihen, börsennotierter Aktien und neuer Wohn-, Gewerbe- oder Industrieentwicklung.
Die Fakten
- Mindestinvestition
- 5M NZD
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- NZD 5 Mio. für Growth oder NZD 10 Mio. für Balanced an Risikokapital, dazu INZ-Antragsgebühren ab etwa NZD 27.470, die den Hauptantragsteller und die engste Familie abdecken. Das ist vor Kosten für Rechtsberatung, Migrationsberatung und Fondsmanagement.
- Art des Wegs
- Aufenthalt durch Investition
- Zeitrahmen
- 6–15 Monate (INZ berichtet von durchschnittlich 36 Arbeitstagen bis zur Genehmigung, sobald der Investitionsnachweis eingereicht ist. Diese Uhr beginnt allerdings erst nach der Genehmigung im Grundsatz. Antragsteller haben danach 6 Monate (um 6 verlängerbar), um das Kapital zu platzieren.)
- Physische Anwesenheit
- Growth: 21 Tage in Neuseeland über den 36-monatigen Investitionszeitraum. Balanced: 105 Tage über 60 Monate, reduziert um 14 Tage für jede weitere NZD 1 Mio., die in Vermögenswerte der Kategorie Growth fließt, bis auf eine Untergrenze von 63 Tagen.
- Familie
- Ein Partner in einer echten und dauerhaften BeziehungUnterhaltsberechtigte Kinder bis 24 Jahre
- Daueraufenthalt
- Ein Resident Visa wird vorab erteilt. Das Permanent Resident Visa folgt, sobald die Investitions- und Anwesenheitsbedingungen erfüllt sind, also nach 36 Monaten (Growth) oder 60 Monaten (Balanced).
- Staatsbürgerschaft
- 5 Jahre als Ansässiger. Die Staatsbürgerschaft durch Verleihung verlangt jedoch gesondert 1.350 Tage physischer Anwesenheit in Neuseeland, darunter mindestens 240 Tage in jedem dieser 5 Jahre.
- Sprachtest
- Für das Visum gibt es seit April 2025 keinen Sprachtest. Die Staatsbürgerschaft durch Verleihung verlangt weiterhin, dass der Antragsteller Englisch versteht und spricht. Ab Mitte 2027 werden die meisten erwachsenen Antragsteller zusätzlich einen formellen Staatsbürgerschaftstest ablegen müssen.
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Anforderungen
- NZD 5 Mio. für Growth oder NZD 10 Mio. für Balanced in zulässigen Investitionen, überwiesen über das Bankensystem.Die Mittel müssen rechtmäßig erworben sein, und Herkunft der Mittel wie des Vermögens werden geprüft.Die Investition muss innerhalb von 6 Monaten nach der Genehmigung im Grundsatz erfolgen. Eine einmalige Verlängerung um 6 Monate ist möglich.Erfüllung der Gesundheits- und LeumundsanforderungenKeine EnglischanforderungKeine Altersgrenze
- Die 21-Tage-Regel der Kategorie Growth kauft Ansässigkeit, nicht Staatsbürgerschaft. Die neuseeländische Staatsbürgerschaft verlangt 1.350 Tage, darunter 240 Tage in jedem einzelnen von fünf Jahren. Wer AIP als Weg zum Pass vermarktet, übergeht eine Lücke von zwei Größenordnungen.
- Eine Genehmigung im Grundsatz ist kein Resident Visa. Zum 24. Mai 2026 waren 734 Anträge eingereicht, 299 im Grundsatz genehmigt und nur 294 tatsächlich bewilligt, also rund 40 %. Der Rest ist noch in Bearbeitung oder platziert noch Kapital.
- Das FIF-Regime ist der eigentliche Preis des Lebens hier, und es beginnt an dem Tag, an dem die Übergangsbefreiung endet. Siehe den Eintrag zur Transitional Residency. Das ist das mit Abstand am wenigsten offengelegte Merkmal des Programms.
- Kapital der Kategorie Growth steht wirklich im Risiko. Es darf nicht in Anleihen oder börsennotierten Aktien liegen. Es muss in verwaltete Fonds oder Direktbeteiligungen an neuseeländischen Unternehmen fließen. Ein Verlust des Kapitals macht die Visumsbedingungen nicht hinfällig. Er bedeutet schlicht, dass das Kapital weg ist.
- Nur 122 von 734 Anträgen entschieden sich für Balanced. Bei NZD 10 Mio. für ein risikoärmeres Menü ignoriert der Markt es weitgehend, was mehr über die Bepreisung aussagt als über die Risikobereitschaft.
- Sechs Monate zur Platzierung ab der Genehmigung im Grundsatz sind knapp für NZD 5 Mio., die in illiquide Privatmarktanlagen gehen. Eine Verlängerung gibt es, sie ist aber nicht automatisch.
- Die Vergünstigung für Wohnimmobilien ist eng gefasst. Ein Haus, mindestens NZD 5 Mio., und sie hebt das weitergehende Regime des Overseas Investment Act für sensible Grundstücke nicht auf.
- Die Politik hat sich in vier Jahren nun dreimal bewegt. Investor 1/2 wurden 2022 geschlossen, AIP kam 2022, AIP wurde 2025 neu aufgebaut und 2026 zweimal nachjustiert. So bewegliche Rahmenbedingungen können sich erneut verschieben.