Polen · Unternehmen & Gründer

Befristeter Aufenthaltstitel für unternehmerische Tätigkeit

Offen Zuletzt geprüft Juli 2026

Offen. Ab 2026 werden Anträge ausschließlich online über das System MOS gestellt.

Polen hat zu keinem Preis einen Investorenweg. Das ist die einzige geschäftsbasierte Möglichkeit, und sie hängt am tatsächlichen Ertrag oder an der Lohnsumme der Gesellschaft statt an einer Kapitaleinlage. Die Struktur ist entscheidend. Ein Vorstandsmitglied mit Anteilen erhält diesen Titel. Ein Vorstandsmitglied ohne Anteile erhält stattdessen einen kombinierten Arbeits- und Aufenthaltstitel.

Qualifizierende Wege

Gesellschaft mit ausreichendem Ertrag

Im vorangegangenen Steuerjahr muss die Gesellschaft einen Ertrag von mindestens dem 12-Fachen des durchschnittlichen monatlichen Bruttolohns in der Woiwodschaft ihrer Registrierung erzielt haben.

Gesellschaft, die Polen beschäftigt

Alternative: Die Gesellschaft kann stattdessen mindestens 2 Polen oder arbeitsberechtigte Ausländer für mindestens 1 Jahr vor der Antragstellung beschäftigen.

Die Fakten

Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
Eine Kapitalschwelle gibt es nicht. Die Hürde sind der Ertrag oder die Lohnsumme der Gesellschaft. Hinzu kommt eine Untergrenze beim persönlichen Einkommen: PLN 1.010 netto im Monat für einen alleinstehenden Antragsteller oder PLN 823 je Familienangehörigem.
Art des Wegs
Unternehmen & Gründer
Zeitrahmen
3–12 Monate (Die Rückstände der Woiwodschaftsämter schwanken stark. Masowien ist das langsamste.)
Physische Anwesenheit
Echte unternehmerische Tätigkeit in Polen.
Familie
EhepartnerMinderjährige Kinder
Daueraufenthalt
In der Regel 5 Jahre ununterbrochenen Aufenthalts.
Staatsbürgerschaft
3 Jahre Besitz des dauerhaften Aufenthalts, dazu ein Polnischzertifikat auf Niveau B1. Beachten Sie den Hinweis zur anstehenden Reform bei den Fallstricken unten.
Sprachtest
Polnischzertifikat auf Niveau B1.
Doppelte Staatsbürgerschaft
Erlaubt
Anforderungen
Ertrag der Gesellschaft von mindestens dem 12-Fachen des durchschnittlichen monatlichen Bruttolohns der Woiwodschaft im vorangegangenen Steuerjahr oder 2 Beschäftigte, die mindestens 1 Jahr gehalten werdenPersönliches Einkommen von mindestens PLN 1.010 netto im Monat oder PLN 823 je FamilienangehörigemAnteilsbesitz, wenn Sie als Vorstandsmitglied beantragen
Was schiefgehen kann
  • In Polen gibt es zu keinem Preis einen Investoren- oder Golden-Visa-Weg. Wer einen anbietet, verkauft etwas anderes.
  • Der Ertragstest knüpft an den Durchschnittslohn der Woiwodschaft an, die Schwelle hängt also davon ab, wo die Gesellschaft registriert ist.
  • Vorstandsmitglieder ohne Anteile fallen aus diesem Titel heraus. Sie brauchen stattdessen einen kombinierten Arbeits- und Aufenthaltstitel. Bringen Sie zuerst die Struktur in Ordnung.
  • Ab 2026 erfolgen Einreichungen ausschließlich online über MOS.
  • Der Endpunkt Staatsbürgerschaft wird gerade aktiv reformiert. Siehe den Eintrag zur polnischen Staatsangehörigkeitsreform.
Quellen (2)

Weg zu Daueraufenthalt und Staatsbürgerschaft

Daueraufenthalt. In der Regel 5 Jahre ununterbrochenen Aufenthalts.

Staatsbürgerschaft. 3 Jahre Besitz des dauerhaften Aufenthalts, dazu ein Polnischzertifikat auf Niveau B1. Beachten Sie den Hinweis zur anstehenden Reform bei den Fallstricken unten.

Sprachtest. Polnischzertifikat auf Niveau B1.

Doppelte Staatsbürgerschaft. Erlaubt

Häufige Fragen

Wie lange dauert es bis zur Staatsbürgerschaft über das Befristeter Aufenthaltstitel für unternehmerische Tätigkeit?

3 Jahre Besitz des dauerhaften Aufenthalts, dazu ein Polnischzertifikat auf Niveau B1. Beachten Sie den Hinweis zur anstehenden Reform bei den Fallstricken unten. Es gilt eine Sprachanforderung: polnischzertifikat auf Niveau B1.

Wie viel Zeit muss ich in Polen verbringen?

Echte unternehmerische Tätigkeit in Polen.

Wen kann ich in den Antrag einbeziehen?

Ehepartner; Minderjährige Kinder.

Bevor Sie hierfür Kapital binden

Nennen Sie uns Ihre Staatsbürgerschaft, Ihre Steuerlast und wo Ihre Familie in zehn Jahren sein möchte. Wenn dieser Weg für Sie falsch ist, sagen wir es.

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