Polen · Steuerregime
Pauschalsteuer auf ausländische Einkünfte für Neuansässige (Ryczalt od przychodow zagranicznych)
Seit 2022 in Kraft und weiterhin offen. Das ist Polens Antwort auf die italienischen und griechischen Pauschalsteuerregime, und es fällt spürbar günstiger aus als die italienischen EUR 200.000.
Mit rund EUR 46.000 pro Jahr für unbegrenzte ausländische Einkünfte unterbietet das Italiens Regime über EUR 200.000 mit großem Abstand. Familienangehörige kommen mit je PLN 100.000 hinzu, ohne eigene Investitionspflicht. Für eine Familie mit hohen ausländischen passiven Einkünften und ohne niedrig besteuerte Holdinggesellschaft ist das eines der preiswertesten Regime Europas, und kaum jemand bewirbt es.
Qualifizierende Wege
Pauschal PLN 200.000 pro Jahr decken sämtliche Einkünfte aus ausländischen Quellen ab, unabhängig von deren Höhe. Diese ausländischen Einkünfte müssen weder gesondert erklärt noch aufgezeichnet werden.
Je PLN 100.000 pro Jahr, ohne eigene Investitionspflicht
Die Fakten
- Minimum
- 200k PLN
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- PLN 200.000 pro Jahr, rund EUR 46.000, dazu verpflichtend PLN 100.000 pro Jahr, die in qualifizierende polnische gemeinnützige Bereiche wie Wissenschaft, Bildung, Kultur oder Sport investiert werden
- Art des Wegs
- Steuerregime, kein Visum
- Physische Anwesenheit
- Erforderlich ist die polnische steuerliche Ansässigkeit. Das bedeutet entweder 183 Tage im Land oder den Mittelpunkt der Lebensinteressen dort.
- Familie
- Ehepartner und Familienangehörige kommen mit je PLN 100.000 pro Jahr hinzu
- Daueraufenthalt
- Nicht zutreffend. Das ist ein Steuerregime und kein aufenthaltsrechtlicher Status, Sie brauchen also ein gesondertes Aufenthaltsrecht.
- Staatsbürgerschaft
- Nicht zutreffend, wobei zu beachten ist, dass der Regierungsentwurf zum Staatsangehörigkeitsrecht eine polnische steuerliche Ansässigkeit voraussetzen würde
- Sprachtest
- nicht zutreffend
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Anforderungen
- in 5 der 6 vorangegangenen Jahre nicht in Polen steuerlich ansässigWahl des Regimes bis zum 31. Januar des Jahres nach dem Umzugmindestens PLN 100.000 pro Jahr, investiert in qualifizierende polnische gemeinnützige Bereicheeine gesonderte Rechtsgrundlage für den Aufenthalt in Polen
- DIE FALLE: Einkünfte aus der Hinzurechnungsbesteuerung sind ausdrücklich vom Regime ausgenommen. Sitzt Ihr Vermögen in einer niedrig besteuerten ausländischen Holdinggesellschaft, kommt die polnische Hinzurechnungsbesteuerung mit 19 % obendrauf zu den PLN 200.000. Das Regime schirmt hier nichts ab. Polens Regeln zur Hinzurechnungsbesteuerung greifen bei natürlichen Personen. Die tschechischen tun das nicht. Prüfen Sie die Holdingstruktur vor dem Umzug, nicht danach.
- Sie dürfen in mindestens 5 der 6 Jahre vor dem Umzug nicht in Polen steuerlich ansässig gewesen sein.
- Die Frist für die Wahl des Regimes endet am 31. Januar des Jahres nach dem Umzug. Versäumen Sie sie, ist das Jahr verloren.
- Die Investitionspflicht von PLN 100.000 pro Jahr ist eine echte jährliche Zusatzbelastung neben den PLN 200.000.
- Die Laufzeit ist auf 10 aufeinanderfolgende Jahre begrenzt.
- Polen erhebt eine Wegzugsteuer für natürliche Personen von 19 % oberhalb von PLN 4 Mio. an Vermögenswerten. Denken Sie über den Ausstieg nach, bevor Sie einsteigen.
- Das ist ausschließlich ein Steuerregime. Es verleiht kein Recht, in Polen zu leben. Sie brauchen eine gesonderte aufenthaltsrechtliche Grundlage.