Polen · Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung
Polnische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung und Anerkennung
OFFEN UND UNVERÄNDERT. Der breit berichtete Wechsel von 3 auf 10 Jahre ist nicht eingetreten. Die Anerkennung als polnischer Staatsbürger setzt weiterhin 3 Jahre ununterbrochenen Aufenthalts mit einem Titel für den dauerhaften Aufenthalt voraus, dazu ein Polnischzertifikat auf Niveau B1. Drei gesonderte Gesetzentwürfe sind im Spiel. Einer ist bereits abgelehnt.
Der Markt hat verbreitet berichtet, Polen sei zu einer Voraussetzung von 10 Jahren für die Staatsbürgerschaft übergegangen. Das ist nicht geschehen. Der PiS-Entwurf mit 10 Jahren, Sprachniveau C1 und einer staatlichen Prüfung wurde am 9. Januar 2026 vom Sejm mit 240 zu 200 Stimmen abgelehnt. Die Richtung der Entwicklung ist aber real, und das akute Risiko ist der 8-Jahres-Entwurf der Regierung. Die richtige Reaktion heißt Eile, nicht Panik.
Qualifizierende Wege
3 Jahre ununterbrochenen Aufenthalts mit einem Titel für den dauerhaften Aufenthalt, dazu Polnisch auf Niveau B1. Inhaber einer Karta Polaka und Inhaber des dauerhaften Aufenthalts aufgrund polnischer Abstammung brauchen nur 1 Jahr.
Die Fakten
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Nur Verwaltungsgebühren
- Art des Wegs
- Über Aufenthalt
- Zeitrahmen
- 6–24 Monate (Verfügbar, sobald die Aufenthaltszeit erfüllt ist)
- Physische Anwesenheit
- 3 Jahre ununterbrochenen Aufenthalts mit dauerhaftem Aufenthaltsstatus
- Familie
- Jeder Antragsteller kommt gesondert infrage. Minderjährige Kinder können einbezogen werden
- Daueraufenthalt
- Der dauerhafte Aufenthalt ist die Voraussetzung
- Staatsbürgerschaft
- 3 Jahre mit dauerhaftem Aufenthalt, oder 1 Jahr für Inhaber einer Karta Polaka
- Sprachtest
- Polnischzertifikat auf Niveau B1
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Anforderungen
- 3 Jahre ununterbrochenen Aufenthalts mit einem Titel für den dauerhaften AufenthaltEin Polnischzertifikat auf Niveau B1Ein stabiles, regelmäßiges Einkommen und ein Rechtstitel an einer Wohnung
- DAS AKUTE RISIKO ist der Entwurf der Regierung selbst, vorgelegt vom Innenministerium am 10. Oktober 2025. Er verlangt insgesamt 8 Jahre, zusammengesetzt aus 3 Jahren befristetem und 5 Jahren dauerhaftem Aufenthalt, dazu eine zweimal jährlich abgehaltene Prüfung in Staatsbürgerkunde und Geschichte, verpflichtendes Polnisch, eine unterzeichnete Loyalitätserklärung und die Voraussetzung einer polnischen steuerlichen Ansässigkeit. Er würde außerdem den Weg über die Karta Polaka von 1 Jahr auf 3 Jahre dehnen. Mitte 2026 war er noch nicht im Sejm eingebracht, trägt aber die stillschweigende Zustimmung des Präsidenten. Er wurde eigens in die Ausarbeitung einbezogen, um seine Unterschrift zu sichern. Das ist der Punkt, den es zu beobachten gilt.
- Der PiS-Entwurf, der 10 Jahre, Polnisch auf Niveau C1 und eine staatliche Prüfung verlangte, wurde am 9. Januar 2026 in erster Lesung mit 240 zu 200 Stimmen abgelehnt. Jeder Bericht, wonach Polen zu einer Voraussetzung von 10 Jahren übergegangen sei, ist falsch.
- Ein gesonderter Entwurf des Präsidenten, der den Übergang von 3 auf 10 Jahre vorschlägt, liegt weiterhin auf dem Tisch. Wir konnten nicht bestätigen, wo genau er verfahrensmäßig steht, da prezydent.pl HTTP 403 zurückgab.
- Die Ermessensverleihungen der Staatsbürgerschaft durch den Präsidenten nach Artikel 18, ohne Aufenthaltsvoraussetzung, sind unter Nawrocki auf ein Rinnsal geschrumpft. Behandeln Sie diesen Weg für die Planung als nicht funktionsfähig.
- Nichts davon berührt die Bestätigung der Staatsangehörigkeit durch Abstammung. Dieses Verfahren bestätigt einen Status, den Sie bereits haben. Es verleiht keinen neuen.