Spanien · Passives Einkommen

Aufenthaltsvisum ohne Erwerbstätigkeit (Visado de residencia no lucrativa)

Offen Zuletzt geprüft Juli 2026

Offen. Die Einkommensvoraussetzung beträgt 400 % des IPREM für den Hauptantragsteller zuzüglich 100 % des IPREM je unterhaltsberechtigter Person. Weithin wird das für 2026 mit rund EUR 2.400/Monat angegeben, doch der IPREM wird jährlich im Staatshaushalt festgesetzt und in den letzten Jahren fortgeschrieben. Prüfen Sie den aktuellen Wert beim Konsulat, bevor Sie sich darauf verlassen.

Das NLV ist das, was einem spanischen Golden Visa am nächsten kommt, und es ist ein schlechter Ersatz. Erwerbstätigkeit ist überhaupt nicht erlaubt, nach der Lesart der meisten Konsulate auch keine Remote-Arbeit. Die Steueransässigkeit zu spanischen Sätzen ist zwingend, mit voller Vermögensteuerbelastung. Es ist ein Ruhestandsvisum, zu dem UHNW-Familien nun mangels Alternativen gedrängt werden, und die steuerliche Rechnung geht häufig nicht auf.

Qualifizierende Wege

€28.8k
Passive Einkünfte oder ausreichende Ersparnisse

Rund EUR 2.400/Monat (400 % des IPREM) für den Hauptantragsteller, dazu rund EUR 600/Monat (100 % des IPREM) je unterhaltsberechtigter Person. Manche Konsulate akzeptieren liquide Ersparnisse anstelle laufender Einkünfte.

Die Fakten

Minimum
€28.8k
Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
EUR 2.000 bis 5.000 an Konsular- und Rechtskosten, dazu eine verpflichtende private Krankenversicherung ohne Selbstbeteiligung.
Art des Wegs
Einkommensnachweis
Zeitrahmen
2–6 Monate (Die konsularische Entscheidung kommt in der Regel innerhalb von 1 bis 3 Monaten. Die TIE-Karte wird nach der Einreise ausgestellt.)
Physische Anwesenheit
Mindestens 183 Tage pro Jahr. Das NLV verlangt, dass Sie steuerlich ansässig sind, und Verlängerungen werden bei Abwesenheit verweigert.
Familie
Ehepartner oder eingetragener LebenspartnerUnterhaltsberechtigte KinderUnterhaltsberechtigte Verwandte in aufsteigender Linie
Daueraufenthalt
5 Jahre
Staatsbürgerschaft
10 Jahre (2 Jahre für Staatsangehörige iberoamerikanischer Länder, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas und Portugals sowie für sephardische Juden)
Sprachtest
DELE A2 sowie der Test CCSE
Doppelte Staatsbürgerschaft
Nicht erlaubt: Sie müssten verzichten
Anforderungen
Staatsangehörigkeit außerhalb der EU, des EWR und der Schweizausreichende passive Einkünfte oder Ersparnisse in Höhe von 400 % des IPREM zuzüglich 100 % je unterhaltsberechtigter Personvollumfängliche private Krankenversicherung eines in Spanien zugelassenen Versicherers, ohne Selbstbeteiligungärztliches Attest, das bestätigt, dass keine Krankheiten mit Bedeutung für die öffentliche Gesundheit vorliegeneinwandfreies Führungszeugnis für die letzten 5 Jahre, mit ApostilleVerpflichtung, in Spanien nicht zu arbeitenAufenthalt von mindestens 183 Tagen pro Jahr
Was schiefgehen kann
  • Erwerbstätigkeit jeder Art ist unzulässig, und die meisten Konsulate lesen das so, dass auch Remote-Arbeit für ausländische Arbeitgeber darunterfällt. Wer das NLV als verdecktes Visum für digitale Nomaden nutzt, riskiert die Ablehnung bei der Verlängerung. Genau dafür gibt es das DNV.
  • Das NLV erzwingt die spanische Steueransässigkeit, was Welteinkommen mit bis zu 54 %, die Meldung nach Modelo 720, die regionale Vermögensteuer und die Solidaritätsteuer auf große Vermögen bedeutet. Für eine Familie mit EUR 10 Mio. und mehr können daraus jährliche Kosten im siebenstelligen Bereich werden. Das Visum selbst ist günstig. Die Folge ist es nicht.
  • Die regionale Vermögensteuerplanung ist weitgehend neutralisiert. Die Erlasse von 100 % auf die Patrimonio in Madrid und Andalusien helfen nicht mehr, weil die staatliche Solidaritätsteuer schlicht einzieht, worauf die Region verzichtet.
  • Der IPREM-Wert wird jährlich festgesetzt und wurde in den jüngsten Haushalten fortgeschrieben. Die für 2026 genannten Schwellen weichen je nach Quelle voneinander ab. Prüfen Sie sie beim konkreten Konsulat nach.
  • Die Krankenversicherung muss vollen Schutz bieten, von einem in Spanien zugelassenen Versicherer stammen und ohne Selbstbeteiligung sowie ohne Wartezeiten sein. Reisepolicen und viele internationale Tarife werden abgelehnt.

Weg zu Daueraufenthalt und Staatsbürgerschaft

Daueraufenthalt. 5 Jahre

Staatsbürgerschaft. 10 Jahre (2 Jahre für Staatsangehörige iberoamerikanischer Länder, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas und Portugals sowie für sephardische Juden)

Sprachtest. DELE A2 sowie der Test CCSE

Doppelte Staatsbürgerschaft. Nicht erlaubt: Sie müssten verzichten

Häufige Fragen

Wie lange dauert es bis zur Staatsbürgerschaft über das Aufenthaltsvisum ohne Erwerbstätigkeit (Visado de residencia no lucrativa)?

10 Jahre (2 Jahre für Staatsangehörige iberoamerikanischer Länder, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas und Portugals sowie für sephardische Juden). Es gilt eine Sprachanforderung: dELE A2 sowie der Test CCSE.

Was kostet das Aufenthaltsvisum ohne Erwerbstätigkeit (Visado de residencia no lucrativa)?

Die Mindestinvestition beträgt €28.8k. EUR 2.000 bis 5.000 an Konsular- und Rechtskosten, dazu eine verpflichtende private Krankenversicherung ohne Selbstbeteiligung.

Wie viel Zeit muss ich in Spanien verbringen?

Mindestens 183 Tage pro Jahr. Das NLV verlangt, dass Sie steuerlich ansässig sind, und Verlängerungen werden bei Abwesenheit verweigert.

Wen kann ich in den Antrag einbeziehen?

Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner; Unterhaltsberechtigte Kinder; Unterhaltsberechtigte Verwandte in aufsteigender Linie.

Bevor Sie hierfür Kapital binden

Nennen Sie uns Ihre Staatsbürgerschaft, Ihre Steuerlast und wo Ihre Familie in zehn Jahren sein möchte. Wenn dieser Weg für Sie falsch ist, sagen wir es.

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