Spanien · Passives Einkommen
Aufenthaltsvisum ohne Erwerbstätigkeit (Visado de residencia no lucrativa)
Offen. Die Einkommensvoraussetzung beträgt 400 % des IPREM für den Hauptantragsteller zuzüglich 100 % des IPREM je unterhaltsberechtigter Person. Weithin wird das für 2026 mit rund EUR 2.400/Monat angegeben, doch der IPREM wird jährlich im Staatshaushalt festgesetzt und in den letzten Jahren fortgeschrieben. Prüfen Sie den aktuellen Wert beim Konsulat, bevor Sie sich darauf verlassen.
Das NLV ist das, was einem spanischen Golden Visa am nächsten kommt, und es ist ein schlechter Ersatz. Erwerbstätigkeit ist überhaupt nicht erlaubt, nach der Lesart der meisten Konsulate auch keine Remote-Arbeit. Die Steueransässigkeit zu spanischen Sätzen ist zwingend, mit voller Vermögensteuerbelastung. Es ist ein Ruhestandsvisum, zu dem UHNW-Familien nun mangels Alternativen gedrängt werden, und die steuerliche Rechnung geht häufig nicht auf.
Qualifizierende Wege
Rund EUR 2.400/Monat (400 % des IPREM) für den Hauptantragsteller, dazu rund EUR 600/Monat (100 % des IPREM) je unterhaltsberechtigter Person. Manche Konsulate akzeptieren liquide Ersparnisse anstelle laufender Einkünfte.
Die Fakten
- Minimum
- €28.8k
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- EUR 2.000 bis 5.000 an Konsular- und Rechtskosten, dazu eine verpflichtende private Krankenversicherung ohne Selbstbeteiligung.
- Art des Wegs
- Einkommensnachweis
- Zeitrahmen
- 2–6 Monate (Die konsularische Entscheidung kommt in der Regel innerhalb von 1 bis 3 Monaten. Die TIE-Karte wird nach der Einreise ausgestellt.)
- Physische Anwesenheit
- Mindestens 183 Tage pro Jahr. Das NLV verlangt, dass Sie steuerlich ansässig sind, und Verlängerungen werden bei Abwesenheit verweigert.
- Familie
- Ehepartner oder eingetragener LebenspartnerUnterhaltsberechtigte KinderUnterhaltsberechtigte Verwandte in aufsteigender Linie
- Daueraufenthalt
- 5 Jahre
- Staatsbürgerschaft
- 10 Jahre (2 Jahre für Staatsangehörige iberoamerikanischer Länder, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas und Portugals sowie für sephardische Juden)
- Sprachtest
- DELE A2 sowie der Test CCSE
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Nicht erlaubt: Sie müssten verzichten
- Anforderungen
- Staatsangehörigkeit außerhalb der EU, des EWR und der Schweizausreichende passive Einkünfte oder Ersparnisse in Höhe von 400 % des IPREM zuzüglich 100 % je unterhaltsberechtigter Personvollumfängliche private Krankenversicherung eines in Spanien zugelassenen Versicherers, ohne Selbstbeteiligungärztliches Attest, das bestätigt, dass keine Krankheiten mit Bedeutung für die öffentliche Gesundheit vorliegeneinwandfreies Führungszeugnis für die letzten 5 Jahre, mit ApostilleVerpflichtung, in Spanien nicht zu arbeitenAufenthalt von mindestens 183 Tagen pro Jahr
- Erwerbstätigkeit jeder Art ist unzulässig, und die meisten Konsulate lesen das so, dass auch Remote-Arbeit für ausländische Arbeitgeber darunterfällt. Wer das NLV als verdecktes Visum für digitale Nomaden nutzt, riskiert die Ablehnung bei der Verlängerung. Genau dafür gibt es das DNV.
- Das NLV erzwingt die spanische Steueransässigkeit, was Welteinkommen mit bis zu 54 %, die Meldung nach Modelo 720, die regionale Vermögensteuer und die Solidaritätsteuer auf große Vermögen bedeutet. Für eine Familie mit EUR 10 Mio. und mehr können daraus jährliche Kosten im siebenstelligen Bereich werden. Das Visum selbst ist günstig. Die Folge ist es nicht.
- Die regionale Vermögensteuerplanung ist weitgehend neutralisiert. Die Erlasse von 100 % auf die Patrimonio in Madrid und Andalusien helfen nicht mehr, weil die staatliche Solidaritätsteuer schlicht einzieht, worauf die Region verzichtet.
- Der IPREM-Wert wird jährlich festgesetzt und wurde in den jüngsten Haushalten fortgeschrieben. Die für 2026 genannten Schwellen weichen je nach Quelle voneinander ab. Prüfen Sie sie beim konkreten Konsulat nach.
- Die Krankenversicherung muss vollen Schutz bieten, von einem in Spanien zugelassenen Versicherer stammen und ohne Selbstbeteiligung sowie ohne Wartezeiten sein. Reisepolicen und viele internationale Tarife werden abgelehnt.