Spanien · Aufenthalt durch Investition
Aufenthaltstitel für Investoren (Visado de residencia para inversores)
Abgeschafft. Das Organgesetz 1/2025 vom 2. Januar 2025, veröffentlicht im BOE am 3. Januar 2025, hat die Artikel 63 bis 67 des Gesetzes 14/2013 aufgehoben. Seit dem 3. April 2025 werden keine neuen Anträge mehr angenommen. Nichts ist an seine Stelle getreten. Spanien hat sich bewusst gegen einen Nachfolgeweg für Investitionen entschieden.
Spaniens Entscheidung, sein Programm zu beenden, ist das deutlichste Signal in Europa dafür, dass Aufenthalt gegen passives Kapital in den großen EU-Staaten politisch erledigt ist. Getötet wurde es wegen der Bezahlbarkeit von Wohnraum, nicht aus Sicherheitsgründen, und ein Ersatz wurde nicht angeboten. Die erklärte Haltung der Regierung lautet, Spanien wolle produktive Investitionen und keine Vermögenskäufe. Bestehende Titel überleben, doch der Weg selbst ist ein toter Buchstabe.
Qualifizierende Wege
Am 3. April 2025 geschlossen. Dieser Weg war das politische Ziel.
Am 3. April 2025 geschlossen
Am 3. April 2025 geschlossen
Am 3. April 2025 geschlossen
Am 3. April 2025 geschlossen
Die Fakten
- Mindestinvestition
- €500k
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Nicht zutreffend. Das Programm wurde abgeschafft.
- Art des Wegs
- Aufenthalt durch Investition
- Physische Anwesenheit
- Die Regel verlangte einen Besuch pro Jahr, um den Titel zu erhalten. Eine Mindestaufenthaltsdauer gab es nicht.
- Daueraufenthalt
- Für bestehende Inhaber 5 Jahre
- Staatsbürgerschaft
- Für bestehende Inhaber gilt die Voraussetzung von 10 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts (2 Jahre für Staatsangehörige iberoamerikanischer Länder, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas, Portugals sowie für sephardische Juden). Jahre mit dem Golden Visa zählen dafür nur, wenn der Inhaber tatsächlich ansässig war.
- Sprachtest
- Die Sprachprüfung DELE A2 sowie der Test CCSE zu Verfassungs- und soziokulturellem Wissen.
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Nicht erlaubt: Sie müssten verzichten
- Das Programm ist weg. Jede Werbung aus dem Jahr 2026, die noch ein spanisches Golden Visa für EUR 500.000 anbietet, ist betrügerisch oder fahrlässig. Das ist die mit Abstand häufigste veraltete Information in der Branche.
- Der Bestandsschutz ist real, aber begrenzt. Vor dem 3. April 2025 eingereichte Anträge werden nach altem Recht bearbeitet. Bereits erteilte Titel bleiben bis zum angegebenen Ablauf gültig und sind nach dem Rahmen verlängerbar, der bei der Ersterteilung galt. Auf neue Familienangehörige lassen sie sich nicht unbegrenzt übertragen. Holen Sie Rat ein, bevor Sie von einer Verlängerung ausgehen.
- Zur Staatsbürgerschaft hat das Golden Visa ohnehin nie effizient geführt. Spanien verlangt für die meisten Staatsangehörigkeiten 10 Jahre tatsächlichen Aufenthalt und lässt für sie keine doppelte Staatsbürgerschaft zu, sodass die Einbürgerung den Verzicht auf den ursprünglichen Pass bedeutete.
- Wer spanische Immobilien für das Visum gekauft hat, besitzt die Immobilie weiterhin. Er besitzt sie nun innerhalb des Netzes aus Vermögensteuer und Solidaritätsteuer, ohne jeden aufenthaltsrechtlichen Vorteil.