Spanien · Unternehmen & Gründer
Aufenthaltsvisum für Unternehmer (Artikel 70, Gesetz 14/2013)
Offen und von der Abschaffung des Golden Visa nicht betroffen. Es steht in einem anderen Teil des Gesetzes 14/2013 und wurde durch das Start-up-Gesetz (Gesetz 28/2022) gestärkt. Das ist der Weg, den Spanien Investoren zugedacht hat.
Da das Golden Visa weg ist, ist dies der einzige spanische Weg, der Kapital noch als Voraussetzung akzeptiert. Doch er dreht das Geschäft um. Spanien verkauft keinen Aufenthalt mehr für Geld. Es gewährt Aufenthalt für ein Unternehmen, das es als innovativ bewertet. Das Fehlen einer Kapitaluntergrenze ist keine Großzügigkeit. Es bedeutet, dass das Ermessen vollständig bei der ENISA liegt und sich nicht kaufen lässt.
Qualifizierende Wege
Es gibt kein gesetzliches Mindestkapital. Der Zugang hängt vollständig von einem befürwortenden ENISA-Bericht ab, der Innovation und Skalierbarkeit bewertet.
Die Fakten
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- EUR 10.000 bis 40.000 an Rechts-, Geschäftsplan- und Strukturierungskosten, dazu das, was das Unternehmen tatsächlich braucht. Das Nadelöhr ist der ENISA-Bericht, nicht der Scheck.
- Art des Wegs
- Unternehmen & Gründer
- Zeitrahmen
- 3–9 Monate (Die Bewertung durch die ENISA dauert in der Regel 4 bis 8 Wochen. Die Entscheidung der UGE-CE folgt innerhalb von 20 Arbeitstagen, mit positiver Genehmigungsfiktion.)
- Physische Anwesenheit
- Substanziell. Es wird erwartet, dass Sie das Geschäft von Spanien aus führen.
- Familie
- Ehepartner oder nicht verheirateter LebenspartnerUnterhaltsberechtigte KinderUnterhaltsberechtigte Verwandte in aufsteigender Linie
- Daueraufenthalt
- 5 Jahre
- Staatsbürgerschaft
- 10 Jahre (2 Jahre für Staatsangehörige iberoamerikanischer Länder, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas und Portugals sowie für sephardische Juden)
- Sprachtest
- DELE A2 sowie der Test CCSE
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Nicht erlaubt: Sie müssten verzichten
- Anforderungen
- befürwortender ENISA-Bericht, der eine innovative und skalierbare unternehmerische Tätigkeit bescheinigtdetaillierter Geschäftsplan mit Finanzprognosen und Arbeitsplatzschaffungausreichende Mittel für den Unterhalt des Antragstellers und der Familieeinwandfreies Führungszeugnis für die letzten 5 JahreKrankenversicherungberufliches Profil mit Bezug zum Projekt
- Der befürwortende Bericht der ENISA ist eine absolute Voraussetzung. Kein Bericht, kein Visum, keine Ausnahmen. Es handelt sich um eine inhaltliche Bewertung von Innovation und Skalierbarkeit, nicht um eine Formalie, und Ablehnungen sind häufig.
- Eine ernsthafte Einreichung bei der ENISA ist ein Geschäftsplan über 20 bis 40 Seiten mit Finanzzahlen, Marktanalyse und Team. Recycelte Vorlagen scheitern.
- Es gibt keine Kapitaluntergrenze, was zugleich heißt, dass sich ein schwaches Projekt nicht mit einem größeren Scheck ausgleichen lässt. Dieser Weg lässt sich nicht kaufen.
- Eine Holdinggesellschaft, ein Immobilienvehikel oder eine passive Anlagestruktur kommen nicht durch. Die Anforderung, dass das Projekt innovativ und skalierbar ist, wird in der Praxis durchgesetzt.
- Es folgt die volle spanische Steueransässigkeit, mit Belastung durch Vermögensteuer und Solidaritätsteuer, sofern Beckham nicht greift.