Spanien · Steuerregime

Solidaritätsteuer auf große Vermögen (Impuesto de Solidaridad de las Grandes Fortunas)

Offen Zuletzt geprüft Juli 2026

2025 auf Dauer gestellt, nachdem sie als vorübergehende Maßnahme für 2023 und 2024 eingeführt worden war. Sie ist nun ein strukturelles Merkmal der spanischen Vermögensbesteuerung und kein Übergangsphänomen.

Diese Steuer existiert aus einem einzigen Grund: um die regionale Planung auszuhebeln, die Madrid einst attraktiv machte. Auf regionaler Ebene gezahlte Patrimonio wird darauf angerechnet. Wenn Madrid oder Andalusien ihre Vermögensteuer also auf null erlassen, ist auch die Anrechnung null, und der Staat zieht schlicht den vollen Betrag selbst ein. Jeder Berater, der einem UHNW-Mandanten Madrid noch aus Gründen der Vermögensteuer empfiehlt, arbeitet mit einem Handbuch, das schon vor 2023 aufgehört hat zu funktionieren.

Qualifizierende Wege

€3M
Stufe 1: EUR 3 Mio. bis rund EUR 5,35 Mio.

1,7 %

€5.35M
Stufe 2: rund EUR 5,35 Mio. bis EUR 10,7 Mio.

2,1 %

€10.7M
Stufe 3: über rund EUR 10,7 Mio.

3,5 %

Die Fakten

Minimum
€3M
Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
Für einen spanischen Steueransässigen mit EUR 20 Mio. Nettovermögen ist eine jährliche Belastung im mittleren sechsstelligen Bereich realistisch, sobald die Anrechnung der Patrimonio ausgeschöpft ist
Art des Wegs
Steuerregime, kein Visum
Physische Anwesenheit
Spanische Steueransässige werden mit ihrem weltweiten Nettovermögen veranlagt. Nichtansässige nur mit Vermögen, das in Spanien belegen ist.
Familie
Individuell veranlagt, nicht je Haushalt. Ehepartner werden getrennt veranlagt
Daueraufenthalt
nicht zutreffend
Staatsbürgerschaft
nicht zutreffend
Sprachtest
nicht zutreffend
Doppelte Staatsbürgerschaft
Nicht erlaubt: Sie müssten verzichten
Was schiefgehen kann
  • Sie ist dauerhaft. Das Wort vorübergehend aus dem ursprünglichen Namen ITSGF kursiert weiterhin und verleitet Mandanten weiterhin dazu, sie als etwas zu behandeln, das irgendwann ausläuft.
  • Ansässige erhalten einen Freibetrag von EUR 700.000, womit die praktische Schwelle bei rund EUR 3,7 Mio. liegt. Daneben gibt es unter der Patrimonio eine Entlastung von EUR 300.000 für die Hauptwohnung, und wie sie mit dieser Steuer zusammenwirkt, sollte für den konkreten Fall bestätigt werden.
  • Die Steuer wird individuell veranlagt. Das heißt, ein Paar, das EUR 6 Mio. gemeinsam hält, kann jeweils für sich unter der Schwelle bleiben. Es ist einer der wenigen Strukturierungspunkte, die noch funktionieren, und einer der am häufigsten übersehenen.
  • Es gibt eine gemeinsame Obergrenze für Patrimonio, IRPF und Solidaritätsteuer zusammen, bekannt als límite conjunto. Für Ansässige begrenzt sie die Gesamtbelastung auf 60 % des zu versteuernden Einkommens. Das ist das wichtigste Ventil für alle, die renditeschwache Anlagen halten, und es lohnt sich, das durchzurechnen, bevor Sie annehmen, der Nominalsatz greife.
  • Nichtansässige werden weiterhin mit in Spanien belegenem Vermögen besteuert. Für einen Investor, der unter dem Golden Visa fortzieht, aber eine spanische Villa behält, bleibt diese Immobilie fest im Anwendungsbereich.
  • Spanische Immobilien über eine ausländische Gesellschaft zu halten, schirmt sie gegen diese Abgabe nicht verlässlich ab. Spanien blickt sowohl für die Patrimonio als auch für die ITSGF durch solche Strukturen hindurch.

Weg zu Daueraufenthalt und Staatsbürgerschaft

Daueraufenthalt. nicht zutreffend

Staatsbürgerschaft. nicht zutreffend

Sprachtest. nicht zutreffend

Doppelte Staatsbürgerschaft. Nicht erlaubt: Sie müssten verzichten

Häufige Fragen

Wie lange dauert es bis zur Staatsbürgerschaft über das Solidaritätsteuer auf große Vermögen (Impuesto de Solidaridad de las Grandes Fortunas)?

Nicht zutreffend. Es gilt eine Sprachanforderung: nicht zutreffend.

Was kostet das Solidaritätsteuer auf große Vermögen (Impuesto de Solidaridad de las Grandes Fortunas)?

Die Mindestinvestition beträgt €3M. Für einen spanischen Steueransässigen mit EUR 20 Mio. Nettovermögen ist eine jährliche Belastung im mittleren sechsstelligen Bereich realistisch, sobald die Anrechnung der Patrimonio ausgeschöpft ist.

Wie viel Zeit muss ich in Spanien verbringen?

Spanische Steueransässige werden mit ihrem weltweiten Nettovermögen veranlagt. Nichtansässige nur mit Vermögen, das in Spanien belegen ist.

Wen kann ich in den Antrag einbeziehen?

Individuell veranlagt, nicht je Haushalt. Ehepartner werden getrennt veranlagt.

Bevor Sie hierfür Kapital binden

Nennen Sie uns Ihre Staatsbürgerschaft, Ihre Steuerlast und wo Ihre Familie in zehn Jahren sein möchte. Wenn dieser Weg für Sie falsch ist, sagen wir es.

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