Schweden · Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung
Schwedische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung
Am 6. Juni 2026 verschärft. Die Aufenthaltsvoraussetzung stieg von 5 auf 8 Jahre, und eine neue Anforderung an die Selbstversorgung kam hinzu. Übergangsregelungen gab es nicht. Anträge, die am 6. Juni 2026 bereits gestellt, aber noch nicht entschieden waren, werden nach dem neuen Recht beurteilt.
Das Fehlen von Übergangsregelungen ist das schärfste akute Risiko im nordischen Raum. Wer bei fünf Jahren eingereicht hatte und am 6. Juni 2026 in der Warteschlange von Migrationsverket saß, wurde rückwirkend auf acht zurückgesetzt, ohne eigenes Verschulden und ohne Rechtsbehelf. Das ist ein Lehrstück dafür, warum aufenthaltsbasierte Fristen zur Staatsbürgerschaft nie als vertraglich zugesichert gelten sollten.
Qualifizierende Wege
8 Jahre Aufenthalt. Vor dem 6. Juni 2026 waren es 5.
2 Jahre
7 Jahre, wenn das Paar 5 Jahre oder länger zusammengelebt hat
Die Fakten
- Minimum
- 1.5k SEK
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Die Antragsgebühr liegt bei rund SEK 1.500. Die eigentlichen Kosten sind drei zusätzliche Jahre Aufenthalt für alle, die mit fünf geplant hatten.
- Art des Wegs
- Über Aufenthalt
- Zeitrahmen
- 2–4 Jahre (Die Bearbeitung bei Migrationsverket ist seit Jahren langsam. Die Aufenthaltsdauer ist nur ein Teil der Wartezeit.)
- Physische Anwesenheit
- 8 Jahre gewöhnlicher Aufenthalt
- Familie
- Kinder brauchen jetzt eigene Anträge mit der Unterschrift eines Elternteils. Sie können nicht mehr in den Antrag eines Elternteils einbezogen werden
- Daueraufenthalt
- Der dauerhafte Aufenthalt ist ein eigener Weg und in der Praxis eine Voraussetzung.
- Staatsbürgerschaft
- 8 Jahre. 2 für nordische Staatsangehörige, 7 für Ehepartner, 7 für Flüchtlinge und unter 21-Jährige sowie 10, wenn die Identität nicht nachgewiesen werden kann.
- Sprachtest
- Ein Gesellschaftskundetest startet im August 2026, zunächst nur in Stockholm. Der Sprachtest wird nicht vor dem 1. Oktober 2027 erwartet. In der Zwischenzeit lässt sich Schwedisch mit Nachweisen aus Klasse 9, der gymnasialen Oberstufe, SFI, Komvux oder einem von Universitäten verwendeten Sprachtest belegen.
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Anforderungen
- 8 Jahre gewöhnlicher Aufenthalt. Nordische Staatsangehörige brauchen nur 2 Jahre, und Ehepartner, die 5 Jahre oder länger zusammengelebt haben, brauchen 7.Selbstversorgung: ein Einkommen von mindestens drei Einkommensgrundbeträgen im Jahr, also rund SEK 20.000 im Monat vor Steuern.Nachgewiesene Identität.Keine schwerwiegenden Vorstrafen.
- KEINE ÜBERGANGSREGELUNGEN. Anträge, die am 6. Juni 2026 gestellt, aber unentschieden waren, fallen unter die neue Regel von 8 Jahren. Wer bei 5 Jahren eingereicht hatte und noch wartete, wurde zurückgesetzt.
- Neue Anforderung an die Selbstversorgung: ein Einkommen von mindestens drei Einkommensgrundbeträgen im Jahr, also rund SEK 20.000 im Monat vor Steuern, und nicht aus subventionierter Beschäftigung. Sie sind ausgeschlossen, wenn Sie in den vorangegangenen 3 Jahren länger als 6 Monate Einkommensunterstützung bezogen haben. Ruheständler und Vollzeitstudierende im Hochschulbereich sind ausgenommen.
- Die Tests werden schrittweise eingeführt und sind noch nicht vollständig in Betrieb. Der Gesellschaftskundetest beginnt im August 2026, aber nur in Stockholm. Der Sprachtest startet frühestens im Oktober 2027. Wer in diesem Zwischenfenster eingebürgert wird, umgeht die Prüfungen vollständig. Das ist ein schmaler Vorteil, und er schließt sich.
- Kinder brauchen jetzt eigene Anträge. Ein Elternteil, der eingebürgert wird, nimmt sie nicht mehr automatisch mit.
- 10 Jahre gelten, wenn Sie Ihre Identität nicht nachweisen können.