Schweden · Steuerregime
Expertensteuererleichterung (Expertskatt)
Offen. Die Laufzeit wurde für Personen, die nach dem 31. März 2023 nach Schweden gezogen sind, von 5 auf 7 Jahre verlängert. Ein Vorschlag von 2025, die Erleichterung von 25 % auf 30 % anzuheben, blieb im Haushaltsentwurf vom Herbst 2025 unberücksichtigt und trat zum 1. Januar 2026 nicht in Kraft. Er ist weiterhin offen.
Sieben Jahre mit 25 % steuerfreiem Einkommen sind eine der längeren Zuzugserleichterungen in Europa. Der Kompetenzweg bedeutet, dass ein wirklich knapper Experte ganz ohne Gehaltsschwelle qualifizieren kann. Zusammen mit dem Fehlen von Vermögensteuer, Erbschaftsteuer und Wegzugsbesteuerung ist Schwedens Umgang mit Kapital sauberer, als sein Spitzensatz von 52 % vermuten lässt.
Qualifizierende Wege
wiederkehrendes Monatseinkommen über 1,5 Preisgrundbeträgen. Das sind SEK 88.800 im Monat im Jahr 2026.
Experte, Forscher oder strategisches Schlüsselpersonal mit schwer rekrutierbaren Spezialkenntnissen. Eine Gehaltsuntergrenze gilt nicht.
Die Fakten
- Minimum
- 88.8k SEK
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Keine Gebühr. 25 % des Einkommens sind 7 Jahre lang steuerfrei. Bei SEK 1,5 Mio. im Jahr schirmt das jährlich SEK 375.000 ab.
- Art des Wegs
- Steuerregime, kein Visum
- Zeitrahmen
- 1–4 Monate (Antrag bei der Forskarskattenämnden (Behörde für die Besteuerung von Forschungskräften) innerhalb von 3 Monaten nach Arbeitsbeginn)
- Physische Anwesenheit
- Steuerliche Ansässigkeit in Schweden; Sie dürfen in den 5 Jahren vor Beginn nicht in Schweden ansässig gewesen sein
- Familie
- individuell an den Mitarbeiter gebunden
- Daueraufenthalt
- Nicht zutreffend. Das ist ein Steuerregime, kein Aufenthaltsweg.
- Staatsbürgerschaft
- nicht zutreffend
- Sprachtest
- nicht zutreffend
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Anforderungen
- In den 5 Jahren vor Arbeitsbeginn nicht in Schweden ansässigMonatseinkommen über 1,5 Preisgrundbeträgen (SEK 88.800 im Jahr 2026) oder Qualifikation als Experte, Forscher oder SchlüsselpersonDer Arbeitgeber ist schwedisch oder eine ausländische Gesellschaft mit schwedischer BetriebsstätteAntrag bei der Forskarskattenämnden innerhalb von 3 Monaten nach Beginn
- Die Regel von zwei Preisgrundbeträgen ist überholt. Sie wurde ab 2024 auf 1,5 Preisgrundbeträge gesenkt. Wer als Berater zwei nennt, ist nicht auf dem aktuellen Stand.
- Die vorgeschlagene Anhebung von 25 % auf 30 % wurde nicht erlassen. Sie fiel aus dem Haushalt vom Herbst 2025 heraus und ist weiterhin offen. Planen Sie nicht damit.
- Sie müssen den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Arbeitsbeginn bei der Forskarskattenämnden stellen. Versäumen Sie dieses Fenster, verlieren Sie die Erleichterung vollständig.
- Sie dürfen in den 5 Jahren vor Beginn nicht in Schweden ansässig gewesen sein.
- Die Erleichterung erfasst nur die Einkommensteuer auf Arbeitseinkommen. Für die Kapitalertragsteuer von 30 % bringt sie nichts.
- Schweden hat als solche keine Wegzugsbesteuerung. Seine 10-Jahres-Regel besteuert Gewinne aus schwedischen Aktien und Vermögenswerten aber noch 10 Jahre nach Ihrem Weggang.