Vereinigte Arabische Emirate · Digitaler Nomade
Virtual Working Programme der VAE (Aufenthaltsvisum für Fernarbeit)
Dieser Weg wurde durch die Cabinet Resolution No. 65 of 2022 über Einreise und Aufenthalt von Ausländern geschaffen und wird von der ICP auf föderaler Ebene sowie lokal von der GDRFA-Dubai verwaltet. Die offiziellen Seiten von u.ae und GDRFA wurden mit Stand März 2026 als aktuell bestätigt, bei einer Einkommensuntergrenze von USD 3.500.
Es macht es legal, steuerfrei in den VAE zu leben und dabei ein Gehalt aus dem Ausland zu beziehen. Sie brauchen weder einen lokalen Arbeitgeber noch eine Unternehmensbürgschaft.
Qualifizierende Wege
Sie benötigen ein Mindesteinkommen von USD 3.500 im Monat, nachgewiesen durch eine Gehaltsbescheinigung und aktuelle Kontoauszüge. Zudem müssen Sie einen gültigen Arbeitsvertrag über ein Jahr oder länger mit einer Einheit mit Sitz außerhalb der VAE halten.
Die Einkommensuntergrenze ist dieselbe, USD 3.500 im Monat. Hier weisen Sie sie allerdings mit einem Nachweis über den Unternehmensbesitz nach, typischerweise seit einem Jahr oder länger gehalten, dazu mit Kontoauszügen, die das Einkommen belegen.
Die Fakten
- Minimum
- $3.5k
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Rund USD 300 bis 350 an staatlichen Gebühren (die GDRFA führt rund AED 200 Visumsgebühr zuzüglich 5 % Mehrwertsteuer, AED 10 Knowledge- und AED 10 Innovation-Dirham sowie AED 500 für die Bearbeitung im Inland auf), dazu die verpflichtende, in den VAE gültige Krankenversicherung (einige hundert USD pro Jahr) sowie die Kosten für die ärztliche Eignungsuntersuchung und die Emirates ID. Kalkulieren Sie für das erste Jahr rund USD 800 bis 1.500 alles inklusive, vor der Versicherungsprämie.
- Art des Wegs
- Einkommensnachweis
- Physische Anwesenheit
- Für das Halten des Visums gibt es keine Mindestaufenthaltsquote. Die gewöhnlichen Aufenthaltsregeln der VAE gelten jedoch weiterhin. Das Visum kann annulliert werden, wenn Sie sich länger als sechs aufeinanderfolgende Monate außerhalb der VAE aufhalten.
- Familie
- EhepartnerKinder
- Daueraufenthalt
- Es gibt keinen direkten Weg. Das Visum ist ein einjähriger verlängerbarer Titel, und die Zeit darauf zählt nicht auf den Daueraufenthalt an. Für einen langfristigen Status müssten Sie auf eine gesonderte Spur wechseln, etwa das Golden Visa.
- Staatsbürgerschaft
- Hier gibt es keinen Weg. Die Einbürgerung in den VAE ist ermessensabhängig und für Ansässige mit Fernarbeit faktisch verschlossen. Zeit auf diesem Visum zählt nicht auf die Staatsbürgerschaft an.
- Sprachtest
- Nicht zutreffend, da es keinen Weg zur Staatsbürgerschaft gibt.
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Nicht erlaubt: Sie müssten verzichten
- Anforderungen
- Ein Reisepass mit mindestens sechs Monaten GültigkeitNachweis einer Anstellung oder eines Unternehmensbesitzes bei einer Einheit außerhalb der VAE (Fernarbeit)Gehaltsbescheinigung oder Einkommensnachweis über mindestens USD 3.500 pro Monat, mit begleitenden KontoauszügenEine gültige, in den VAE anerkannte Krankenversicherung und eine ärztliche Eignungsuntersuchung der VAESelbstsponsoring, das heißt, es ist kein lokaler Arbeitgeber und kein Sponsor erforderlich
- Beratungs- und Pressequellen berichten von einer geplanten Verschärfung: eine Einkommensuntergrenze näher an USD 5.000, Kontoauszüge über sechs Monate und eine auf AED 500.000 angehobene Krankenversicherungsdeckung. Mit Stand März 2026 zeigten die offiziellen Seiten von u.ae und GDRFA weiterhin USD 3.500. Prüfen Sie die geltende Schwelle vor der Antragstellung.
- Es ist ein einjähriger Titel. Es gibt keinen Weg zum Daueraufenthalt oder zur Staatsbürgerschaft. Behandeln Sie ihn als Instrument für Lebensstil und Steuerbasis und nicht als Weg zur Niederlassung.
- Der Aufenthalt erlischt, wenn Sie mehr als sechs ununterbrochene Monate außerhalb der VAE verbringen. Die verpflichtende, in den VAE gültige Krankenversicherung und eine ärztliche Eignungsuntersuchung verursachen zudem echte laufende Kosten und Reibung.