Vereinigte Arabische Emirate · Aufenthalt durch Investition
Golden Residence: Immobilieninvestor
Die Schwelle von AED 2 Mio. ist seit der Neuordnung 2022 unverändert. Die Regel zur Mindestanzahlung wurde im Januar 2024 gestrichen, sodass finanzierte Immobilien und Objekte im Bau (off-plan) nun mit dem vollen Wert qualifizieren. Ein Hinweis zur Vorsicht: Die Übersichtsseite der ICP beschreibt den Immobilienweg weiterhin als 5 Jahre, während GDRFA-Dubai und das Dubai Land Department beide 10 Jahre vorsehen und ausstellen. In der Praxis werden tatsächlich 10 Jahre erteilt.
Anders als beim Einlagenweg stecken die AED 2 Mio. hier in einem Vermögenswert, der an Wert gewinnen und 5 bis 7 % brutto abwerfen kann. Deshalb wählen ihn die meisten Familien. Es ist aber auch der Weg, der einer Korrektur am Dubaier Immobilienmarkt am stärksten ausgesetzt ist, und das Visum stirbt mit dem Vermögenswert.
Qualifizierende Wege
Eine oder mehrere Immobilien mit einem Gesamtwert von mindestens AED 2 Mio. in einer ausgewiesenen Freehold-Zone. Der Wert wird anhand der Eigentumsurkunde oder des Wertgutachtens des DLD bemessen.
Seit Januar 2024 ohne Mindestanzahlung zulässig, vorbehaltlich einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der in den VAE lizenzierten finanzierenden Bank, die den gezahlten Betrag und den offenen Saldo ausweist.
Sie qualifiziert, wenn die Immobilie von einem zugelassenen Projektentwickler erworben wird. Für die Dauer des Titels wird ein Pfandrecht auf die Immobilie eingetragen.
Die Fakten
- Mindestinvestition
- 2M AED
- Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
- Kalkulieren Sie AED 2 Mio. für die Immobilie, dazu eine Übertragungsgebühr des DLD von 4 % (AED 80.000), rund AED 10.000 an Visagebühren für den Hauptantragsteller und etwa AED 6.000 je unterhaltsberechtigter Person. Das DLD selbst nennt AED 9.884,75 an gesamten staatlichen Gebühren für einen Investorentitel über 10 Jahre.
- Art des Wegs
- Aufenthalt durch Investition
- Zeitrahmen
- 1–3 Monate (Das DLD nennt 7 bis 10 Werktage für die Visumsentscheidung, sobald Eigentumsurkunde und Wertgutachten vorliegen.)
- Physische Anwesenheit
- Keine. Es gibt keinen Mindestaufenthalt, und der Titel erlischt auch dann nicht, wenn Sie länger als 6 Monate abwesend sind.
- Familie
- EhepartnerKinder jeden AltersElternHausangestellte
- Daueraufenthalt
- Keiner. Es ist ein verlängerbarer Titel über 10 Jahre, und die Verlängerung setzt voraus, dass die Immobilie weiterhin gehalten wird.
- Staatsbürgerschaft
- Einen automatischen Weg gibt es nicht. Die Staatsbürgerschaft gibt es nur durch Nominierung.
- Sprachtest
- Nicht zutreffend
- Doppelte Staatsbürgerschaft
- Erlaubt
- Anforderungen
- eine Eigentumsurkunde oder ein Wertgutachten des DLD über mindestens AED 2 Mio.Immobilie in einer ausgewiesenen Freehold-ZoneUnbedenklichkeitsbescheinigung der Bank, wenn die Immobilie finanziert istein einwandfreies Führungszeugniseine ärztliche Untersuchung und eine Krankenversicherungbei gemeinsamem Eigentum muss der Anteil jeder einzelnen Person selbst AED 2 Mio. erreichen
- Der Titel ist an das fortdauernde Eigentum gebunden. Verkaufen Sie die Immobilie oder fällt ihr Wert zur Verlängerung unter AED 2 Mio., ist das Visum weg. Und die Visa Ihrer Angehörigen ebenso.
- Die Wohnimmobilienpreise in Dubai sind seit 2021 sehr stark gestiegen. Immobilien für AED 2 Mio. zu kaufen, die Sie sonst nicht wollten, nur für ein Visum, ist der Weg, auf dem Menschen mehr verlieren, als das Visum wert ist. Den Einlagenweg gibt es aus gutem Grund.
- Leasehold qualifiziert nicht. Die Immobilie muss in einer ausgewiesenen Freehold-Zone liegen, prüfen Sie die Zone also vor der Unterschrift.
- Käufe im Bau tragen das Fertigstellungsrisiko des Projektentwicklers. Ein ins Stocken geratenes Projekt kann Sie ohne Vermögenswert und ohne Visum zurücklassen.
- Die Übertragungsgebühr des DLD von 4 % zuzüglich Maklerprovision ergibt beim Einstieg rund 6 % des Immobilienwerts an verlorenen Kosten, und beim Ausstieg noch einmal.
- Weit verbreitete Blogbeiträge aus 2026 behaupten, die Regel zur Anzahlung habe sich im Februar 2026 oder April 2026 geändert. Das stimmt nicht. Die Änderung fand im Januar 2024 statt. Behandeln Sie Inhalte von Immobilienportalen zu Visaregeln als Marketing, nicht als Recht.