Europa · Firmengründung
Firmengründung in Belgien
Passend für Gründer, die eine glaubwürdige, ansässige EU-Niederlassung ohne Mindestkapitalbindung und mit vollständigem ausländischem Eigentum wollen. Das bedeutet, notarielle Formalien und einen vergleichsweise hohen nominalen Steuersatz von 25% hinzunehmen.
Auf einen Blick
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BV / SRL) — das übliche geschlossene Vehikel, seit das Gesellschafts- und Vereinsgesetzbuch 2019 die alte BVBA/SPRL ersetzt hat
- Körperschaftsteuer
- 25% nomineller Bundessatz. Ein ermäßigter Satz von 20% gilt für die ersten 100.000 EUR Gewinn qualifizierter kleiner Gesellschaften, unter der Bedingung, dass mindestens einem Geschäftsführer eine Mindestbruttovergütung gezahlt wird (ab Veranlagungsjahr 2026 auf 50.000 EUR steigend). Auf jede Unterdeckung bei den Vorauszahlungen fällt ein Krisenzuschlag von rund 6,75% an.
- Gründungsdauer
- ~1–3 Wochen in der Praxis: einige Tage für Urkundenentwurf und Finanzplan, notarielle Unterzeichnung am selben Tag, danach ZUD-Eintragung (sofort) und Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt (~5–10 Tage). Eine Gründung am selben oder nächsten Tag ist möglich, wenn Notar, Kapitaleinzahlung und Unterlagen vorbereitet sind.
- Mindestkapital
- Kein gesetzliches Mindeststammkapital. Stattdessen müssen die Gründer «angemessenes» Anfangsvermögen einbringen und es in einem verpflichtenden Finanzplan begründen, der beim Notar hinterlegt wird (Art. 5:4 GesGB); Unterkapitalisierung kann die Gründer haftbar machen, wenn die Gesellschaft binnen drei Jahren scheitert.
- Ansässiger Geschäftsführer
- Keine Ansässigkeitspflicht für Geschäftsführer — eine BV/SRL kann vollständig von nicht ansässigen Geschäftsführern aus Drittstaaten geführt werden, und 100% ausländisches Eigentum ist zulässig. Einschränkung: Wer als Angehöriger eines Drittstaats (außerhalb EU/EWR/Schweiz) in Belgien aktiv mitarbeitet oder das Geschäft führt, braucht in der Regel eine Berufskarte sowie eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.
- Prüfung
- Ein Abschlussprüfer (commissaris/commissaire) ist erst erforderlich, sobald die Gesellschaft mehr als eine der Schwellen für «kleine Gesellschaften» überschreitet (Art. 1:24 GesGB): Bilanzsumme 6 Mio. EUR, Jahresumsatz 11,25 Mio. EUR (ohne Umsatzsteuer) oder 50 Vollzeitkräfte im Durchschnitt. Die meisten neuen BV/SRL liegen darunter und sind befreit; anders als eine NV/SA hat eine BV/SRL keine größenunabhängige Prüfungspflicht.
- Gründung aus der Ferne
- Die Gründung erfordert eine belgische notarielle Urkunde. Sie kann persönlich oder per notariell beglaubigter Vollmacht unterzeichnet werden, körperliche Anwesenheit ist also nicht zwingend, doch der Notar muss Identitäts-, KYC- und Transparenzprüfungen bei allen Gründern durchführen. Eine vollständig ferngesteuerte Unterzeichnung mit qualifizierten elektronischen Mitteln ist bei einem belgischen Notar möglich, wird aber nicht überall angeboten; in der Praxis unterzeichnen die meisten ausländischen Gründer über einen örtlichen Bevollmächtigten.
- Staatliche Gebühr
- Staatlich festgesetzte Gebühren, Stand 2026: elektronische Veröffentlichung der Gründung im Belgischen Staatsblatt — 286,17 EUR inkl. Umsatzsteuer (Tarif ab 1. März 2026); dazu die ZUD-Eintragung über einen anerkannten Unternehmensschalter — 111,50 EUR je Niederlassungseinheit (umsatzsteuerfrei). Notarkosten und eine etwaige Umsatzsteuerregistrierung sind zusätzliche Honorare.
- Am besten für
- Passend für Gründer, die eine glaubwürdige, ansässige EU-Niederlassung ohne Mindestkapitalbindung und mit vollständigem ausländischem Eigentum wollen. Das bedeutet, notarielle Formalien und einen vergleichsweise hohen nominalen Steuersatz von 25% hinzunehmen.
Der Ablauf
- Den Gesellschaftsnamen reservieren, die Satzung entwerfen und den verpflichtenden Finanzplan erstellen; eine etwaige Bareinlage auf ein gesperrtes belgisches Bankkonto einzahlen und die Bankbescheinigung einholen
- Die notarielle Gründungsurkunde vor einem belgischen Notar unterzeichnen (persönlich oder per beglaubigter Vollmacht); der Notar prüft die Rechtmäßigkeit und führt KYC- und Transparenzprüfungen durch
- Der Notar reicht die Urkunde elektronisch beim Registergericht ein und veranlasst die Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt; die Gesellschaft erhält ihre Unternehmensnummer und die ZUD-Eintragung
- Bei Bedarf zur Umsatzsteuer registrieren, das Bankkonto freischalten, sich für selbständige Geschäftsführer einer Sozialversicherungskasse anschließen und den Eintrag im Transparenzregister vornehmen
Was schiefgehen kann
- «Kein Mindestkapital» heißt nicht «kein Kapital» — der Finanzplan ist rechtlich bindender Nachweis; ein Gericht kann die Gründer persönlich für Unterkapitalisierung haftbar machen, wenn die Gesellschaft binnen drei Jahren nach Gründung insolvent wird.
- Der KMU-Satz von 20% ist leicht zu verlieren: Er setzt die Erfüllung der Geschäftsführervergütungsbedingung (mindestens 50.000 EUR brutto ab dem Veranlagungsjahr 2026) und den Status als kleine Gesellschaft voraus, sodass viele inhabergeführte BV/SRL am Ende mit vollen 25% besteuert werden.
- Notarielle Urkunde und Veröffentlichung im Staatsblatt sind unumgänglich und verursachen echte Beratungskosten (Notargebühren treiben die Gesamtgründungskosten typischerweise deutlich über die reinen staatlichen Gebühren); planen Sie vor der Unterzeichnung Zeit für die Bankbescheinigung über das Sperrkonto ein.
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